Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.04.2017 BA/004/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/009/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 30 KB |
Herr Wolter erläutert dem Gremium nachstehenden Sachverhalt:
Die Amtszeit für Mitglieder des Gutachterausschusses beträgt vier Jahre. Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung kann wiederholt werden (vgl. § 3 BayGaV).
Für folgende Mitglieder läuft die vierjährige Amtszeit ab:
a) Für den Stellvertreter des Vorsitzenden
nach § 2 Abs. 1 und 2 BayGaV und gem. § 2 Abs. 3 BayGaV als ein mit dem Vollzug des Baurechts befasster Angehöriger des öffentlichen Dienstes im Sinn von Art. 53 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayBO (Beamte der 4. Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst)
Leitender Rechtsdirektor Holger Nießlein
endet die Amtszeit am 27.04.2017.
d) Für den Gutachter
Dipl.-Ing. Architekt Eberhard Gruber
endet die Amtszeit am 12.05.2017.
Im Interesse der Stadt Ansbach sollte Herr Nießlein als stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte auf weitere vier Jahre bestellt werden.
Auf Grund seiner umfangreichen Erfahrung sollte Herr Gruber ebenfalls auf die Dauer von vier Jahren weiter als Gutachter bestellt werden.
Die vorstehenden Personen sind mit einer Amtszeitverlängerung einverstanden.
Bestellungshindernisse sind nicht bekannt.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Herr Leitender Rechtsdirektor Holger Nießlein wird auf weitere vier Jahre zu einem der Stellvertreter des Vorsitzenden des Gutachterausschusses nach § 2 Abs. 1 und 2 BayGaV berufen.
Herr Architekt Dipl.-Ing. Eberhard Gruber wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.