Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kreuzungsvereinbarung Residenzstraße;
Verbindliche Einplanung in den Haushalt 2018

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.03.2017   HFWA/003/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/011/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck erläutert den Sachverhalt:

 

Auf der Residenzstraße (Kreuzung Brauhausstraße) soll eine zusätzliche Rechtsabbiegerspur durch das Staatliche Bauamt errichtet werden.

 

Das Bundesfernstraßengesetz sieht bei Änderungen bestehender Kreuzungen eine Kostenverteilung nach Straßenraumbreiten auf die jeweiligen Straßenbaulastträger vor. Dafür hat das Staatliche Bauamt vor kurzem eine Vereinbarung vorgelegt, die vom Baureferat geprüft wurde. Im vorliegenden Fall trägt die Stadt Ansbach 24,31% der Herstellungskosten, die vom Staatlichen Bauamt mit 600.000 € angesetzt wurden.

 

Demnach entfallen auf die Stadt Ansbach etwa 146.000 €. Hinzu kommen noch der übliche Verwaltungskostenzuschlag sowie einige einhergehende Arbeiten, die die Stadt Ansbach selbst trägt, so dass von Investitionskosten von 170.000 € ausgegangen werden kann.

 

Der Betrag ist derzeit nicht im Haushalt der Stadt Ansbach berücksichtigt. Mit dem Staatlichen Bauamt wurde abgestimmt, dass die Zahlung erst im Jahr 2018 erfolgen kann. Somit sind zur Erfüllung der Vereinbarung 170.000 € verbindlich in den Haushalt des Jahres 2018 einzustellen.

 

Frau OB Seidel ergänzt noch, dass die Stadt Ansbach 24,31 % von den angesetzten Kosten i.H.v. 600.000,00 € trägt und hierzu noch die Eigenkosten (= Verwaltungskosten) hinzukämen.


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird zur Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Kreuzungsvereinbarung (Residenzstraße/Brauhausstraße) mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt, mit einem Kostenanteil der Stadt Ansbach von 170.000 € kann abgeschlossen werden.

 

Für die Finanzierung werden hierfür 170.000 € verbindlich im Haushalt 2018 bereitgestellt.

 

Vorberaten im Bauausschuss am 06.03.2017