Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.04.2017 BA/004/2017 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 1 |
Vorlage: | 30/007/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 285 KB |
Vor Eintritt in den
Sachvortrag bittet OB Seidel das Gremium bezüglich der zu ändernden
rechtskräftigen Bebauungspläne einen Sammelbeschluss einen Sammelbeschluss
fassen zu dürfen. Herr Wolter stellt hierzu fest, dass dies Beschlussform nicht
möglich sei. Ziel sei. die Änderung von 50 Bebauungsplänen zu beschließen.
Darauffolgend die Einarbeitung der Ergebnisse des Vergnügungsstättenkonzepts
wie Zulässigkeit von Vergnügungsstätten. Andere Festsetzungen bleiben
unberührt. dies erfolgt in Etappen nach Dringlichkeit und Notwendigkeit.
Inhalte werden dann wie üblich zum Bericht über die Offenlage in den Gremien
beraten. Daraufhin schlägt Frau OB
Seidel vor über die Bebauungspläne en bloc abzustimmen. Hiermit besteht
Einverständnis.
Anlass und Erfordernis der Planung
Eine (landesweit)
vermehrte Standortnachfrage von Spiel- und Automatenhallen sowie Wettbüros ist
festzustellen. In der Stadt Ansbach hat sich bereits heute eine
überdurchschnittliche Anzahl an Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen
angesiedelt. Das Bestandsangebot liegt überwiegend im erweiterten
Altstadtbereich, im Nahbereich der Fußgängerzone sowie in den gewerblich
geprägten Bereichen. Als Gebietsstandorte sind Kerngebiete, Gewerbe- und Mischgebiete
sowie Gemengelagen an stark frequentierten Hauptverkehrsstraßen „beliebt“.
Aus städtebaulicher Sicht soll eine Steuerung von
Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und Wettbüros) anhand eines
Rahmenplanes für die Stadt Ansbach erfolgen. Das Büro Dr. Donato Acocella – Stadt- und Regionalentwicklung
wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 22.09.2015 beauftragt, ein
Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Ansbach zu erstellen. Dieses Vergnügungsstättenkonzept
legt Bereiche fest, die gegenüber Vergnügungsstätten als empfindlich gelten und
solche Bereiche, in denen Vergnügungsstätten zulässig sind, da sie eher
unempfindlich gegenüber sog. Trading-Down-Effekten sind.
Planungsziel
Das Konzept verfolgt folgende Zielsetzung:
̵ Schutz der Wohnnutzungen in Misch- und Wohngebieten (MI, MD, WA, WR, WB); auch in innenstadtnahen Bereichen
̵ Vermeidung von städtebaulich-funktionalen Nutzungskonflikten / Minimierung von Störpotenzialen, z.B. unverträgliche Nachbarschaften
̵ Schutz sozialer und kirchlicher/religiöser Einrichtungen
̵ Schutz und Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes (Innenstadt, Haupteingangsstraßen)
̵ anhaltende Steigerung der Attraktivität der Innenstadt
̵ Förderung der Aufenthaltsqualität und Ansiedlung von Dienstleistungen als Aufwertung der Promenade und Maximilianstraße
̵ Stärkung des Einzelhandels, Ladenhandwerks und Kleingewerbes, Schutz der Angebotsvielfalt von traditionellen Einzelhandels- und Dienstleistungsbe-trieben in den Geschäftslagen, insbesondere im zentralen Versorgungsbereich
̵ Schutz des Bodenpreisgefüges in Innenstadt und Gewerbegebieten
̵ Vermeidung von Häufungen/ Konzentrationen von Vergnügungsstätten
Planinhalte/ Festsetzungen
Die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 70 wurde am 15.10.2013 vom Stadtrat beschlossen und mit
Beschluss des Stadtrates vom 11.10.2016 auf das gesamte Stadtgebiet erweitert. Der
Bebauungsplan Nr. 70 „zur Regelung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet der
Stadt Ansbach“ ist ein einfacher Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2b BauGB. Dieser
überplant den unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und umfasst dabei auch
nicht qualifizierte Bebauungspläne, in denen die Art der baulichen Nutzung
nicht festgesetzt ist.
