Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 08.05.2017 BA/005/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/013/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 88 KB |
Herr Wehrer
informiert das Gremium über nachstehenden Sachverhalt.
Die Stadt Ansbach
plant, den letzten Bauabschnitt des Baugebietes „Feuchtlachfeld“ in Höfstetten
zu erschließen.
In Bezug auf den
Bebauungsplan ist zwar erst die frühzeitige Beteiligung abgeschlossen und der
Offenlegungsbeschluss gefasst, dennoch sollen bereits jetzt die
Ingenieurleistungen für den Straßenbau vergeben werden. Die ist nötig, um eine
Arbeitsgrundlage für alle Beteiligten zu erhalten, damit möglichst frühzeitig
mit dem Ausbau begonnen werden kann.
Die Baukosten liegen
derzeit auf Grundlage des Bebauungsplans bei schätzungsweise 550.000.-€.
Mit der b-a-u Ingenieurgesellschaft mbH aus Ansbach wurde ein Ingenieurvertrag
nach HOAI ausgearbeitet.
Dieser beinhaltet vorerst die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5. Nach
Fertigstellung der Ausführungsplanung soll das Tiefbauamt die Ausschreibung und
örtliche Bauleitung für die Maßnahme übernehmen.
Der Vertrag schließt für die og. Leistungen mit einem Honorar von 26.602,55€.
Abschießend bringt
Herr Stephan dem Gremium zur Kenntnis, dass seitens seiner Fraktion 32
Haushalte bezüglich des Erhalts des Bolzplatzes befragt wurden. 30 Haushalte
stimmten für dessen Erhalt.
Beschluss:
Die b-a-u Ingenieurgesellschaft mbH
aus Ansbach wird mit der Planung der Verkehrsanlagen für die Erweiterung des
Baugebietes Feuchtlachfeld zu einem Honorar von 26.602,55 € für die
Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 beauftragt.