Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Parkhäuser Bahnhof und Altstadt; Anpassung der Gebühren

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Sitzung:04.04.2017   HFWA/004/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4
Vorlage:  40/013/2017 

Herr Schwarzbeck erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Für die beiden städtischen Parkhäuser am Bahnhof und Am Mühlbach (Parkhaus Altstadt) sind in den letzten Jahren erhebliche Unterhalts- und Sanierungskosten angefallen. So sind allein für Hochbaumaßnahmen am Parkhaus Bahnhof in den Jahren 2014 bis 2016 Kosten von über 246.000 € entstanden. Derzeit stehen für Hochbaumaßnahmen und betriebstechnische Anlagen für die beiden Häuser Mittel in Höhe von insgesamt rund 85.000 € (Haushaltsansatz 2017 und Haushaltsausgabereste) zur Verfügung. Auch bei den laufenden Ausgaben wie Gebäude- und Grundstücksunterhalt oder Bewirtschaftungskosten ist in den kommenden Jahren mit Kostensteigerungen zu rechnen.

 

Zu berücksichtigen ist auch, dass von den eingenommenen Parkgebühren 19 % Umsatzsteuer abgeführt werden müssen, weil die Parkhäuser als Betriebe gewerblicher Art geführt werden.

 

Die einzelnen Ausgaben sowie die Einnahmen der Jahre 2014 bis 2016 können der Anlage entnommen werden.

 

Es sollten deshalb rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um den negativen Kostendeckungsgrad der Parkhäuser nicht weiter anwachsen zu lassen. Im Einzelnen werden folgende Gebührenänderungen vorgeschlagen:

 

Parkhaus Bahnhof:

Die Pauschalgebühr für 24 Stunden wird von 1,00 € auf 1,50 € erhöht.

Damit ist im Vergleich zu anderen Parkplätzen im Stadtgebiet immer noch ein kostengünstiges Parken gewährleistet.

 

Parkhaus Altstadt:

Die Gebühren für Dauerstellplätze werden wie folgt erhöht:
   - bei jährlicher Bezahlung von 440,00 € auf 476,00 €

   - bei monatlicher Bezahlung von 42,00 € auf 45,00 €.

Dies entspricht Erhöhungen von ca. 8 %.

 

Im Kurzzeitbereich sind die Parkplätze derzeit zu folgenden Zeiten gebührenpflichtig:

Montag – Freitag:     8.00 – 18.00 Uhr

Samstag:                   8.00 – 14.00 Uhr

 

Nachdem Bewohner der Innenstadt ihre Pkw regelmäßig kostenlos über Nacht im Parkhaus abstellen und damit nicht zur Deckung der Unterhaltskosten beitragen, wird für die Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr ein Nachttarif von pauschal 1,00 € eingeführt. Diese Gebühr wird in allen Nächten erhoben und ist unabhängig von der Parkdauer.

 

Kostenfrei ist das Parken dann noch zu folgenden Zeiten:

Montag – Freitag:     18.00 – 20.00 Uhr

Samstag:                   14.00 – 20.00 Uhr

Sonntag:                      8.00 – 20.00 Uhr

 

Alle Änderungen werden ab 1. Juli 2017 wirksam.

 

Herr Dr. Bucka hält die Gebührenerhöhung für sinnvoll und notwendig in Anbetracht der Zahlen. Er beanstandet jedoch, dass es aus seiner Sicht zu wenige Kontrollen geben und somit viele kostenlos parken würden.

 

Frau OB Seidel führt an dieser Stelle aus, dass es Kontrollen in unregelmäßigen Abständen gebe. Herr Kleinlein ergänzt, dass auch der Einsatz einer Autokralle möglich sei.

 

Herr Sauerhöfer regt eine Ausweitung der freien (kostenlosen) Parkzeit im Parkhaus Altstadt auf 21:00 Uhr an, da es immer wieder Veranstaltungen im Gymnasium Carolinum geben würde sowie abendliches Training verschiedener Verein in der angrenzenden Turnhalle.

 

Herr Hayduk würde in diesem Zusammenhang diese gerne bis 22.00 Uhr ausdehnen wollen.

 

Herr Meyer führt aus, dass es in fast keiner anderen deutschen Stadt so kostengünstige Parkmöglichkeiten geboten werden wie in Ansbach und im Zusammenhang der Gebührenerhöhung und der damit angestrebten Kostendeckung solle man nicht zu feilschen beginnen.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass andere Interessengruppen dasselbe Recht hätten, berücksichtigt zu werden. z.B. würden die Gastronomen evtl. eine Ausweitung der freien Parkzeit auf 23:00 Uhr haben wollen.

 

Herr Hüttinger erklärt dazu auch, dass er sich im Sinne der Kommune 23:30 Uhr vorstellen könne.

 

Frau OB Seidel drückt ihr Missfallen über diese Diskussion aus und regt schließlich einen Beschluss über den Verwaltungsvorschlag an.


Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

 

  1. Im Parkhaus Bahnhof wird die Parkgebühr ab 01.07.2017 von 1,00 € auf 1,50 € pro Tag erhöht.

  2. Im Parkhaus Altstadt am Mühlbach werden die Brutto-Mieten für Dauerstellplätze ab 01.07.2017 wie folgt angehoben:
      - Jahresgebühr: von 440,00 € auf 476,00 €
      - Monatsgebühr: von 42,00 € auf 45,00 €.

  3. Im Parkhaus Altstadt am Mühlbach wird ab 01.07.2017 im Kurzzeitbereich ein Nachttarif von 1,00 € pro Nacht eingeführt. Diese Gebühr wird an allen Wochentagen im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages erhoben und ist unabhängig von der Parkdauer.