Um transparente und
einheitliche Entscheidungsregeln für die Einzelfallbewertung sowie eine
rechtliche Planungssicherheit zu schaffen, sollen zusätzlich in den Bereichen
des Stadtgebiets, in denen rechtskräftige,
qualifizierte Bebauungspläne gelten, diese in Bezug auf die zulässige Art
der baulichen Nutzung – im Themenfeld „Vergnügungsstätten“ – geändert bzw.
spezifiziert werden. Alle weiteren Festsetzungen der Bebauungspläne im
Geltungsbereich bleiben unverändert. Für jeden Standort innerhalb der
Stadtgrenzen der Stadt Ansbach kann somit künftig abgelesen werden, ob
Vergnügungsstätten und ggf. welche Unterarten zulässig sind sowie welche Ansiedelungsbedingungen
ggf. anzuwenden sind.
Verfahren
Im Sinne des Konzepts zur Steuerung von Vergnügungsstätten (2017) werden betroffene qualifizierte rechtskräftige Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
̵ Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
̵ In diesem Zuge wird ferner gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Über eine textliche Festsetzung gem. § 1 Abs. 9 BauNVO wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den jeweiligen rechtskräftigen Bebauungsplänen geregelt.
Es werden folgende im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierte rechtskräftige Bebauungspläne geändert:
|
Bebauungsplan /Bezeichnung |
1 |
3 |
2 |
4c |
3 |
5 |
4 |
9 |
5 |
12 |
6 |
17 |
7 |
30 |
8 |
31 |
9 |
41 |
10 |
49 |
11 |
55 |
12 |
56 |
13 |
60 |
14 |
62 |
15 |
66 |
16 |
2-I-III-IV |
17 |
4d |
18 |
5 / I (Baulinienplan 108) |
19 |
10-I |
20 |
14-I |
21 |
15-IIIa |
22 |
24/Ib |
23 |
26/ I |
24 |
27/ I |
25 |
XI |
26 |
XII |
27 |
XV |
28 |
XVI |
29 |
XVII |
30 |
XX |
31 |
Be 1 |
32 |
B 6 |
33 |
B 8 |
34 |
B 11 |
35 |
E 5 |
36 |
E 9 |
37 |
E 10 |
38 |
E 12 |
39 |
E 13 |
40 |
He 2 |
41 |
He 5 |
42 |
Ne 1 |
43 |
Ne57 |
44 |
S7 + S7 2. Teil |
45 |
S 8/I |
46 |
S 9 |
47 |
S 13 |
48 |
S 29/I |
49 |
VEP 1 |
50 |
VEP 3 |
In der nun anschließenden Aussprache wird vom Gremium die Thematik „Gestaltungssatzung“ diskutiert.
· wurde die Gestaltungssatzung bereits beschlossen. Frau OB Seidel antwortet darauf, dass bis jetzt nicht erfolgte; diese könne aber im Entwurf ausgefertigt und zur Beratung vorgestellt werden.
· personeller Vollzug der Satzung? Mit der Vorlage des Konzeptes der Satzung solle gleichzeitig ein Personalkonzept vorgelegt werden, damit der Vollzug der Satzung gesichert sei.
Herr Wolter bittet das Gremium, die inhaltliche Ausgestaltung der Satzung aus der Diskussion auszuklammern und bei Vorliegen dieser später darüber zu beraten.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist in diesem Zusammenhang die Zulässigkeit der Fensterbeklebungen. Frau OB Seidel antwortet, dass dies mittels einer Gestaltungssatzung durchaus geregelt werden könne. Keinesfalls könne die Schaufenstergestaltung über das Steuerungselement der Sondernutzung in den Griff bekommen werden.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wird vorgeschlagen, die kritischen Fensterbeklebungen in den jeweils geltenden Bebauungsplänen in den Textteil aufzunehmen. Frau OB Seidel schlägt vor, diesbezüglich nicht in den einzelnen Bebauungsplan einzugreifen, sondern die Erstellung einer Gestaltungsatzung zu forcieren.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:
1. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Herrgottswiese“
1.1 Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Herrgottswiese“ wird durch das Deckblatt D 072017 zu 3 „Anpassung an die neueste Fassung der Baunutzungsverordnung“ vom 22.03.2017 geändert.
1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D 072017 zu 3 „Anpassung an die neueste Fassung der Baunutzungsverordnung“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4c für das Gebiet zwischen der Rettistraße und
der Straße Strüther Berg zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 4
2.1 Der Bebauungsplan Nr. 4c für das Gebiet zwischen der
Rettistraße und der Straße Strüther Berg zur Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 4 wird durch das
Deckblatt D9 zu 4c „Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich zwischen
Bayreuther Straße und Rettistraße“ vom 22.03.2017 geändert.
