Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Haushaltsreste 2016

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.03.2017   HFWA/003/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/008/2017 

Herr Schwarzbeck stellt kurz die neue Mitarbeiterin der Stadtkämmerei, Frau Beyreuther, vor und berichtet wie folgt:

 

Im Rahmen der Rechnungslegung 2016 sind u.a. die ins Haushaltsjahr 2017 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplanes 2016 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.

 

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen zulässig; sie stehen meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu deren Deckung bei.

 

1.         Haushaltsausgabereste

 

Mit den Fachämtern hat die Stadtkämmerei geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2017 übertragen werden:

 

            a)         Verwaltungshaushalt                                                           90.897,07 €

            b)         Vermögenshaushalt                                                     15.380.510,15 €

                                                                                                            -----------------------

Der Gesamtbetrag der HAR mit                                             15.521.407,22 €

hat sich gegenüber dem Vorjahr                                              (9.855.711,33 €)

um 5.67 Mio. € erhöht.

                         

Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips war die Verwaltung bei der Aufstellung und Beratung des Haushalts 2016 wie jedes Jahr bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der jeweiligen Vorbereitung gerechnet werden konnte.

 

Dennoch müssen 10,6 Mio. €, das sind 47 % der Haushaltsansätze 2016 für Investitionen, als HAR übertragen werden (Vorjahr 39 %). Hiervon entfallen 0,79 Mio. € auf die Generalsanierung der Berufs-/Wirtschaftsschule – BA II. Hier ergaben sich bauliche Verzögerungen. 0,3 Mio. € müssen für die Umstellung der ILS auf Digitalfunk und 0,5 Mio. € für Baukostenzuschüsse an ANregiomed übertragen werden. Für den Ausbau der Windsbacher Straße und der Maximilianstraße werden Reste von zusammen 0,5 Mio. € übertragen. HAR von 0,7  Mio. € entfallen auf die Erweiterung und Nachsorge der Bauschuttdeponie, 0,4 Mio. € auf den Umbau Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus) und 1,0 Mio. € auf die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets Elpersdorf. Hier haben sich die notwendigen Arbeiten der SWA verzögert. Weitere HAR von 0,6 Mio. € ergeben sich beim Grunderwerb und der Erschließung  weiterer Siedlungsgebiete.

 

Von den HAR aus 2015 und den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 4,79 Mio. € weiter übertragen werden (Vorjahr 4,87 Mio. €). Hiervon 1,45 Mio. € für die Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule BA II, 0,45 Mio. € für den Umbau Martin-Luther-Platz 3 und 0,46 Mio. € für Maßnahmen der Stadtsanierung. Weitere 0,25 Mio € für den Abbruch der Bahnbrücke bei Gösseldorf sowie 0,48 Mio. € für verschiedene Grunderwerbe, weshalb teilweise auf eine Neuveranschlagung verzichtet werden konnte.

 

Die erneuten Übertragungen sind auch im Einzelfall geprüft und von den zuständigen Ämtern begründet. Hier sind meist bauliche Verzögerungen, fehlende Schlussrechnungen, Verzögerungen bei der Abrechnung sowie laufende Rechtsstreite die Ursache für die erneute Restebildung.

Größere HAR (über 50.000 €) sind in der Anlage 1 aufgelistet.

 

Hohe Beträge der zu bildenden HAR entfallen auf die Aufgabenbereiche:

 

a)         Stadtsanierung (insbesondere Schrammhaus)            1,1 Mio. €.

 

b)         Hochbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                          4,7 Mio. €

                        hiervon:

 

                        Generalsan. BSCH/WIS – BA II                                 2,23 Mio. €

                        Integrierte Leitstelle – Digitalfunk                                0,31 Mio. €

                        Generalsanierung Weinbergschule BA II                   0,54 Mio. €

                        Sozialer Wohnungsbau – Kirchenweg 12                   0,45 Mio. €.

                                               

c)         Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)              4,6 Mio. €

                        hiervon:

 

                        - Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen:

                          Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf     1,09 Mio. €

                          Ausbau Ortsdurchfahrt Kurzendorf                          0,11 Mio. €

                          Ausbau Windsbacher Straße                                                0,25 Mio. €

                          Abbruch Brücke bei Gösseldorf                               0,25 Mio. €

                          Geh- und Radweg Brodswinden                              0,08 Mio. €

                        - Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe               0,33 Mio. €

                        - Bauschuttdeponie; Erweiterung und Nachsorge      0,68 Mio. €.

           

d)         Erwerb von Grundstücken                                         2,2 Mio. €.

           

 

Die o.g. Summen betreffen auch Maßnahmen, die erst 2017 begonnen werden. U.a. sind dies:

 

a)         Abbruch Bahnbrücke bei Gösseldorf                                               0,25 Mio. €

b)         Neubau Grundschule Schalkhausen                                                0,28 Mio. €

c)         Fahrzeugbeschaffungen                                                                   0,65 Mio. €.

