Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.03.2017 HFWA/003/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/008/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 147 KB | ||
Bildung Haushaltsreste 2016 (Anlage 1) 9 KB | ||
Bildung Haushaltsreste 2016 (Anlage 2) 7 KB |
Herr Schwarzbeck stellt kurz die neue Mitarbeiterin der Stadtkämmerei, Frau Beyreuther, vor und berichtet wie folgt:
Im Rahmen der Rechnungslegung 2016 sind u.a. die ins Haushaltsjahr 2017 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln.
Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR)
bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplanes 2016
und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.
Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) ist
nur im Bereich der Investitionen zulässig; sie stehen meist in direkter
Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu deren Deckung bei.
1. Haushaltsausgabereste
Mit den Fachämtern hat die
Stadtkämmerei geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR gebildet werden soll. Im
Einvernehmen sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2017 übertragen werden:
a) Verwaltungshaushalt 90.897,07 €
b) Vermögenshaushalt 15.380.510,15 €
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Der Gesamtbetrag der HAR
mit 15.521.407,22
€
hat sich gegenüber dem
Vorjahr (9.855.711,33 €)
um 5.67 Mio. € erhöht.
Aufgrund des
Kassenwirksamkeitsprinzips war die Verwaltung bei der Aufstellung und Beratung
des Haushalts 2016 wie jedes Jahr bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren
Abfluss nach dem Stand der jeweiligen Vorbereitung gerechnet werden konnte.
Dennoch müssen 10,6 Mio.
€, das sind 47 % der Haushaltsansätze 2016 für Investitionen, als HAR
übertragen werden (Vorjahr 39 %). Hiervon entfallen 0,79 Mio. € auf
die Generalsanierung der Berufs-/Wirtschaftsschule – BA II. Hier ergaben sich
bauliche Verzögerungen. 0,3 Mio. € müssen für die Umstellung der ILS auf
Digitalfunk und 0,5 Mio. € für Baukostenzuschüsse an ANregiomed übertragen
werden. Für den Ausbau der Windsbacher Straße und der Maximilianstraße werden
Reste von zusammen 0,5 Mio. € übertragen. HAR von 0,7 Mio. € entfallen auf die Erweiterung und
Nachsorge der Bauschuttdeponie, 0,4 Mio. € auf den Umbau Martin-Luther-Platz 3
(Schrammhaus) und 1,0 Mio. € auf die Erschließung des Industrie- und
Gewerbegebiets Elpersdorf. Hier haben sich die notwendigen Arbeiten der SWA
verzögert. Weitere HAR von 0,6 Mio. € ergeben sich beim Grunderwerb und der
Erschließung weiterer Siedlungsgebiete.
Von den HAR aus 2015 und
den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 4,79 Mio. € weiter übertragen werden
(Vorjahr 4,87 Mio. €). Hiervon 1,45 Mio. € für die Generalsanierung der Berufs-
und Wirtschaftsschule BA II, 0,45 Mio. € für den Umbau Martin-Luther-Platz 3
und 0,46 Mio. € für Maßnahmen der Stadtsanierung. Weitere 0,25 Mio € für den
Abbruch der Bahnbrücke bei Gösseldorf sowie 0,48 Mio. € für verschiedene
Grunderwerbe, weshalb teilweise auf eine Neuveranschlagung verzichtet werden
konnte.
Die erneuten Übertragungen
sind auch im Einzelfall geprüft und von den zuständigen Ämtern begründet. Hier
sind meist bauliche Verzögerungen, fehlende Schlussrechnungen, Verzögerungen
bei der Abrechnung sowie laufende Rechtsstreite die Ursache für die erneute
Restebildung.
Größere HAR (über 50.000
€) sind in der Anlage 1 aufgelistet.
Hohe Beträge der zu
bildenden HAR entfallen auf die Aufgabenbereiche:
a) Stadtsanierung (insbesondere Schrammhaus)
1,1 Mio. €.
b) Hochbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung) 4,7 Mio. €
hiervon:
Generalsan. BSCH/WIS – BA II 2,23 Mio. €
Integrierte Leitstelle – Digitalfunk 0,31 Mio. €
Generalsanierung Weinbergschule BA II 0,54 Mio. €
Sozialer Wohnungsbau – Kirchenweg 12 0,45 Mio. €.
c) Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung) 4,6 Mio. €
hiervon:
- Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen:
Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf 1,09 Mio. €
Ausbau Ortsdurchfahrt Kurzendorf 0,11
Mio. €
Ausbau Windsbacher Straße 0,25 Mio. €
Abbruch Brücke bei Gösseldorf 0,25
Mio. €
Geh-
und Radweg Brodswinden 0,08
Mio. €
- Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe 0,33 Mio. €
- Bauschuttdeponie; Erweiterung und Nachsorge 0,68 Mio. €.
d) Erwerb von Grundstücken
2,2 Mio. €.
