Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2012

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.05.2017   SR/005/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/005/2017 

Herr Schwarzbeck verweist auf die ausführliche Berichterstattung zum Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur überörtlichen Prüfung der Jahre 2006 bis 2012 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 10.05.2017 und die einstimmige Beschlussempfehlung.

Ergänzend erklärt er, dass viele kleinere Prüfungsfeststellungen nach der Besprechung mit den Sachbearbeitern sofort umgesetzt wurden. Neu sei gewesen, dass trotz der sofortigen Umsetzung der Vorschläge im Prüfungsbericht noch Textziffern benannt wurden, zu denen in einigen Punkten der Rechtsaufsicht zu berichten ist. Ein Teil der Prüfungsfeststellungen werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, da es um Feststellungen im Zusammenhang mit den städtischen Unternehmen geht.

 

Seitens des Gremiums wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 10.05.2017:

 

a)        Der Stadtrat nimmt von den bereits erledigten Prüfungsfeststellungen Kenntnis.

 

b)        Zu den Textziffern, zu deren Ergebnis Bericht an die Regierung von Mittelfranken erstattet werden muss, ergehen folgende Einzelbeschlüsse:

 

-           zu TZ 2:

 

            Die vom BKPV vorgeschlagene Rückrechnung der Kinderbetreuungskosten nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Empfänger von SGB II-Leistungen wird für die Jahre 2011 und 2012 nicht vorgenommen, weil die sich daraus ergebenden etwas höheren Sozialhilfeausgaben bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen nur sehr geringe Auswirkungen haben. Die sachgerechte Zuordnung der Kinderbetreuungskosten ab dem Haushaltsjahr 2013 wird gemäß den Prüfungserinnerungen durchgeführt.

 

-           zu TZ 4:

 

            Die Nachberechnung der kalkulatorischen Kosten durch die Verwaltung hat eine Abweichung von 524,89 € an abzuschreibenden Kosten ergeben. Diese geringe Abweichung bei den abzuschreibenden Kosten ist kein Grund eine komplette Neuberechnung der Gastschuldbeiträge vorzunehmen.

 

-           zu TZ 5 und TZ 6:

 

            Mit dem Stadtratsbeschluss vom 02.04.2015 (Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen) und Bauausschussbeschluss vom 13.04.2015 (Aufhebung einer Abschnittsbildung) sind die Prüfungserinnerung erledigt.

 

-           zu TZ 7:

 

            Die Verwaltung wird zukünftig abrechnungstechnische Gesichtspunkte bei der Planung und dem Bau von Erschließungsstraßen mit berücksichtigen. Hinsichtlich der Prioritäten bei der Fertigstellung von Erschließungsstraßen wird aber weiterhin auf technische und verkehrliche Rahmenbedingungen geachtet.

 

-           zu TZ 9:

 

            Die Anregungen zur besseren Kassensicherheit und zum wirtschaftlichen Geschäftsgang der Kasse wurden im Bereich der Zahlstellen sowie bei unbefugten Zugriffen auf Datenbestände unmittelbar nach Bekanntgabe berücksichtigt. Die Nutzung des Kassenautomats für Auszahlung an Asylbewerber erfolgt nicht, da das System auf Scheckzahlung umgestellt wurde. Die Programmierung einer Schnittstelle zwischen dem Bauverwaltungsverfahren Limes und dem Finanzverfahren NewSystem wird wegen der Problematik zusätzlicher Schnittstellen nicht vorgenommen.

 

-           zu TZ 23 und TZ 24:

 

            Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Ansbach erinnert an alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, dass Jahresabschlüsse rechtzeitig aufzustellen sind, Gesellschafterversammlungen im zeitlichen vorgegebenen Rahmen stattfinden müssen und dass die Organe der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung zu entlasten sind.

 

-           zu TZ 42:

 

            Die Seniorenwohnungen im Objekt Voggenmühle sind im Eigentum der Stadt Ansbach und sind intern der fiduziarischen Stiftung Bürckstümmer zugeordnet. Die bisher von der Stadt Ansbach getragenen Tilgungsleistungen für das Aufwendungsdarlehen werden zukünftig im Haushalt der Stadt Ansbach dem Unterabschnitt 8906 (Bürckstümmer Stiftung) zugeordnet.