Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Bebauungsplan Nr. HE-14 „Baugebiet Galgenmühle - Wiesenstraße“
1. Aufstellungsbeschluss (§2 Abs.1 BauGB)
2. Beschluss zur Offenlage (§3 Abs.2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§4 Abs.2 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2017   SR/006/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 3
Vorlage:  30/014/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl trägt anhand von Folien kurz den Sachverhalt vor und führt aus, dass die Stadt Ansbach von den Grundstückseigentümern eine Verkaufsbereitschaft erhalten habe. Anschließend verliest er den Beschlussvorschlag.

 

Herr Büschl verweist in der folgenden Diskussion auf die neu in Kraft getretene BauGB-Novelle.

 

Frau OB Seidel sieht die Inhalte der neuen BauGB-Novelle teilweise kritisch. Sie sichert im Hinblick auf die Lockerungen einen verantwortungsvollen Umgang im Rahmen der Bauleitplanung zu.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 19.05.2017:

 

Für das Gebiet wird auf Grundlage des Planentwurfs des Amtes für Stadtentwicklung und Klimaschutz vom 16.05.2017 ein Bebauungsplan mit folgender Bezeichnung aufgestellt:

 

Bebauungsplan Nr. HE-14 „Baugebiet Galgenmühle – Wiesenstraße“.

 

Es handelt sich um einen Bebauungsplan gem. § 13 b BauGB.

Eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.

Das beschleunigte Verfahren wird angewandt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Planentwurf im Anschluss an den Scoping-Termin zu vervollständigen und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.