Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Freiwilliges Soziales Jahr; Antrag auf Einrichtung jeweils einer 2. Stelle an der Friedrich-Güll-Schule Ansbach, Grund- und Mittelschule Ost und der Luitpoldschule Ansbach, Grund- und Mittelschule West im Schuljahr 2017/18

BezeichnungInhalt
Nachtrag:04.04.2017 
Sitzung:04.04.2017   HFWA/004/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  13/004/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Oberbürgermeisterin Seidel trägt vor:

 

In der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 13.03.2017 wurde über die weitere Bereithaltung von FSJ-Stellen an insgesamt 6 Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2017/18 beraten. Hierunter fiel auch jeweils eine FSJ-Stelle u.a. an der Friedrich-Güll-Schule Ansbach, Grund- und Mittelschule Ost  und der Luitpoldschule Ansbach, Grund- und Mittelschule West.

Erst in der Sitzung konnten die Ausschussmitglieder über einen Antrag der Friedrich-Güll-Schule vom 10.03.2017 informiert werden, in dem um die Einrichtung einer 2. FSJ-Stelle gebeten wird. Frau Oberbürgermeisterin Seidel und die Ausschussmitglieder entschieden, eine Beschlussfassung zurückzustellen, bis abgeklärt ist, ob auch an der Luitpoldschule ein entsprechender Bedarf besteht.

Die Bereithaltung jeweils einer FSJ-Stelle an diesen Schulen wurde vom Schul- und Kulturausschuss aber schon genehmigt.

 

Inzwischen hat auch die Luitpoldschule den dringenden Bedarf an einer 2. FSJ-Stelle angemeldet.

 

Die Schulen begründen ihre Anträge wie folgt:

 

Friedrich-Güll-Schule:

 

Im laufenden Schuljahr besuchen ca. 165 Kinder die Grundschule und 265 Kinder die Mittelschule. Davon sind in der Grundschule ca. 20 und in der Mittelschule ca. 40 Flüchtlings- und Asylbewerberkinder. Die Grund- und Mittelschule besuchen darüber hinaus  noch ca. 150 Kinder mit Migrationshintergrund, deren Deutschkenntnisse es nicht ermöglichen, dass sie dem Unterricht aktiv folgen können. Der Migrationsanteil der Schüler, die nicht ausreichend die deutsche Sprache sprechen liegt in der Grundschule bei insgesamt 35 % und in der Mittelschule bei etwa 55 %. In einzelnen Klassen ist sogar ein Anteil von über 70 % Migrationsanteil vertreten. Außerdem sind viele dieser Kinder durch Fluchterfahrung traumatisiert und so schwer in den Unterrichtsalltag zu integrieren.

 

Die Friedrich-Güll-Schule bietet gebundene Ganztagszüge an, die von knapp der Hälfte der Schülerinnen und Schüler besucht werden. Gerade am Nachmittag lässt die Aufmerksamkeit nach. Eine Differenzierung in Kleingruppen als Unterstützung für die Lehrkräfte wäre hier eine große Hilfe, da in dieser Zeit häufig die Lern- und Studierzeit, in welcher die Kinder individuell betreut werden müssen, stattfindet.

 

Im laufenden Schuljahr ist der FSJler vorwiegend im Grundschulbereich eingesetzt und dort voll ausgelastet, Für eine Tätigkeit in der Mittelschule bleibt, obwohl dringend benötigt, kaum Zeit.

 

Die geplanten neuen Wohnungen in der Schlesierstraße gehören zum Sprengel der Mittelschule, sodass auch hier mit einer Zunahme an Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichem Förderbedarf gerechnet werden muss.

 

Luitpoldschule:

 

Im laufenden Schuljahr besuchen ca. 585 Schülerinnen und Schüler die Grund- und Mittelschule. Der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund liegt bei knapp über 50 %. Da die neue Flüchtlingsunterkunft in der Endresstraße im Grund- und Mittelschulsprengel der Luitpoldschule liegt, wird auch hier mit weiteren Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund gerechnet. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass auch in Zukunft Kinder aus dem Sprengel der Karolinenschule, zu dem verschiedene Flüchtlingsunterkünfte sowie die Schlesierstraße gehören, der Luitpoldschule zugewiesen werden.

 

Bereits in diesem Schuljahr werden Flüchtlingskinder und Kinder mit mangelndem Sprachwortschatz durch den Freiwilligen betreut. Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bei der individuellen Unterstützung von Schülern wäre eine zweite Kraft eine sehr wertvolle Maßnahme und Entlastung.

 

Die Aufwendungen für 1 Freiwilligen belaufen sich pro Schuljahr auf rd. 9.500,-- €, d.h. in diesem Haushaltsjahr anteilig auf jeweils ca. 3.000,-- €, welche bei einer Genehmigung von der Stadt Ansbach außerplanmäßig oder – wie bereits bei anderen FSJ-Stellen - durch die Schulen im Rahmen des Budgets bereitgestellt werden müssten.