2.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D9 zu 4 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich zwischen Bayreuther Straße und Rettistraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5
3.1 Der Bebauungsplan Nr. 5 wird durch die 4. Änderung BP5 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für einen Teilbereich zwischen der Louis-Schmetzer-Straße und der Türkenstraße und Änderung der Art der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen Bürckstümmerstraße, Heilig-Kreuz-Straße und Stahlstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
3.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung BP5 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für einen Teilbereich zwischen der Louis-Schmetzer-Straße und der Türkenstraße und Änderung der Art der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen Bürckstümmerstraße, Heilig-Kreuz-Straße und Stahlstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich an der
Matthias-Oechsler-Straße zwischen der Bahnlinie und der Rezat
4.1 Der Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich an der Matthias-Oechsler-Straße zwischen der Bahnlinie und der Rezat wird durch das Deckblatt D2 zu BP 9 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich an der Matthias-Oechsler-Straße zwischen der Bahnlinie und der Rezat“ vom 22.03.2017 geändert.
4.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu BP 9 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich an der Matthias-Oechsler-Straße zwischen der Bahnlinie und der Rezat“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet im Bereich der
Kronacherstraße
5.1 Der Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet im Bereich der Kronacherstraße wird durch das Deckblatt D2 zu 12 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich der Kronacherstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
5.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu 12 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich der Kronacherstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
6. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für den Bereich Promenade/Maximilianstrasse
6.1 Der Bebauungsplan Nr. 17 für den Bereich Promenade/Maximilianstrasse wird durch das
Deckblatt D2 zu 17 „Änderung der textlichen Festsetzungen
hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich Promenade/Maximilianstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
6.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu 17 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich Promenade/Maximilianstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
7. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Schulzentrum Ansbach Nord am
Schleifweg
7.1 Der Bebauungsplan Nr. 30 für das Schulzentrum Ansbach Nord am Schleifweg
wird durch das Deckblatt D6 zu 30 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet am Schleifweg “ vom 22.03.2017 geändert.
7.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D6 zu 30 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet am Schleifweg“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
8. Beschluss zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 31 für ein Teilgebiet zwischen alter B13 und
Ortsumgehung nord-westlich vom Stadtteil Neuses
8.1 Der Bebauungsplan Nr. 31 für ein Teilgebiet zwischen alter B13 und Ortsumgehung nord-westlich vom Stadtteil Neuses wird durch das Deckblatt D1 zu 31 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen alter B13 und Ortsumgehung nord-westlich vom Stadtteil Neuses“ vom 22.03.2017 geändert.
8.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu 31 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen alter B13 und Ortsumgehung nord-westlich vom Stadtteil Neuses“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
9. Beschluss zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 41 Für das Gebiet zwischen der Kanalstraße und
der Endresstraße (Im Bereich der ehem. Brauerei Maisel)
9.1 Der Bebauungsplan Nr. 41 Für das Gebiet zwischen der Kanalstraße und der Endresstraße (Im Bereich der ehem. Brauerei Maisel) wird durch das Deckblatt D6 zu 41 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Kanalstraße und der Endresstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
9.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D6 zu 41 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Kanalstraße und der Endresstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
10. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 für ein Teilgebiet östlich der Straße
"Am Fürstenweg" zwischen der Draisstraße und der Welserstraße
10.1 Der Bebauungsplan Nr. 49 für ein Teilgebiet östlich der Straße "Am Fürstenweg" zwischen
der Draisstraße und der Welserstraße wird durch das Deckblatt D4 zu 49 „Änderung der textlichen Festsetzungen und
der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet
östlich der Straße "Am Fürstenweg" zwischen der Draisstraße und der
Welserstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
10.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D4 zu 49 „Änderung der textlichen Festsetzungen und der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet östlich der Straße "Am Fürstenweg" zwischen der Draisstraße und der Welserstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
11. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 OT Meinhardswinden für das Gebiet südl. des
Kindergartens
11.1 Der Bebauungsplan Nr. 55 OT Meinhardswinden für das Gebiet südl. des Kindergartens wird
durch das Deckblatt D2 zu 55 „Änderung
der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen
An den Brechhausäckern und Zum Schafwasen“ vom 22.03.2017 geändert.
