Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.05.2017 SR/005/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF4/005/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 141 KB | ||
Zusammenfassung der Prüfungsfeststellung als Anlage 1 133 KB |
Herr Schwarzbeck verweist auf die ausführliche Berichterstattung zum Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur überörtlichen Prüfung der Jahre 2006 bis 2012 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 10.05.2017 und die einstimmige Beschlussempfehlung.
Ergänzend erklärt er, dass viele kleinere Prüfungsfeststellungen nach der Besprechung mit den Sachbearbeitern sofort umgesetzt wurden. Neu sei gewesen, dass trotz der sofortigen Umsetzung der Vorschläge im Prüfungsbericht noch Textziffern benannt wurden, zu denen in einigen Punkten der Rechtsaufsicht zu berichten ist. Ein Teil der Prüfungsfeststellungen werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, da es um Feststellungen im Zusammenhang mit den städtischen Unternehmen geht.
Seitens des Gremiums wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
vom 10.05.2017:
a) Der Stadtrat nimmt von den bereits
erledigten Prüfungsfeststellungen Kenntnis.
b) Zu den Textziffern, zu deren Ergebnis
Bericht an die Regierung von Mittelfranken erstattet werden muss, ergehen
folgende Einzelbeschlüsse:
- zu TZ 2:
Die vom BKPV vorgeschlagene Rückrechnung der
Kinderbetreuungskosten nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Empfänger von SGB
II-Leistungen wird für die Jahre 2011 und 2012 nicht vorgenommen, weil die sich
daraus ergebenden etwas höheren Sozialhilfeausgaben bei der Berechnung der
Schlüsselzuweisungen nur sehr geringe Auswirkungen haben. Die sachgerechte
Zuordnung der Kinderbetreuungskosten ab dem Haushaltsjahr 2013 wird gemäß den
Prüfungserinnerungen durchgeführt.
- zu TZ 4:
Die Nachberechnung der kalkulatorischen Kosten durch die
Verwaltung hat eine Abweichung von 524,89 € an abzuschreibenden Kosten ergeben.
Diese geringe Abweichung bei den abzuschreibenden Kosten ist kein Grund eine
komplette Neuberechnung der Gastschuldbeiträge vorzunehmen.
- zu TZ 5 und TZ 6:
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 02.04.2015 (Änderung der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen) und Bauausschussbeschluss
vom 13.04.2015 (Aufhebung einer Abschnittsbildung) sind die Prüfungserinnerung
erledigt.
- zu TZ 7:
Die Verwaltung wird zukünftig abrechnungstechnische
Gesichtspunkte bei der Planung und dem Bau von Erschließungsstraßen mit
berücksichtigen. Hinsichtlich der Prioritäten bei der Fertigstellung von
Erschließungsstraßen wird aber weiterhin auf technische und verkehrliche
Rahmenbedingungen geachtet.
- zu TZ 9:
Die Anregungen zur besseren Kassensicherheit und zum
wirtschaftlichen Geschäftsgang der Kasse wurden im Bereich der Zahlstellen
sowie bei unbefugten Zugriffen auf Datenbestände unmittelbar nach Bekanntgabe
berücksichtigt. Die Nutzung des Kassenautomats für Auszahlung an Asylbewerber
erfolgt nicht, da das System auf Scheckzahlung umgestellt wurde. Die
Programmierung einer Schnittstelle zwischen dem Bauverwaltungsverfahren Limes
und dem Finanzverfahren NewSystem wird wegen der Problematik zusätzlicher
Schnittstellen nicht vorgenommen.
- zu TZ 23 und TZ 24:
Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Ansbach erinnert an
alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, dass Jahresabschlüsse
rechtzeitig aufzustellen sind, Gesellschafterversammlungen im zeitlichen
vorgegebenen Rahmen stattfinden müssen und dass die Organe der Gesellschaft in
der Gesellschafterversammlung zu entlasten sind.
- zu TZ 42:
Die Seniorenwohnungen im Objekt Voggenmühle sind im
Eigentum der Stadt Ansbach und sind intern der fiduziarischen Stiftung
Bürckstümmer zugeordnet. Die bisher von der Stadt Ansbach getragenen
Tilgungsleistungen für das Aufwendungsdarlehen werden zukünftig im Haushalt der
Stadt Ansbach dem Unterabschnitt 8906 (Bürckstümmer Stiftung) zugeordnet.