Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes -
Bestätigung als Kommandant und Stellvertreter des Kommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Hennenbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.04.2017   HFWA/004/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  22/003/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 91 KBVorlage 91 KB

Herr Kleinlein erläutert:

 

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ansbach-Hennenbach am 10.03.2017 wurden

 

Herr Andreas Christl zum Kommandanten  und

Herr  Mario Schlensog zum Stellvertreter des Kommandanten

 

auf die Dauer von jeweils 6 Jahren gewählt.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss und dem Stadtrat.

 

Das Bestätigungsverfahren soll sicherstellen, dass die Gewählten die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzen, um die Funktion des Kommandanten bzw. Stellvertreter des Kommandanten übernehmen zu können.

 

Die fachliche Qualifikation und die gesundheitliche Eignung wurden am 13.03.2017 von Herrn SBR Settler für beide bestätigt.

Herr Christl benötigt den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“.

Herr Schlensog besitzt die für die Funktion notwendigen Lehrgänge.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

Herrn Andreas Christl als Kommandanten und

Herrn Mario Schlensog als Stellvertreter des Kommandanten

 

der Freiwilligen Feuerwehr Ansbach-Hennenbach auf die Dauer von 6 Jahren zu bestätigen.

 

Für Herr Andreas Christl soll die Bestätigung unter der auflösenden Bedingung erfolgen, dass der fehlende Lehrgang innerhalb eines Jahres nach Zustellung des Bestätigungsschreibens erfolgreich abgeschlossen wird.