Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2012

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2017   HFWA/005/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/005/2017 

Herr Schwarzbeck erläutert kurz die Gliederung der Sitzungsvorlage, die eine Zusammenfassung des Prüfungsberichtes darstellt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich zum Abschnitt b) des Beschlussvorschlages abgestimmt werden und dann der nächsten Stadtratssitzung vorgelegt werden müsse.

 

Nach Art. 105 Abs. 1 GO hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die überörtliche Rechnungsprüfung bei der Stadt Ansbach für den Zeitraum 2007 – 2012 durchgeführt. Die Schlussbesprechung wurde im November 2014 zusammen mit Frau Oberbürgermeisterin Seidel abgehalten. Einige Wochen später hat die Stadt Ansbach die gedruckte Fassung des Berichts über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 – 2012 erhalten.

 

Die von den einzelnen Prüfungserinnerungen angesprochenen Ämter wurden zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund vorrangig zu erledigender Arbeiten (Fusion Sparkasse, ANregiomed) konnten im Jahr 2016 die Prüfungsfeststellungen nicht mehr dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt werden.

 

Die Prüfungsfeststellungen, Anregungen und Beanstandungen sind in sogenannten Textziffern im Prüfungsbericht untergliedert. Dabei sind Prüfungsfeststellungen, die nach der Besprechung mit den Sachbearbeitern unmittelbar behoben wurden. Des Weiteren gibt es Prüfungsfeststellungen grundsätzlicher Art, die von den Gemeindeorganen behandelt werden müssen. Feststellungen des Kommunalen Prüfungsverbandes zu Personalangelegenheiten bzw. zu städtischen Gesellschaften etc. müssen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.

 

Damit die 42 Textziffern, die der Prüfungsbericht enthält, sachgerecht aufgearbeitet werden können, werden sieben Themenblöcke gebildet, von denen zwei in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen. Im öffentlichen Teil werden folgende Themenblöcke gebildet:

 

a)    allgemeine Verwaltungsangelegenheiten (Textziffer 1 – 4)

b)    Erschließungsbeitragsrecht, Straßenbau (Textziffer 5 – 8)

c)    Informationstechnik, Geschäftsgang der Kasse und Kassensicherheit (Textziffer 9 – 11)

d)    Beteiligungsverwaltung, allgemeiner Teil (Textziffer 12, 13)

e)    Stiftungsverwaltung (Textziffer 38 – 42)

 

Zu den öffentlich zu behandelnden Themen wird auf die Anlage 1 – Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen – verwiesen.

 

Zu den Textziffern, zu denen der Regierung von Mittelfranken berichtet werden muss, sind Beschlüsse des Stadtrates erforderlich.

 


Beschluss:

 

a)        Der Stadtrat nimmt von den bereits erledigten Prüfungsfeststellungen Kenntnis.

 

b)        Zu den Textziffern, zu deren Ergebnis Bericht an die Regierung von Mittelfranken erstattet werden muss, ergehen folgende Einzelbeschlüsse:

 

-           zu TZ 2:

 

            Die vom BKPV vorgeschlagene Rückrechnung der Kinderbetreuungskosten nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Empfänger von SGB II-Leistungen wird für die Jahre 2011 und 2012 nicht vorgenommen, weil die sich daraus ergebenden etwas höheren Sozialhilfeausgaben bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen nur sehr geringe Auswirkungen haben. Die sachgerechte Zuordnung der Kinderbetreuungskosten ab dem Haushaltsjahr 2013 wird gemäß den Prüfungserinnerungen durchgeführt.

 

-           zu TZ 4:

 

            Die Nachberechnung der kalkulatorischen Kosten durch die Verwaltung hat eine Abweichung von 524,89 € an abzuschreibenden Kosten ergeben. Diese geringe Abweichung bei den abzuschreibenden Kosten ist kein Grund eine komplette Neuberechnung der Gastschulbeiträge vorzunehmen.

 

-           zu TZ 5 und TZ 6:

 

            Mit dem Stadtratsbeschluss vom 02.04.2015 (Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen) und Bauausschussbeschluss vom 13.04.2015 (Aufhebung einer Abschnittsbildung) sind die Prüfungserinnerung erledigt.

 

-           zu TZ 7:

 

            Die Verwaltung wird zukünftig abrechnungstechnische Gesichtspunkte bei der Planung und dem Bau von Erschließungsstraßen mit berücksichtigen. Hinsichtlich der Prioritäten bei der Fertigstellung von Erschließungsstraßen wird aber weiterhin auf technische und verkehrliche Rahmenbedingungen geachtet.

 

-           zu TZ 9:

 

            Die Anregungen zur besseren Kassensicherheit und zum wirtschaftlichen Geschäftsgang der Kasse wurden im Bereich der Zahlstellen sowie bei unbefugten Zugriffen auf Datenbestände unmittelbar nach Bekanntgabe berücksichtigt. Die Nutzung des Kassenautomats für Auszahlung an Asylbewerber erfolgt nicht, da das System auf Scheckzahlung umgestellt wurde. Die Programmierung einer Schnittstelle zwischen dem Bauverwaltungsverfahren Limes und dem Finanzverfahren NewSystem wird wegen der Problematik zusätzlicher Schnittstellen nicht vorgenommen.

 

-           zu TZ 23 und TZ 24:

 

            Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Ansbach erinnert an alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, dass Jahresabschlüsse rechtzeitig aufzustellen sind, Gesellschafterversammlungen im zeitlichen vorgegebenen Rahmen stattfinden müssen und dass die Organe der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung zu entlasten sind.

 

-           zu TZ 42:

 

            Die Seniorenwohnungen im Objekt Voggenmühle sind im Eigentum der Stadt Ansbach und sind intern der fiduziarischen Stiftung Bürckstümmer zugeordnet. Die bisher von der Stadt Ansbach getragenen Tilgungsleistungen für das Aufwendungsdarlehen werden zukünftig im Haushalt der Stadt Ansbach dem Unterabschnitt 8906 (Bürckstümmer Stiftung) zugeordnet.