           

Für Maßnahmen, die baulich weitgehend abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet sind, müssen lediglich Haushaltsausgabereste in Höhe von ca. 0,2 Mio. € übertragen werden. Zu erwähnen sind hierbei insbesondere weiterhin die Mittel für die Südosttangente (einschl. Grunderwerb) mit 0,03 Mio. € sowie der Ausbau verschiedener Straßen im Beamtenviertel mit 0,07 Mio. €.

             

2.         Haushaltseinnahmereste (HER)

 

HER können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden; eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig. Die Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 4.350.800,00 € nach 2017 zu übertragen sind (Vorjahr: 2.235.896,87 €).

 

Hiervon entfallen 1.828.300,00 € auf die Übertragung eines Teils der im Haushalt 2016 mit 5.351.100,00 € festgesetzten Kreditermächtigung.

           

Von den weiter zu übertragenden HER entfallen 701.500,00 € auf die Umrüstung der Integrierten Leitstelle (ILS) auf Digitalfunk. 350.000,00 € entfallen auf die Generalsanierung der BSCH/WIS – BA II und 400.000,00 auf die Generalsanierung der Weinbergschule BA II. Für den Ausbau von Straßen und Geh- und Radwegen (Windsbacher Straße, Maximilianstraße, Geh- und Radweg Brodswinden) müssen HER von 135.000,00 € und für den im Bayerischen Förderprogramm geförderten Breitbandausbau 318.200,00 € gebildet werden.

 

Weitere 277.400,00 € betreffen Städtebauförderungsmaßnahmen (einschl. private Sanierungsmaßnahmen). Hiervon u.a.130.400,00 € für die Neugestaltung der Neustadt und Maximilianstraße sowie 90.000,00 € für den Umbau Martin‑Luther‑Platz 3.

 

Die HER sind in der beiliegenden Aufstellung B) unter Angabe der betroffenen Maßnahmen aufgeführt. Der Eingang der Zuschüsse hängt von der bewilligten Förderrate oder dem Kostenstand der geförderten Maßnahme ab. Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts i.H.v. 4.596.121,76 € (ohne Asyl) bilden sie mit einem Gesamtbetrag von 8.946.921,76 € ein Gegengewicht zu den unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten.

 

Herr Schwarzbeck verliest aus den Anlagen die wichtigsten Punkte.

 

Herr Porzner bittet darum, noch kurz die Kreditermächtigungen zu erläutern.

 

Herr Schwarzbeck erklärt, dass diese ein Jahr übertragbar seien und dann in Ausnahmefällen als Kasseneinnahmereste übertragen werden könne. Frau OB Seidel ergänzt, dass der Betrag i.H.v. 1,828 Mio. € nicht ausgeschöpft wurde.

 

Herr Porzner merkt an, dass man an die Übertragung des HAR i.H.v. 15 Mio. € gebunden sei. Die Mittel fehlen an anderen Stellen, jedoch habe er momentan auch keine Lösung parat, dies zu ändern.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass die Haushaltsausgabereste auch so hoch seien, da vom Stadtrat im laufenden Jahr 2016 und auch in den Vorjahren Maßnahmen i.H.v. 9-10 Mio. € beschlossen wurden, von denen noch ein großer Teil in den nächsten Jahren abgewickelt wird.

 

Herr Schwarzbeck ergänzt, dass viele Baumaßnahmen bei den Haushaltsberatungen eingeplant wurden. Würde man diese Ausgabemittel streichen und keine Haushaltsausgabereste bilden so müsste man die Mittel im Haushaltsjahr 2018 neu bereitstellen. Für die Planungen der Baumaßnahmen würde dies eine Behinderung darstellen, da die Aufträge für die Gesamtmaßnahmen noch nicht vergeben werden können. Oft fehlen auch die Grundlagen dafür, dass Baumaßnahmen ausgeführt werden können. Beispielhaft nennt Herr Schwarzbeck das fehlende Grundstück für die Grundschule Schalkhausen oder den mit der Deutschen Bahn zu verhandelnden Abbruchtermin für die Bahnbrücke Gösseldorf. Bei Fahrzeugen die im Bereich der Feuerwehr bzw. des Betriebsamtes beschafft werden sind erhebliche Vorarbeiten zu tätigen so dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit entscheidend ist.


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen,

 

die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im Einzelnen

 

-           HAR im Verwaltungshaushalt                                                                 90.897,07 €

 

-           HAR im Vermögenshaushalt                                                           15.380.510,15 

 

-           HER im Vermögenshaushalt                                                             4.350.800,00 €

 

in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.