Die o.g. Summen betreffen
auch Maßnahmen, die erst 2017 begonnen werden. U.a. sind dies:
a) Abbruch Bahnbrücke bei Gösseldorf 0,25 Mio. €
b) Neubau Grundschule Schalkhausen 0,28 Mio. €
c) Fahrzeugbeschaffungen 0,65 Mio. €.
Für Maßnahmen, die baulich
weitgehend abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet sind, müssen lediglich
Haushaltsausgabereste in Höhe von ca. 0,2 Mio. € übertragen werden. Zu erwähnen
sind hierbei insbesondere weiterhin die Mittel für die Südosttangente (einschl.
Grunderwerb) mit 0,03 Mio. € sowie der Ausbau verschiedener Straßen im
Beamtenviertel mit 0,07 Mio. €.
2. Haushaltseinnahmereste (HER)
HER können nur für das dem
Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden; eine weitere
Übertragung ist rechtlich nicht zulässig. Die Überprüfung der Einzelansätze
ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 4.350.800,00 € nach 2017 zu
übertragen sind (Vorjahr: 2.235.896,87 €).
Hiervon entfallen
1.828.300,00 € auf die Übertragung eines Teils der im Haushalt 2016 mit 5.351.100,00
€ festgesetzten Kreditermächtigung.
Von den weiter zu
übertragenden HER entfallen 701.500,00 € auf die Umrüstung der Integrierten
Leitstelle (ILS) auf Digitalfunk. 350.000,00 € entfallen auf die
Generalsanierung der BSCH/WIS – BA II und 400.000,00 auf die Generalsanierung
der Weinbergschule BA II. Für den Ausbau von Straßen und Geh- und Radwegen
(Windsbacher Straße, Maximilianstraße, Geh- und Radweg Brodswinden) müssen HER
von 135.000,00 € und für den im Bayerischen Förderprogramm geförderten Breitbandausbau
318.200,00 € gebildet werden.
Weitere 277.400,00 €
betreffen Städtebauförderungsmaßnahmen (einschl. private Sanierungsmaßnahmen).
Hiervon u.a.130.400,00 € für die Neugestaltung der Neustadt und
Maximilianstraße sowie 90.000,00 € für den Umbau Martin‑Luther‑Platz 3.
Die HER sind in der
beiliegenden Aufstellung B) unter Angabe der betroffenen Maßnahmen aufgeführt.
Der Eingang der Zuschüsse hängt von der bewilligten Förderrate oder dem
Kostenstand der geförderten Maßnahme ab. Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten
des Vermögenshaushalts i.H.v. 4.596.121,76 € (ohne Asyl) bilden sie mit einem
Gesamtbetrag von 8.946.921,76 € ein Gegengewicht zu den unter Ziff. 1
aufgeführten Haushaltsausgaberesten.
Herr Schwarzbeck verliest
aus den Anlagen die wichtigsten Punkte.
Herr Porzner bittet darum,
noch kurz die Kreditermächtigungen zu erläutern.
Herr Schwarzbeck erklärt,
dass diese ein Jahr übertragbar seien und dann in Ausnahmefällen als
Kasseneinnahmereste übertragen werden könne. Frau OB Seidel ergänzt, dass der
Betrag i.H.v. 1,828 Mio. € nicht ausgeschöpft wurde.
Herr Porzner merkt an,
dass man an die Übertragung des HAR i.H.v. 15 Mio. € gebunden sei. Die Mittel
fehlen an anderen Stellen, jedoch habe er momentan auch keine Lösung parat,
dies zu ändern.
Frau OB Seidel weist
darauf hin, dass die Haushaltsausgabereste auch so hoch seien, da vom Stadtrat
im laufenden Jahr 2016 und auch in den Vorjahren Maßnahmen i.H.v. 9-10 Mio. €
beschlossen wurden, von denen noch ein großer Teil in den nächsten Jahren
abgewickelt wird.
Herr Schwarzbeck ergänzt,
dass viele Baumaßnahmen bei den Haushaltsberatungen eingeplant wurden. Würde
man diese Ausgabemittel streichen und keine Haushaltsausgabereste bilden so
müsste man die Mittel im Haushaltsjahr 2018 neu bereitstellen. Für die
Planungen der Baumaßnahmen würde dies eine Behinderung darstellen, da die
Aufträge für die Gesamtmaßnahmen noch nicht vergeben werden können. Oft fehlen
auch die Grundlagen dafür, dass Baumaßnahmen ausgeführt werden können. Beispielhaft
nennt Herr Schwarzbeck das fehlende Grundstück für die Grundschule Schalkhausen
oder den mit der Deutschen Bahn zu verhandelnden Abbruchtermin für die
Bahnbrücke Gösseldorf. Bei Fahrzeugen die im Bereich der Feuerwehr bzw. des
Betriebsamtes beschafft werden sind erhebliche Vorarbeiten zu tätigen so dass
hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit entscheidend ist.
Beschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen,
die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten
Haushaltsreste und zwar im Einzelnen
- HAR
im Verwaltungshaushalt 90.897,07
€
- HAR
im Vermögenshaushalt 15.380.510,15 €
- HER
im Vermögenshaushalt 4.350.800,00 €
in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.