Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.03.2017 HFWA/003/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/011/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 91 KB |
Herr Schwarzbeck erläutert den Sachverhalt:
Auf der Residenzstraße (Kreuzung
Brauhausstraße) soll eine zusätzliche Rechtsabbiegerspur durch das Staatliche
Bauamt errichtet werden.
Das Bundesfernstraßengesetz sieht bei
Änderungen bestehender Kreuzungen eine Kostenverteilung nach Straßenraumbreiten
auf die jeweiligen Straßenbaulastträger vor. Dafür hat das Staatliche Bauamt
vor kurzem eine Vereinbarung vorgelegt, die vom Baureferat geprüft wurde. Im
vorliegenden Fall trägt die Stadt Ansbach 24,31% der Herstellungskosten, die
vom Staatlichen Bauamt mit 600.000 € angesetzt wurden.
Demnach entfallen auf die Stadt Ansbach etwa
146.000 €. Hinzu kommen noch der übliche Verwaltungskostenzuschlag sowie
einige einhergehende Arbeiten, die die Stadt Ansbach selbst trägt, so dass von Investitionskosten
von 170.000 € ausgegangen werden kann.
Der Betrag ist derzeit nicht im Haushalt der
Stadt Ansbach berücksichtigt. Mit dem Staatlichen Bauamt wurde abgestimmt, dass
die Zahlung erst im Jahr 2018 erfolgen kann. Somit sind zur Erfüllung der
Vereinbarung 170.000 € verbindlich in den Haushalt des Jahres 2018
einzustellen.
Frau OB Seidel ergänzt noch, dass die Stadt
Ansbach 24,31 % von den angesetzten Kosten i.H.v. 600.000,00 € trägt und hierzu
noch die Eigenkosten (= Verwaltungskosten) hinzukämen.
Beschluss:
Dem Stadtrat
wird zur Beschlussfassung empfohlen:
Die
Kreuzungsvereinbarung (Residenzstraße/Brauhausstraße) mit der Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt, mit einem Kostenanteil der
Stadt Ansbach von 170.000 € kann abgeschlossen werden.
Für die
Finanzierung werden hierfür 170.000 € verbindlich im Haushalt 2018
bereitgestellt.
Vorberaten im Bauausschuss am 06.03.2017