Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Satzung über die Benutzung der Bauschuttdeponie der Stadt Ansbach - Neufassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2017   HFWA/005/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/004/2017 

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes stellt Frau OB Seidel die Frage an die Ausschussmitglieder, ob ein ausführlicher Vortrag von Herrn Nießlein zu diesem Thema gewünscht sei oder die im Vorfeld versandten Unterlagen gelesen wurden und verständlich waren.

 

Der Ausschuss bestätigte, dass es keiner weiteren Besprechung der einzelnen Punkte in der Satzungsänderung bedarf und nimmt den Sachverhalt entsprechend der Sitzungsvorlagen und Anlagen wie folgt an:

 

Im Rahmen der in Arbeit befindlichen Erweiterung der Bauschuttdeponie „Am Haldenweg“ wurden die gesetzlichen Grundlagen zu deren Betrieb überprüft und der aktuellen Rechtslage angepasst. Die Satzung zum Betrieb der Deponie ist entsprechend neu zu fassen.

 

Insbesondere wurden die zur Ablagerung zugelassenen Abfallsorten, Analysevorgaben und Nachweispflichten überarbeitet und gemäß der aktuellen Rechtslage neu gefasst.

 

Zur Kenntlichmachung der einzelnen Änderungen liegt der Sitzungsvorlage eine Gegenüberstellung der Neufassung der Satzung im Vergleich zur bisher gültigen Satzung über die Benutzung der Bauschuttdeponie der Stadt Ansbach bei.

 

Herr Hüttinger fragt an, da viele Materialien mit dieser Satzungsänderung bei der Bauschuttdeponie „Am Haldenweg“ nicht mehr zugelassen seien, ob es eine andere Abgabestelle in Ansbach für diese Stoffe außer der Deponie Aurauch geben würde.

 

Herr Nießlein verneint dies.

 

Frau OB Seidel verweist zusätzlich noch auf professionelle Entsorgungsfirmen.

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Bauschuttdeponie der Stadt Ansbach in der Fassung des Entwurfs vom 13.04.2017 zu beschließen. Der der Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.