Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Bericht und Beratung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zur Anbindung des Gebiets "Weinberg West" und Durchbindung der Bayreuther Straße zur ST 2255

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.05.2017   BA/005/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/011/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt anhand einer dig. Präsentation die Ergebnisse des von „Verkehrsplanung Link“ erstellten Verkehrsgutachtens dar. Insbesondere spricht Herr Büschl hierbei Details aus dem vorliegenden Verkehrsgutachten an die sich mit den Spitzenwerten des Verkehrsaufkommens mit und ohne Anbindung der Rügländer Straße  und der Ausbildung eines Kreisverkehrs befassen. Als Ergebnis aus dem Verkehrsgutachten kann mitgenommen werden, dass der Verkehrsfluss durch den Kreisverkehr wesentlich verbessert werden würde. Im übrigen gilt der nachstehende Sachverhalt.

 

Am 19.07.2016 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans NE 5 „Weinberg West“ beschlossen. Im Norden der Stadt Ansbach, zwischen der Staatsstraße 2255 „Rügländer Straße“ im Westen und der Straße „Oberer Weinberg/ Strüther Berg“ im Osten, soll ein neues Wohngebiet entwickelt werden.

 

Der FNP stellt eine Verkehrstrasse dar, welche die „Bayreuther Straße“ an die Staatsstraße 2255 „Rügländer Straße“ anbinden soll. Am 07.11.2016 wurde ein Verkehrsgutachten an VLi Verkehrsplanung Link (Stuttgart) in Auftrag gegeben, um

1) die Notwendigkeit der im FNP vorgesehenen Durchbindung der Bayreuther Straße zur Staatsstraße 2255 zu überprüfen

2) die Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotens Rügländer Straße/Rettistraße/Berliner Straße mit den neuen Wohneinheiten zu untersuchen und

3) mögliche aus der Entwicklung des Gebiets resultierende Anforderungen an die Gestaltung des Knotenpunktes Rügländer Straße/Rettistraße/Berliner Straße zu ermitteln.

 

Mit den Eigentümern der Flurstücke 110/4, 109/2 und 106 (Gemarkung Neuses) wurde eine Kostenübernahme vereinbart. Das Verkehrsgutachten liegt dem Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz seit dem 02. April 2017 vor. Die Verkehrsuntersuchung hat gezeigt:

 

1) Das vorhandene Straßennetz kann den zusätzlichen Kfz-Verkehr, der aus dem potenziellen Baugebiet Weinberg West zu erwarten ist, bewältigen. Am Knotenpunkt Rettistraße/Rügländer Straße/Berliner Straße St 2255 sind vergleichsweise geringe Zunahmen der mittleren Wartezeiten bis etwa 30 Sekunden zu erwarten. In allen Verkehrsströmen wird Qualitätsstufe A oder mindestens Qualitätsstufe B erwartet. Qualitätsstufen bestehen von A-F.

 

2) Eine Anbindung des Baugebietes Weinberg West an die Staatsstraße 2255 mit Durchbindung der Bayreuther Straße, wie im Flächennutzungsplan ausgewiesen, ist aus verkehrlichen Gründen nicht zwingend erforderlich.

 

3) Der Bau eines Kreisverkehres am Knotenpunkt Rettistraße /Rügländer Straße/Berliner Straße/St 2255 würde die mittleren Wartezeiten für alle Verkehrsströme deutlich verringern, einen kontinuierlicheren Verkehrsfluss erzeugen und könnte bei entsprechender Gestaltung (sogar) Verkehrsfläche reduzieren. Vorausgesetzt wird in diesem Fall, dass die durch Zebrastreifen bevorrechtigten Fußgängerquerungen an den Kreiszufahrten nicht auf deutlich über 200 in der Spitzenstunde ansteigen.

 

Frau OB Seidel äußert sich dahingehend, dass die Ergebnisse der Verkehrsstudie plausible Argumente liefern, die für den Bau eines Kreisverkehrs sprechen, zumal die dafür benötigte Fläche vorhanden und im Besitz der Stadt Ansbach sei.