11.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu 55 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen An den Brechhausäckern und Zum Schafwasen“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
12. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für einen Teilbereich der Fischstraße
12.1 Der Bebauungsplan Nr. 56 für einen Teilbereich der Fischstraße wird durch das Deckblatt D1 zu 56 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für
einen Teilbereich der Fischstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
12.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu 56 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für einen Teilbereich der Fischstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
13. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 für
ein Teilgebiet zwischen Karl-, Karolinen- und Alte Poststraße
13.1 Der Bebauungsplan Nr. 60 für ein Teilgebiet zwischen Karl-, Karolinen- und Alte Poststraße wird
durch das Deckblatt D1 zu 60 „Änderung
der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für Teilgebiet zwischen Karl-, Karolinen- und
Alte Poststraße“ vom 22.03.2017 geändert.
13.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu 60 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für Teilgebiet zwischen Karl-, Karolinen- und Alte Poststraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
14. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 für den Bereich der Maschinenbauschule an
der Eyber Straße
14.1 Der Bebauungsplan Nr. 62 für den Bereich der Maschinenbauschule an der Eyber Straße wird
durch das Deckblatt D2 zu 62 „Änderung
der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich der
Maschinenbauschule an der Eyber Straße“ vom 22.03.2017 geändert.
14.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu 62 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich der Maschinenbauschule an der Eyber Straße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
15. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Für einen Teilbereich des "Schafft
Geländes" nördlich Eyber Straße
15.1 Der Bebauungsplan Nr. 66 Für
einen Teilbereich des "Schafft Geländes" nördlich Eyber Straße wird durch
das Deckblatt D1 zu 66 „Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für einen Teilbereich
des "Schafft Geländes" nördlich Eyber Straße“ vom 22.03.2017 geändert.
15.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu 66 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für einen Teilbereich des "Schafft Geländes" nördlich Eyber Straße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
16. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2-I-III-IV
für das Gebiet am Kammerforster Hang
16.1 Der Bebauungsplan Nr. 2-I-III-IV für das Gebiet am Kammerforster Hang wird durch das Deckblatt D
072017 „Änderung der baulichen Nutzung
hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet am Kammerforster Hang“ vom
22.03.2017 geändert.
16.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D 072017 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet am Kammerforster Hang“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
17. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4d für das Gebiet zwischen der Rettistraße und
der Fürstenstraße zur Änderung und Ergänzung der Bebauungspläne Nr. 4
(Weinberg) und 1 Abschnitt IV (Rügländer Baugebiet)
17.1 Der Bebauungsplan Nr. 4d für das Gebiet zwischen der Rettistraße und der Fürstenstraße zur
Änderung und Ergänzung der Bebauungspläne Nr. 4 (Weinberg) und 1 Abschnitt IV
(Rügländer Baugebiet) wird durch das Deckblatt D8 zu 4d „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich
Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Rettistraße und der Bayreuther
Straße“ vom 22.03.2017 geändert.
17.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D8 zu 4d „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Rettistraße und der Bayreuther Straße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
18. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I zur Änderung des Baulinienplanes Nr. 108 im Bereich zwischen Stahlstraße,
Tulpenweg und Nelkenstraße
18.1 Der Bebauungsplan Nr. 5/I zur Änderung des Baulinienplanes
Nr. 108 im Bereich zwischen Stahlstraße, Tulpenweg und Nelkenstraße wird
durch das Deckblatt D2 zu 5/I „Änderung
der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich
zwischen Stahlstraße, Tulpenweg und Nelkenstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
18.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu 5/I „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich zwischen Stahlstraße, Tulpenweg und Nelkenstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
19. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/1 für das Gebiet zwischen Schalkhäuser-,
Maximilian-, Endres- und Merckstraße
19.1 Der Bebauungsplan Nr. 10/1 für das Gebiet zwischen Schalkhäuser-, Maximilian-, Endres- und Merckstraße wird durch
das Deckblatt D5 zu 10/1 „Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet
zwischen Schalkhäuser-, Maximilian-, Endres- und Merckstraße“ vom
22.03.2017 geändert.
