Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Sanierung Rathausareal
a. Vergabe Planungsleistung Anbau
b. Antrag Rathaushof (CSU/SPD/FW)

BezeichnungInhalt
Nachtrag:05.05.2017 
Sitzung:08.05.2017   BA/005/2017 
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Hildner trägt nachstehenden Sachverhalt vor:

 

a)    Die Planungsleistung für die Neuordnung des Rathausareals war an das Architekturbüro Thomas Jörg vergeben worden. Dieser ging aus dem Wettbewerb „Ideenfindung Rathausareal“ in 2007 als Erstplatzierter für die Gebäudekonzeption hervor. Herr Jörg starb vor kurzem plötzlich und unerwartet. Sein Büro wird deshalb nicht mehr fortbestehen, wie die Familie mitgeteilt hatte. Der bestehende Architektenvertrag wurde aufgelöst. Deshalb ist es erforderlich, die Planungsleistung für den Bauabschnitt I,

 

Neubau des Labor- und Trafogebäudes neu zu vergeben, um die Kontinuität im Planungs- und Bauablauf zu bewahren.

 

Zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Neubau des Labor- und Trafogebäudes wird empfohlen, die Architektenleistungen an das Architekturbüro Teuber & Korder, Ansbach, zu vergeben. Die Verfügbarkeit des Büros konnte kurzfristig noch abgeklärt werden.

 

b) Antragstext:

 

Herr Büschl bezieht sich in seinem Sachvortrag auf nachstehenden Antragstext und erläutert die darin formulierten Fragen anhand einer dig. Präsentation.

 

 

„Das Rathaus-/Schrammhaus-Areal wird derzeit generalsaniert und soll anschließend u.a. auch Räumlichkeiten enthalten, die als Veranstaltungs- und Besprechungsräume dienen können.
Wir beantragen in diesem Kontext die Prüfung und Kostenschätzung (durch die Verwaltung) zum Einbau eines multifunktionalen Veranstaltungssaales als Solitär im Innenhof des Rathauses. Dies soll im Rahmen der aktuellen Umbauplanungen so geschehen, dass keine Verzögerungen bei der laufenden Sanierung des Rathaus-/Schrammhaus-Areals entstehen. Das Ergebnis der Prüfung soll möglichst zeitnah im Bauausschuss vorgestellt werden.“

 

-   Einbau eines multifunktionalen Veranstaltungssaales als Solitär:

Der Einbau eines Solitärs ist grundsätzlich denkbar, allerdings nicht in der Größenordnung eines Ratssaals, sondern  bei ca. 80 qm Nutzfläche limitiert, wie an einer Skizze demonstriert wird.  Damit wäre in etwa die Fläche erzielbar, welche für den Multifunktionsraum im 1.OG des Rathauses geschaffen werden könnte. Welche Bedarfe an den Raum gestellt werden, sollte im Zuge der Grundlagenermittlung nach Lph 1 noch geklärt werden.

Ein vergrößerter Baukörper wäre nur durch Beseitigung der mittelalterlichen Remise (Jägerndorfer Stuben) darstellbar; was jedoch aus Gründen des Denkmalschutzes nicht angezeigt ist. Schließlich ist gerade dieser alte Anbau in seinem Kern das identitätsstiftende älteste Bauwerk im Hof

-   Die Forderung, dass es "keine Verzögerungen" bei der laufenden Sanierung geben sollte ist nicht ohne weiteres einhaltbar. Es könnte zwar versucht werden, den Einbau im Hof erst im Nachgang zur Sanierung des Schramm-Hauses und der Remise zu erstellen. Allerdings wäre eine Hofbebauung aus baubetrieblichen Gründen aufgrund der räumlichen Enge ohnehin erst nach der Sanierung der Remise machbar.

Auf jeden Fall müsste eine Planung des Einbaus vorab in die Tiefe einer Werkplanung (LpH 5) erfolgen, um bereits die Zwänge und Auswirkungen auf die Infrastruktur im Bestand geklärt zu haben. Dies setzt eine Durcharbeitung von Architekten und Fachplanerleistungen (Tragwerksplanung und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro). Andernfalls sind Mehrkosten durch nachträgliche Änderungen/Anpassungen im Bestand zu erwarten.

-   Sinnvollerweiser ist nach Leistungsphase 2 auch die Bebauungsplanänderung durchgeführt, da der Hof im geltenden Bebauungslan XII als nicht bebaubare Fläche besteht. Dieser war auch Grundlage für Wettbewerb in 2007.

