Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.04.2017 BA/004/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Anfragen;
Erbbaurechte im Wohnbereich
Eine
Anfrage von Frau StR Frauenschläger im Stadtrat (Febr. 2017) wieviel
Wohnungserbbaurechte derzeit in Ansbach
seitens der Stadt bestehen beantwortet Frau Stützer wie folgt: Derzeit bestehen
48 Wohnungserbbaurechte.
Bekanntgabe;
Erbbaurecht im Wohnbereich
Anläßlich einer Anfrage im Stadtrat vom 24.01.2017 wie viele Erbbaurechtswohngrundstücke noch im Besitz der Stadt Ansbach seien, gibt Frau Stützer bekannt, dass die Stadt Ansbach derzeit über 48 Erbbaurechtsgrundstücke verfüge.
Bekanntgabe; Aufnahme
von Mähgut an Gräben
Herr Oehler führt anhand einer grafischen Darstellung aus, welche
Bereiche im Sinne des damaligen BAP-Antrages mit Gefälle betroffen sein
könnten. Er ergänzt, dass die Pflege des
Straßenbegleitgrüns mittels Mulchen erfolgt. Die Mulchanbaugeräte bestehen aus
einer ca. 15 cm dicken Welle mit angebrachten Metallschlegeln, welche das
Grüngut abtrennen und zerkleinern.
Der Unterhalt erfolgt an ca. 200 km Straßen mit Gräben und Böschungen
auf beiden Seiten der Straße, so dass 400 km Seitenstreifen und Graben
vorhanden sind , welche 3 x pro Jahr gemulcht werden, insgesamt etwa 1.200 km
Länge.
Das Grüngut verbleibt am Fahrbahnrand und im Graben und verrottet vor
Ort. Starkregen nach den Mulcharbeiten kann in einem Zweitraum von ca. 2 Wochen
nach der Mulch zu Abschwemmungen führen,
es sind jedoch keine Probleme durch Verklausungen und Schadensereignisse bekannt.
Die Straßenmeistereien und die Autobahndirektionen verfahren mit der
Grüngutpflege in gleicher Weise.
Dennoch wurden die Gräben in Lagen mit starkem Längsgefälle als Bestandserfassung aufgenommen und auf ca.
10 km festgestellt. Die Aufnahme und Entsorgung des Grüngutes an diesen 10 km
Steillagen würde Kosten von ca. 40.000,- € verursachen.
Herr Stephan bittet um Überlassung der Zusammenstellungen und der
Kostenermittlung und Aufnahme als Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung
des Bauausschusses.
Falls das Mähgut abgefahren würde, erfolgt dies über den Grüngutrecyclingplatz in Eyb und würde kompostiert
Anfrage; Aufstellen
von Blumenkästen als Pissoir
Herr Büschl bezieht sich in seinem Sachvortrag auf eine diesbezügliche Anfrage der BAP vom 21.03.2017. Die Anfrage der BAP bezieht sich auf einen Artikel in den NN vom 21.02.2017.
Herr Büschl stellt dem Gremium anhand einer dig. Präsentation sowie einem Essay zu dieser Anfrage den Aufbau und die Entleerung des sog. „Uritrottoirs“ vor. Die Wahrnehmung der Bürgersteigtoilette liegt im Auge des Betrachters. Der eine findet Sie amüsant, der andere gewöhnungsbedürftig. Die Erziehung des mündigen Bürgers bezüglich Hygiene mag in Metropolen wie z.B. Paris, Früchte tragen, aber ob das nach dem Ortsrecht der Stadt Ansbach beurteilt, zielführend ist, mag bezweifelt werden, zumal in Deutschland Urinieren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt sei.
Die unschönen Verhaltensweisen zur Regelung eines durchaus menschlichen Bedürfnisses seien seiner Meinung nach auch durch die Aufstellung mehrerer solcher Bürgersteigtoiletten nicht kontrollierbar.
Frau OB Seidel ist der Ansicht, dass Problem nicht mit Blumenkästen gelöst werden könne, außerdem sehe sie das dennoch als öffentliches Urinieren und insowiet auch problematisch.
Anfrage; ehem.
Tennishallen – TSV Fichte
Herr Stephan bezieht sich bezüglich seiner Anfrage auf einen Bericht in der FLZ, dass der TSV-Fichte sein Domizil an den Onolzbach verlegen möchte. Herr Stephan bittet um Erläuterung ob der Verein unter Einbeziehung aller möglichen Zuschüsse und Förderungen in der Lage sei, das ambitionierte Projekt zu realisieren. Es wird gebeten, dass der Verein doch ein Finanzierungskonzept vorlegen soll.
Herr Büschl führt aus, dass Finanzierungsgespräche geführt wurden und das Projekt grob vorgestellt wurde. Es bestehe allerdings noch u.a. bezüglich der finanziellen Gestaltung des Projekts noch Klärungsbedarf, wo noch ob und wie die entsprechende Förderung zu erhalten sei.
Anfrage; verkehrliche
Situation B 13/Wasserzell
Herr Sauerhammer bittet dazu um einen Sachstandsbericht. Herr Büschl führt aus, dass derzeit noch keine Entscheidung getroffen wurde. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde habe seines Wissens gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt mit der Höheren Verkehrsbehörde bei der Regierung ein Gespräch geführt. Das Staatliche Bauamt befürworte in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Sobald Ergebnisse vorliegen werde das Gremium darüber informiert.
Anfrage; Sachstand
Neubau FFW Hennenbach
Herr Deffner bittet um Sachstandsbericht bezüglich des Weiterbaus des Feuerwehrhauses in Hennenbach. Herr Büschl antwortet, dass eine gerichtliche Einigung über einen Vergleich erzielt wurde. Die Niederschrift der Verhandlung liege ihm derzeit noch nicht vor.
Anfrage;
Luitpoldschule – Fensterrahmen
Herr Dr. Schoen bittet um Benennung eines Zeitrahmens wann mit dem Einbau der neuen Fenster begonnen werde.
Herr Büschl führt aus, dass nach Information aus der Finanzverwaltung ein neues Investitionsprogramm für Schulbauen aufgelegt werde. Die Stadt Ansbach erwarte, dass sie Mittel zugeteilt bekommt, da die Voraussetzung erfüllt sein könnte. Herr Hildner beziffert, eine Förderhöhe von ca. 80 – 90 %.
Bezüglich der zeitlichen Achse ergänzt Herr Hildner, dass deswegen aber im Sommer die Maßnahme nicht begonnen werden könne, da man die Hinweise der Kämmerei zur Förderung beachten solle.