19.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D5 zu 10/1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen Schalkhäuser-, Maximilian-, Endres- und Merckstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
20. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/I für
ein Teilgebiet östlich der Karlstrasse zwischen dem Bahnhofplatz und der
Karolinenstrasse
20.1 Der Bebauungsplan Nr. 14/I für
ein Teilgebiet östlich der Karlstrasse zwischen dem Bahnhofplatz und der
Karolinenstrasse wird durch das Deckblatt D1 zu 14/1 „Änderung der textlichen Festsetzungen
hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet östlich der Karlstraße
zwischen dem Bahnhofplatz und der Karolinenstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
20.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu 14/1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet östlich der Karlstraße zwischen dem Bahnhofplatz und der Karolinenstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
21. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15-IIIa für ein Teilgebiet zwischen
der Nürnberger Straße und der Residenzstrasse
21.1 Der Bebauungsplan Nr. 15-IIIa für ein Teilgebiet zwischen der Nürnberger Straße und der Residenzstrasse
wird durch das Deckblatt D1 zu 15-IIIa „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein
Teilgebiet zwischen der Nürnberger Straße und der Residenzstraße “ vom
22.03.2017 geändert.
21.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu 15-IIIa „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen der Nürnberger Straße und der Residenzstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
22. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24/Ib für das Gebiet östlich der Beckenweiherallee
22.1 Der Bebauungsplan Nr. 24/Ib für das Gebiet östlich der
Beckenweiherallee wird durch das
Deckblatt DB Nr. 2 zum B-Plan 24/Ib „Änderung
der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet
östlich der Beckenweiherallee“ vom 22.03.2017 geändert.
22.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt DB Nr. 2 zum B-Plan 24/Ib „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet östlich der Beckenweiherallee“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
23. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26/I für
ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser Straße und dem ehemaligen Mühlbach
23.1 Der Bebauungsplan Nr. 26/I für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser Straße und dem ehemaligen
Mühlbach wird
durch das Deckblatt D1 zu 26/I „ Änderung
der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet
zwischen der Schalkhäuser Straße und dem ehemaligen Mühlbach“ vom
22.03.2017 geändert.
23.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu 26/I „ Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen der Schalkhäuser Straße und dem ehemaligen Mühlbach“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
24. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/I für das Gebiet "Am Bocksberg" (Ostteil) zwischen
dem Waldheimweg und der Grenzstraße
25.1 Der Bebauungsplan Nr. 27/I für das Gebiet "Am Bocksberg" (Ostteil) zwischen dem Waldheimweg und der Grenzstraße wird durch das Deckblatt D3 zu 27/I „ Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet "Am Bocksberg" (Ostteil) zwischen dem Waldheimweg und der Grenzstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
25.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D3 zu 27/I „ Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet "Am Bocksberg" (Ostteil) zwischen dem Waldheimweg und der Grenzstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
25. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XI für
einen Teilbereich des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes zwischen
Platen- und Jahnstraße
25.1 Der Bebauungsplan Nr. XI für einen Teilbereich des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes zwischen Platen- und Jahnstraße wird durch das Deckblatt D3 zu XI „ Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich zwischen Platen- und Jahnstraße “ vom 22.03.2017 geändert.
25.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D3 zu XI „ Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich zwischen Platen- und Jahnstraße “ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
26. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XII für das Sanierungsgebiet Nr. 3
"Rathausblock"
26.1 Der Bebauungsplan Nr. XII für das Sanierungsgebiet Nr. 3 "Rathausblock" wird durch das Deckblatt D2 zu XII „ Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Teilbereich des Rathausblockes“ vom 22.03.2017 geändert.
26.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu XII „ Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Teilbereich des Rathausblockes“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
27. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XV für ein Teilgebiet nördlich der Pfarrstraße
- Fachoberschule -
27.1 Der Bebauungsplan Nr. XV für ein Teilgebiet nördlich der Pfarrstraße - Fachoberschule - wird durch
das Deckblatt D4 zu XV „ Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet
nördlich der Pfarrstraße “ vom 22.03.2017 geändert.
