Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Deckblatt Nr. 31 zum FNP für einen Teilbereich südlich von Bernhardswinden und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Be 2 "PV-Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden"
a) Bericht über die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungb) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.05.2017   SR/005/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/008/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf die Ausführungen im Bauausschuss vom 08.05.2017 und die einstimmige Beschlussempfehlung.

 

Seitens des Gremiums wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht.

 

Herr Hüttinger erinnert an die heftigen Diskussionen bezüglich des Stacheldrahtes und bittet darum, keinen Stacheldraht um PV-Anlagen zu errichten.

 

Herr Büschl sagt die Prüfung und Weitergabe an den Vorhabenträger bzw. die Aufnahme des Hinweises zu.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass dies im weiteren Verfahren beachtet wird. In diesem Zusammenhang weist sie zudem darauf hin, dass ein, durch das Stadtratsgremium beschlossener Rahmenplan für grundsätzlich geeignete Flächen zur Zulassung von PV-Anlagen, vorliegt. Daran halte man sich auch in diesem Fall.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 08.05.2017:

 

 

Das Deckblatt Nr. 31 zum FNP in der Fassung vom 24.04.2017 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be 2 „PV-Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden“ in der Fassung vom 08.05.2017 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.