Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.05.2017 HFWA/005/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF4/005/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 141 KB | ||
Zusammenfassung der Prüfungsfeststellung als Anlage 1 133 KB |
Herr Schwarzbeck erläutert
kurz die Gliederung der Sitzungsvorlage, die eine Zusammenfassung des
Prüfungsberichtes darstellt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass
ausschließlich zum Abschnitt b) des Beschlussvorschlages abgestimmt werden und
dann der nächsten Stadtratssitzung vorgelegt werden müsse.
Nach Art. 105 Abs. 1 GO hat
der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die überörtliche Rechnungsprüfung bei
der Stadt Ansbach für den Zeitraum 2007 – 2012 durchgeführt. Die Schlussbesprechung
wurde im November 2014 zusammen mit Frau Oberbürgermeisterin Seidel abgehalten.
Einige Wochen später hat die Stadt Ansbach die gedruckte Fassung des Berichts
über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 – 2012 erhalten.
Die von den einzelnen
Prüfungserinnerungen angesprochenen Ämter wurden zur Stellungnahme aufgefordert.
Aufgrund vorrangig zu
erledigender Arbeiten (Fusion Sparkasse, ANregiomed) konnten im Jahr 2016 die
Prüfungsfeststellungen nicht mehr dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt werden.
Die
Prüfungsfeststellungen, Anregungen und Beanstandungen sind in sogenannten
Textziffern im Prüfungsbericht untergliedert. Dabei sind
Prüfungsfeststellungen, die nach der Besprechung mit den Sachbearbeitern
unmittelbar behoben wurden. Des Weiteren gibt es Prüfungsfeststellungen
grundsätzlicher Art, die von den Gemeindeorganen behandelt werden müssen.
Feststellungen des Kommunalen Prüfungsverbandes zu Personalangelegenheiten bzw.
zu städtischen Gesellschaften etc. müssen in nichtöffentlicher Sitzung
behandelt werden.
Damit die 42 Textziffern,
die der Prüfungsbericht enthält, sachgerecht aufgearbeitet werden können,
werden sieben Themenblöcke gebildet, von denen zwei in nichtöffentlicher
Sitzung behandelt werden müssen. Im öffentlichen Teil werden folgende
Themenblöcke gebildet:
a) allgemeine Verwaltungsangelegenheiten (Textziffer 1 –
4)
b) Erschließungsbeitragsrecht, Straßenbau (Textziffer 5 –
8)
c) Informationstechnik, Geschäftsgang der Kasse und
Kassensicherheit (Textziffer 9 – 11)
d) Beteiligungsverwaltung, allgemeiner Teil (Textziffer
12, 13)
e) Stiftungsverwaltung (Textziffer 38 – 42)
Zu den öffentlich zu
behandelnden Themen wird auf die Anlage 1 – Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
– verwiesen.
Zu den Textziffern, zu
denen der Regierung von Mittelfranken berichtet werden muss, sind Beschlüsse
des Stadtrates erforderlich.
Beschluss:
a) Der Stadtrat nimmt von den bereits
erledigten Prüfungsfeststellungen Kenntnis.
b) Zu den Textziffern, zu deren Ergebnis
Bericht an die Regierung von Mittelfranken erstattet werden muss, ergehen
folgende Einzelbeschlüsse:
- zu TZ 2:
Die vom BKPV vorgeschlagene Rückrechnung der
Kinderbetreuungskosten nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Empfänger von SGB
II-Leistungen wird für die Jahre 2011 und 2012 nicht vorgenommen, weil die sich
daraus ergebenden etwas höheren Sozialhilfeausgaben bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen
nur sehr geringe Auswirkungen haben. Die sachgerechte Zuordnung der
Kinderbetreuungskosten ab dem Haushaltsjahr 2013 wird gemäß den
Prüfungserinnerungen durchgeführt.
- zu TZ 4:
Die Nachberechnung der kalkulatorischen Kosten durch die
Verwaltung hat eine Abweichung von 524,89 € an abzuschreibenden Kosten ergeben.
Diese geringe Abweichung bei den abzuschreibenden Kosten ist kein Grund eine
komplette Neuberechnung der Gastschulbeiträge vorzunehmen.
- zu TZ 5 und TZ 6:
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 02.04.2015 (Änderung der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen) und Bauausschussbeschluss
vom 13.04.2015 (Aufhebung einer Abschnittsbildung) sind die Prüfungserinnerung
erledigt.
- zu TZ 7:
Die Verwaltung wird zukünftig abrechnungstechnische
Gesichtspunkte bei der Planung und dem Bau von Erschließungsstraßen mit
berücksichtigen. Hinsichtlich der Prioritäten bei der Fertigstellung von
Erschließungsstraßen wird aber weiterhin auf technische und verkehrliche
Rahmenbedingungen geachtet.
- zu TZ 9:
Die Anregungen zur besseren Kassensicherheit und zum
wirtschaftlichen Geschäftsgang der Kasse wurden im Bereich der Zahlstellen
sowie bei unbefugten Zugriffen auf Datenbestände unmittelbar nach Bekanntgabe
berücksichtigt. Die Nutzung des Kassenautomats für Auszahlung an Asylbewerber
erfolgt nicht, da das System auf Scheckzahlung umgestellt wurde. Die
Programmierung einer Schnittstelle zwischen dem Bauverwaltungsverfahren Limes
und dem Finanzverfahren NewSystem wird wegen der Problematik zusätzlicher
Schnittstellen nicht vorgenommen.
- zu TZ 23 und TZ 24:
Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Ansbach erinnert an
alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, dass Jahresabschlüsse
rechtzeitig aufzustellen sind, Gesellschafterversammlungen im zeitlichen
vorgegebenen Rahmen stattfinden müssen und dass die Organe der Gesellschaft in
der Gesellschafterversammlung zu entlasten sind.
- zu TZ 42:
Die Seniorenwohnungen im Objekt Voggenmühle sind im
Eigentum der Stadt Ansbach und sind intern der fiduziarischen Stiftung
Bürckstümmer zugeordnet. Die bisher von der Stadt Ansbach getragenen
Tilgungsleistungen für das Aufwendungsdarlehen werden zukünftig im Haushalt der
Stadt Ansbach dem Unterabschnitt 8906 (Bürckstümmer Stiftung) zugeordnet.