27.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D4 zu XV „ Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet nördlich der Pfarrstraße “ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
28. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XVI Vergnügungseinrichtungen und
Immissionsschutzmaßnahmen sowie Festsetzungen der Baugestaltung im Bereich der
Altstadt zwischen der Residenzstraße / Promenade / Schalkhäuser- und
Kronacherstraße
28.1 Der Bebauungsplan Nr. XVI Vergnügungseinrichtungen und Immissionsschutzmaßnahmen sowie
Festsetzungen der Baugestaltung im Bereich der Altstadt zwischen der
Residenzstraße / Promenade / Schalkhäuser- und Kronacherstraße wird durch
das Deckblatt D1 zu XVI „Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich der
Altstadt zwischen der Residenzstraße / Promenade / Schalkhäuser- und
Kronacherstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
28.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu XVI „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich der Altstadt zwischen der Residenzstraße / Promenade / Schalkhäuser- und Kronacherstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
29. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XVII für den Bereich zwischen Würzburger Strasse,
Kasernendamm, Fränk. Rezat, Fussweg zwischen Altstadt und Rezatparkplatz,
Schaitbergerstrasse sowie Martin-Luther-Platz
29.1 Der Bebauungsplan Nr. XVII für den Bereich zwischen Würzburger Strasse, Kasernendamm, Fränk. Rezat, Fussweg zwischen Altstadt und Rezatparkplatz, Schaitbergerstrasse sowie Martin-Luther-Platz wird durch die 2. Änderung zu XVII
„Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich
zwischen Würzburger Straße, Kasernendamm und Fränk. Rezat“ vom
22.03.2017 geändert.
29.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung zu XVII „ Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich zwischen Würzburger Straße, Kasernendamm und Fränk. Rezat“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
30. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX für den Bereich zwischen Karpfen-,
Schönecker- und Residenzstraße/Würzburger Landstraße
30.1 Der Bebauungsplan Nr. XX für den Bereich zwischen Karpfen-, Schönecker- und Residenzstraße/Würzburger
Landstraße wird durch das Deckblatt D1 zu XX „ Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für
den Bereich zwischen Karpfen-, Schönecker- und Residenzstraße/Würzburger
Landstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
30.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu XX „ Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich zwischen Karpfen-, Schönecker- und Residenzstraße/Würzburger Landstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
31. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. Be1 zur Erweiterung des Baugebietes
"Mühlleite" im Stadtteil Brodswinden
31.1 Der Bebauungsplan Nr. Be1 zur Erweiterung des Baugebietes "Mühlleite" im Stadtteil
Brodswinden wird durch das Deckblatt D2 zu Be1 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten zur Erweiterung des Baugebietes
"Mühlleite" im Stadtteil Brodswinden“ vom 22.03.2017 geändert.
31.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu Be1 „ Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten zur Erweiterung des Baugebietes "Mühlleite" im Stadtteil Brodswinden“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
32. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B6 für das Industriegebiet Brodswinden-Ost
32.1 Der Bebauungsplan Nr. B6 für das Industriegebiet Brodswinden-Ost wird durch das Deckblatt D6 zu B6 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für
das Industriegebiet Brodswinden-Ost“ vom
22.03.2017 geändert.
32.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D6 zu B6 „ Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Industriegebiet Brodswinden-Ost“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
33. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B8 für das Gebiet nordöstlich des Ortskernes
von Brodswinden
33.1 Der Bebauungsplan Nr. B8 für das Gebiet nordöstlich des Ortskernes von Brodswinden wird durch
das Deckblatt D1 zu B8 „Änderung der
baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet nordöstlich
des Ortskernes von Brodswinden“ vom 22.03.2017 geändert.
33.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu B8 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet nordöstlich des Ortskernes von Brodswinden“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
34. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B11 zur Erweiterung des Industriegebietes
Brodswinden-Ost
34.1 Der Bebauungsplan Nr. B11 zur Erweiterung des
Industriegebietes Brodswinden-Ost wird
durch das Deckblatt D2 zu B11 „Änderung
der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich der
Erweiterung des Industriegebietes Brodswinden-Ost“ vom 22.03.2017 geändert.
34.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu B11 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich der Erweiterung des Industriegebietes Brodswinden-Ost“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
35. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. E5 für ein Teilgebiet nördlich der Windsbacher
Straße zwischen den Straßen Sommerau und Hirtenbuck
35.1 Der Bebauungsplan Nr. E5 für ein Teilgebiet nördlich der Windsbacher Straße zwischen den Straßen
Sommerau und Hirtenbuck wird durch das Deckblatt D2 zu E5 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich
Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet nördlich der Windsbacher Straße zwischen
den Straßen Sommerau und Hirtenbuck“ vom 22.03.2017 geändert.