-   Die Prüfung der grundsätzlichen Bebaubarkeit ist erfolgt, erfordert jedoch für eine Kostenschätzung eine entwerferische Festlegung auf einen Baukörper, der mindestens durch das Planstadium Vorentwurf (einschl. Baugrunduntersuchung) zu realisieren ist.

-   Darüber sollte das Gremium abstimmen, inwieweit diese Vorplanungen und Voruntersuchungen im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI vergeben werden sollen.

 

Anhand einer Skizze mit Grundriss und Schnitt erläutert der Referent folgende Überlegungen:

 

Dargestellt sind ca. 81m² Nutzfläche in einem quadratischen Solitär mit moderner klarer Form. Dieser ist bewusst gedreht um keinen der polygonalen Bezüge im Hof aufzunehmen und steht selbstbewusst und freigestellt im Innenhof. Als Größe ist dieser einem Ausschussraum oder einem kleinen Bankettsaal entsprechend. Ein Sitzungssaal für 40 Räte, Referenten und Besucher ist nicht darstellbar, denn dieser bräuchte mindestens die doppelte Größe.

 

Angedockt an das Schrammhaus sind die neuen Toiletten und Lagerraum (ZBV) über einen Gang erreichbar. Dieser führt über einen Wasserspiegel, dessen Reflexionen im Hof lebendige Frische ausstrahlen. Ein Durchgang in den Raum wäre auch über das Bürgerfoyer im Vorderhaus möglich. Im Süden ist ein ruhiger Gartenhof (Patio) angelegt. In den kann man über eine Glasfassade blicken, die übrigen Seiten sind unbefenstert. Die Rückwand des südlichen Anwesens wäre berankt.

 

 

Der multifunktionale Raum hat eine atelierartige Oberlichtbeleuchtung.  Der Hof wäre weiterhin für PKW-Anlieferungen (VW-Busgröße) befahrbar.

 

 

Im Anschluss an den Sachvortrag wird aus dem Gremium heraus

 

·         angeregt, zur Klärung der Nutzungsmöglichkeiten, was und in welchem Umfang in dem Solitärkörper stattfinden soll, den Antrag der CSU/SPD/FW nochmals in die Fraktionen zur Meinungsbildung zu verweisen.

·         Skepsis geäußert, da durch den Baukörper der Blick auf die Jägerndorfer Stuben verhindert werde.

·         empfohlen, einen Treffpunkt für die Ansbacher Bevölkerung zu schaffen.

·         angefragt, inwieweit die Bindung an den seinerzeitigen Wettbewerb noch Gültigkeit hat. Herr Büschl verweist auf den geltenden Stadtratsbeschluss

·         darauf hingewiesen, dass es in Ansbach bereits viele Räume von dieser Größe gäbe. Wenn es gutes Nutzungskonzept für diesen Baukörper gäbe, könne man weiter überlegen. Aber dies sei derzeit nicht der Fall.

·         vorgeschlagen, den Antrag zurückzuziehen, da eine Diskussion ohne Vorlage eines Nutzungskonzepts nicht zielführend sei.

·         erklärt, dass die Grundidee des Antrags gewesen sei, was man mit dem Innenhof mache.

·         nachgefragt, was für diesen Ort gewünscht werde. einen ruhigen Hof als Rückzugsmöglichkeit oder einen Frequenzbringer.

·         eine Möglichkeit zur Nutzung geäußert. Dies könne eine Begegnungsstätte, ein Empfangsraum oder ein Tagungsraum sein. Frau OB Seidel stellt fest, dass ein Sitzungssaal an dieser Stelle ausgeschlossen sei.

·         darauf hingewiesen, dass mit dem Antrag versucht werden sollte ohne große Kosten zu versuchen, evtl. Nutzungsmöglichkeiten über die Verwaltung abzufragen.

·         von Frau OB Seidel mit Blick auf den Antrag erwidert, dass die Ressourcen der Verwaltung sehr ausgereizt seien und man darauf auch seitens der Stadträte bitte Rücksicht nehmen solle. Ohne zu wissen, wozu der Einbau schließlich dienen solle, wurde hier Arbeit verursacht.

·         darum gebeten, den Denkmalschutz nicht zu vernachlässigen.

·         gebeten, den Teilpunkt b, in die Fraktionen zu verweisen, worüber Frau OB Seidel abstimmen lies.


Beschluss:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss, die weiteren Planungsleistungen zum Neubau des Labor- und Trafogebäudes an das Architekturbüro Teuber & Korder, Ansbach zu vergeben.