Für Überraschung sorgte auch die Erkenntnis aus dem Verkehrsgutachten, dass eine Anbindung des Baugebietes Weinberg West an die Staatsstraße 2255 mit

Durchbindung der Bayreuther Straße, wie im Flächennutzungsplan ausgewiesen,

aus verkehrlichen Gründen nicht zwingend erforderlich sei. Deshalb werde diese Planung nicht weiter forciert.

 

In der anschließenden Diskussion wird aus dem Gremium heraus

 

·         vorgebracht, dass der Kreisverkehr eine gute Lösung darstelle. Evtl. könne geprüft werden, ob sich die Einrichtung eines 5. Astes anbiete. Herr Büschl stellt fest, dass der fünfte Ast vom Verkehrsplaner als nicht sinnvoll erachtet wurde.

·         daran erinnert, dass Schüler die Rügländer Straße queren. Aus Sicherheitsaspekten könne eine Untertunnelung der Rügländer Straße in Richtung Weinbergschule angedacht werden. Herr Büschl antwortet, dass der Gedanke der Unterquerung in Hauptrichtung zu prüfen wäre.

·         die Einrichtung von Zebrastreifen angesprochen. Hier sei jedoch darauf zu achten, dass die Autos nicht in den Kreisverkehr zurückstauen.

·         die Durchbindung nochmals zur Sprache gebracht mit der Aussage, dass noch viele Bauflächen im Norden erschlossen werden können.

·         vorgebracht, dass die Lösung zu favorisieren sei, die schneller realisiert werden könne. Was helfe ein Kreisverkehr, der in 10 Jahren noch nicht gebaut sei. Der Kreisverkehr sei finanziell nicht tragbar. Bezüglich der geforderten Durchbindung  Rügländer-/Bayreuther Straße verweist Herr Büschl auf das Gutachten, in dem festgestellt wurde, dass diese Lösung verkehrstechnisch betrachtet nicht sinnvoll sei.

·         festgestellt, dass die Kreuzung Rettistraße einer Ertüchtigung bedarf. Unter Einbeziehung der Radfahrer wird die angesprochene Untertunnelung als möglich erachtet.

·         angemerkt, dass eine Lösung gefunden werden müsse, ohne den Verkehrsfluss zu gefährden, ohne den sog. „Schleichverkehr“ in die bewohnten Gebiet zu verlagern.

·         darauf hingewiesen, dass bei einer Untertunnelung die Steigung zu beachten zu.

·         dafür plädiert, den Kreisverkehr vom Stadtrat beschließen zu lassen und zügig voranzutreiben.

·         wird die Durchbindung der Bayreuther Straße abgelehnt, da die Straßen im östlichen Rügländer Viertel noch mehr belastet werden würde.

·         darauf aufmerksam gemacht, dass die Flächen für die Durchbindung zu Lasten des Wohngebietes gehen würden.

 

Frau OB Seidel stellt fest, dass die momentane augenscheinliche Betrachtung zwar aufzeigt, dass  die Untertunnelung sinnvoll wäre, man dies aber wegen der Neigungen und der Flächenbedarfe prüfen müsse. Der Bau eines Kreisverkehrs müsse unter Pkt. 3 in die Beschlussempfehlung aufgenommen werden. Der Bauausschuss müsse eine klare Meinungsäußerung treffen. Die Thematik der Realisierbarkeit der Untertunnelung könne von der Bauverwaltung geprüft werden.

 

Herr Büschl formuliert Pkt. 3 wie folgt:

 

Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine überschlägige Ermittlung (Kosten und Flächenbedarf)  bezüglich Durchführung und Finanzierung des  Baus eines Kreisverkehrs einschl. Untertunnelung zu fertigen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes NE 5 „Weinberg West“ erfolgt die Verkehrserschließung nicht über die im FNP vorgesehene Trasse, sondern über bereits existierende Straßen (Strüther Berg, Bayreuther Straße, Rügländer Straße).

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens vom 02.04.2017 im Bebauungsplanentwurf NE 5 „Weinberg West“ vom 24.06.2016 zu berücksichtigen.

 

3) Die Bauverwaltung wird beauftragt, eine überschlägige Ermittlung (Kosten und Flächenbedarf)  bezüglich Durchführung und Finanzierung des  Baus eines Kreisverkehrs einschl. Untertunnelung zu fertigen.