 

Mit der Einrichtung von 2 FSJ-Stellen zur Förderung und Integration von Schülerinnen und Schülern an den Mittelschulen übernimmt und finanziert die Stadt Ansbach in wohl einmaliger Art und Weise nach den Grundschulen auch hier Aufgaben des Freistaats Bayern.

 

Herr Illig möchte mit seiner folgenden Anmerkung nicht die Notwendigkeit der FSJ-Stellen in Frage stellen, da das Thema Immigration und die damit zu bewältigen Aufgaben der Integration an den Schulen bewältigt werden müssten. Jedoch würde er die Kosten der FSJ-Stellen von der Stadt abwenden wollen. Er würde gerne den Freistaat Bayern oder den Bund in die Verantwortung nehmen, da der Grund des Problems eine allgemein politische und keine kommunale Entscheidung war.

 

Frau OB Seidel erwidert, dass die Kostenübernahme der FSJ-Stellen von der Stadt Ansbach tatsächlich zur Entlastung des Freistaates und zur Kostenverringerung beitragen würde. Der Freistaat könne somit vermeiden, zusätzliche qualifizierte Lehrkräfte einzusetzen. Eine Förderung vom Land oder Bund gäbe es für FSJ-Stellen nicht.

 

Herr Schober hinterfragt den Sachverhalt bzgl. des Sprengels der Schulen, die die FSJ-Stellen beantragen.

 

Frau OB Seidel hält fest, der Sprengel „Schlesierstraße“ betrifft ausschließlich die Güllschule.

 

Herr Hayduk hinterfragt die Ernsthaftigkeit der Einsätze von FSJlern. Ihm wurde berichtet, dass es sicher eher um eine bezahlte Freizeitbeschäftigung der FSJler handeln würde als ein sinnvoller Einsatz. Seine Forderung lautet deshalb, wenn Kosten entstehen, soll auch ein effekt- und sinnvoller Einsatz der FSJler erfolgen. D. h. es bedarf seiner Meinung nach einen Aufgabenplan und Rechenschaftsbericht.

 

Frau OB Seidel hält einen Monatsbericht von den Einsatzstellen für sinnvoll, in dem die Aufgaben mit Zeitaufwand klar definiert werden. Dies soll so an die Schulen kommuniziert werden.

 

Frau Frauenschläger gibt generell zu bedenken, dass der Umfang der Aufgabe, die Bewältigung der Integration und die Überwindung der Sprachbarriere, nicht allein durch die Schaffung einer FSJ-Stelle bewältigt werden könne. Es sollten doch eher zusätzliche Lehrkräfte eingestellt werden.

 

Frau OB Seidel teilt diese Bedenken. Man werde das Schulamt und die Schulen anregen, ihren Mehrbedarf gegenüber dem Freistaat zu kommunizieren.

 

Frau Dr. von Blohn stellt die Frage, weshalb die Luitpoldschule nicht Gelder aus dem vorhandenen Budget zur Finanzierung der FSJ-Stelle verwenden könne und verweist auf den noch folgenden TOP 7.

 

Herr Meyer vertritt den Standpunkt, dass die Grund- und Mittelschulen mit den Gymnasien gleich gestellt werden sollten. Das vorhandene angesparte Budget der Schulen solle ausschließlich z. B. für kleinere Baumaßnahmen und Investitionen verwendet werden. Darüber hinaus verweist er zum Thema der Integration und der damit verbundenen Aufgabenbewältigung auf den angestrebten Bildungskoordinator.

 

Frau OB Seidel informiert darüber, dass die Luitpoldschule auf eine neue EDV-Ausstattung spare und somit das vorhandene Budget für eine größere Investition geplant sei. Auch entspräche das im TOP 7 genannte Budget von 2016 nicht dem aktuellem Schuljahr und Haushaltsjahr, ergänzt Herr Schwarzbeck.

Generell möchte sie zu bedenken geben, dass eine FSJ-Stelle nicht nur eine günstig finanzierte Hilfskraft für die Schulen sei. Auch der FSJler solle davon profitieren. Das Freiwillige Soziale Jahr diene zur Lebens- und Berufsorientierung. Dies sei ebenfalls eine wichtige Aufgabe, die es zu unterstützen gelte.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Einrichtung von jeweils einer zweiten Stelle zur Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres an der Friedrich-Güll-Schule Ansbach, Grund- und Mittelschule Ost und der Luitpoldschule Ansbach, Grund- und Mittelschule West im Schuljahr 2017/18 wird zugestimmt. Die in diesem Haushaltsjahr anteilig anfallenden Kosten müssen von den Schulen aus dem Budget getragen werden. Es wird dem Stadtrat empfohlen, die anteiligen Kosten ab 01.01.2018 im Haushalt 2018 bereit zu stellen.