35.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu E5 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet nördlich der Windsbacher Straße zwischen den Straßen Sommerau und Hirtenbuck“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
36. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. E9 für das Gewerbegebiet Eyb - Ost
36.1 Der Bebauungsplan Nr. E9 für das Gewerbegebiet Eyb – Ost wird durch das Deckblatt 4.
Änderung zu E9 „Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gewerbegebiet
Eyb-Ost“ vom 22.03.2017 geändert.
36.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt 4. Änderung zu E9 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gewerbegebiet Eyb-Ost“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
37. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. E10 für das Gebiet Ziegelhütte im Stadtteil Eyb
37.1 Der Bebauungsplan Nr. E10 für das Gebiet Ziegelhütte im Stadtteil Eyb wird durch das
Deckblatt D2 zu Eyb10 „Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet Ziegelhütte im Stadtteil Eyb“ vom
22.03.2017 geändert.
37.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu Eyb10 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet Ziegelhütte im Stadtteil Eyb“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
38. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. E12 für das Gebiet zwischen der Eyber Straße und
der Staatsstraße 2233 im Stadtteil Eyb
38.1 Der Bebauungsplan Nr. E12 für das Gebiet zwischen der Eyber Straße und der Staatsstraße 2233 im
Stadtteil Eyb wird durch das Deckblatt D3 zu Eyb12 „Änderung der textlichen Festsetzungen
hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Eyber Straße und
der Staatsstraße 2233 im Stadtteil Eyb“ vom 22.03.2017 geändert.
38.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D3 zu Eyb12 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Eyber Straße und der Staatsstraße 2233 im Stadtteil Eyb“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
39. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. E13 für ein Teilgebiet westlich der Straße
"An der Eich" zwischen der Fränkischen Rezat und der Bahnlinie
Ansbach - Nürnberg, Gemarkung Eyb
39.1 Der Bebauungsplan Nr. E13 für ein Teilgebiet westlich der Straße "An der Eich" zwischen
der Fränkischen Rezat und der Bahnlinie Ansbach - Nürnberg, Gemarkung Eyb wird durch
das Deckblatt D1 zu E13 „Änderung der
textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet
westlich der Straße "An der Eich" zwischen der Fränkischen Rezat und
der Bahnlinie Ansbach - Nürnberg, Gemarkung Eyb“ vom 22.03.2017 geändert.
39.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu E13 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet westlich der Straße "An der Eich" zwischen der Fränkischen Rezat und der Bahnlinie Ansbach - Nürnberg, Gemarkung Eyb“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
40. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. He2 Für das Gebiet der Galgenmühle
40.1 Der Bebauungsplan Nr. He2 Für das Gebiet der Galgenmühle wird durch das Deckblatt D6 zu He2
„Änderung der textlichen Festsetzungen
hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet der Galgenmühle“ vom
22.03.2017 geändert.
40.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D6 zu He2 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet der Galgenmühle“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
41. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. He5 Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Hennenbach
- Landkreis Ansbach
41.1 Der Bebauungsplan Nr. He5 Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Hennenbach - Landkreis Ansbach wird durch
das Deckblatt D2 zu He5 „Änderung der
baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten im Ortsteil Hennenbach“ vom
22.03.2017 geändert.
41.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu He5 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten im Ortsteil Hennenbach“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
42. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. Ne1 Für das Gebiet westlich der B 13 zwischen
der Bebauung von Ansbach und Neuses
42.1 Der Bebauungsplan Nr. Ne1 Für das Gebiet westlich der B 13 zwischen der Bebauung von Ansbach und
Neuses wird durch das Deckblatt D7 zu Ne1 „Änderung der textlichen
Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich Würzburger Landstraße
und Anpassung an die neueste Fassung der Baunutzungsverordnung“ vom
22.03.2017 geändert.
42.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D7 zu Ne1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich Würzburger Landstraße und Anpassung an die neueste Fassung der Baunutzungsverordnung“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
43. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. Ne57 im nordwestlichen Bereich des Stadtteiles
Neuses zwischen der Rothenburger Straße und der Bundesstraße 13
43.1 Der Bebauungsplan Nr. Ne57 im nordwestlichen Bereich des Stadtteiles Neuses zwischen der
Rothenburger Straße und der Bundesstraße 13 wird durch das Deckblatt D1
zu Ne57 „Änderung der baulichen
Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten im nordwestlichen Bereich des
Stadtteiles Neuses zwischen der Rothenburger Straße und der Bundesstraße 13“ vom
22.03.2017 geändert.
