Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.03.2017 HFWA/003/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/009/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 131 KB |
Herr Schwarzbeck trägt vor:
Mit der Einladung zur Verbandsversammlung am 10.03.2017 hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Gunzenhausen den Verbandshaushalt 2017 zur Kenntnisnahme überlassen.
Daten des Verbandshaushalts 2017:
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 5.703.600,00 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 215.000,00 €.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Da sich der Stand der allgemeinen Rücklage des Zweckverbandes zu Jahresbeginn bereits unterhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestandes befindet, sind weitere Rücklagenentnahmen nicht möglich. Zur Finanzierung notwendiger Investitionen wird deshalb von den Verbandsmitgliedern erstmals eine Investitionsumlage in Höhe von insgesamt 212.000 € erhoben.
Der Anteil der Stadt Ansbach hierfür beläuft sich voraussichtlich auf 11.935,66 €. Im städt. Haushalt 2017 ist diese Investitionsumlage nicht eingeplant. Die Mittel müssen deshalb nach Anforderung durch den Zweckverband außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben. Stattdessen haben die Verbandsmitglieder den Verlust der Tierkörperbeseitigung aus dem Vorjahr auszugleichen, der nicht durch Eigenbeteiligungen der Tierhalter und Erstattungen durch die Bayerische Tierseuchenkasse gedeckt ist. Hierfür steht im städt. Haushalt 2017 bei HHSt. 01.7271.7130 ein Betrag von 29.400 € zur Verfügung.
Beschluss:
Dem Haushalt 2017 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Gunzenhausen mit einem Haushaltsvolumen
im Verwaltungshaushalt von 5.703.600 €,
im Vermögenshaushalt von 215.000 €
sowie einer von der Stadt Ansbach zu leistenden Investitionsumlage in Höhe von
voraussichtlich 11.935,66 €
wird zugestimmt.