43.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D1 zu Ne57 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten im nordwestlichen Bereich des Stadtteiles Neuses zwischen der Rothenburger Straße und der Bundesstraße 13“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
44. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. S7 + S7 2. Teil der Gemeinde Schalkhausen
44.1 Der Bebauungsplan Nr. S7 + S7 2. Teil der Gemeinde
Schalkhausen wird durch das
Deckblatt D2 zu S7 „Änderung der
baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich nördlich der
Meisenstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
44.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu S7 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für den Bereich nördlich der Meisenstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
45. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. S8/I für ein Teilgebiet südlich der Schalkhäuser
Landstraße
45.1 Der Bebauungsplan Nr. S8/I für ein Teilgebiet südlich der Schalkhäuser Landstraße wird durch
das Deckblatt D5 zu S8/I „Änderung der
baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet südlich
der Schalkhäuser Landstraße“ vom 22.03.2017 geändert.
45.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D5 zu S8/I „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet südlich der Schalkhäuser Landstraße“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
46. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. S9 für das Gebiet im Bereich des Friedhofs
sowie westlich der Rathausstraße im Stadtteil Schalkhausen
46.1 Der Bebauungsplan Nr. S9 für das Gebiet im Bereich des Friedhofs sowie westlich der Rathausstraße
im Stadtteil Schalkhausen wird durch das Deckblatt D2 zu S9 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich
Vergnügungsstätten für das Gebiet im Bereich des Friedhofs sowie westlich der
Rathausstraße im Stadtteil Schalkhausen“ vom 22.03.2017 geändert.
46.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D2 zu S9 „Änderung der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet im Bereich des Friedhofs sowie westlich der Rathausstraße im Stadtteil Schalkhausen“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
47. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. S13 für das Gebiet zwischen der Berghofstraße
und der Siedlung "am Kornfeld"
47.1 Der Bebauungsplan Nr. S13 für das Gebiet zwischen der Berghofstraße und der Siedlung "am
Kornfeld" wird durch das Deckblatt D4 zu S13 „Änderung der textlichen Festsetzungen
hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Berghofstraße und
der Siedlung "Am Kornfeld"“ vom 22.03.2017 geändert.
47.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D4 zu S13 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Berghofstraße und der Siedlung "Am Kornfeld"“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
48. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. S29/I für ein Teilgebiet zwischen der Straße
"am Reiterzentrum" und der "Schalkhäuser Landstraße" im
Stadtteil Schalkhausen
48.1 Der Bebauungsplan Nr. S29/I für ein Teilgebiet zwischen der Straße "am Reiterzentrum" und
der "Schalkhäuser Landstraße" im Stadtteil Schalkhausen wird durch
das Deckblatt D2 zu S29/I „Änderung
der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für ein Teilgebiet zwischen der Straße
"Am Reiterzentrum" und der "Schalkhäuser Landstraße" im
Stadtteil Schalkhausen“ vom 22.03.2017 geändert.
48.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D4 zu S13 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Gebiet zwischen der Berghofstraße und der Siedlung "Am Kornfeld"“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
49. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes VEP Nr. 1 für den östlichen Teilbereich der ehemaligen
Hindenburgkaserne
49.1 Der Bebauungsplan VEP Nr. 1 für den östlichen Teilbereich der ehemaligen Hindenburgkaserne wird durch
die 2. Änderung VEP Nr. 1 „Änderung
der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich des
Brückencenters“ vom 22.03.2017 geändert.
49.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt 2. Änderung VEP Nr. 1 „Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten im Bereich des Brückencenters“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
50. Beschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes VEP Nr. 3 Baugebiet Friedenskirche
50.1 Der Bebauungsplan VEP Nr. 3 Baugebiet Friedenskirche wird durch das Deckblatt D4 zu VEP Nr. 3 „Änderung der baulichen Nutzung und der textlichen Festsetzungen
hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Baugebiet Friedenskirche“ vom
22.03.2017 geändert.
50.2 Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt D4 zu VEP Nr. 3 „Änderung der baulichen Nutzung und der textlichen Festsetzungen hinsichtlich Vergnügungsstätten für das Baugebiet Friedenskirche“ vom 22.03.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.