Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Gösseldorf - Antrag CSU, FW, SPD

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.03.2017   BA/003/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF3/003/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Antrag von CSU, FW, SPD: Gösseldorf

vom 20. Februar 2017

(s. Anlage)

 


Herr Büschl bezieht sich in seinen Ausführungen auf den gemeinsamen Antrag von CSU, FW und SPD bezüglich des Abbruchs zweier Brücken im Ortsteil Gösseldorf. Er führt aus, dass neben dem Antrag vom 6. März eine Bitte vorliege, die Brücke evtl. so  zu sanieren, dass die Befahrbarkeit mit einer geringeren Tonnage wie bisher zulässig sei. Herr Büschl informiert das Gremium, dass dieser Vorschlag geprüft wurde und verworfen werden musste. Wie man aber schon im Bauausschuss zusagte, wird die Verwaltung bis zur Sommerpause vergleichbare Beispiele bzw. Grobkosten für eine Fußgängerbrücke ermitteln und vorstellen. Frau OB Seidel ergänzt, dass man Beispiele zusammentrage, um zu sehen, was möglich ist und welche Kosten entstehen und man darüber dem Gremium berichten werde. Der im Antrag angesprochene Fußweg stand leider auf der Negativliste, könne aber vom Stadtrat vorgezogen werden um in 2018 gebaut zu werden. Herr Büschl ergänzt, dass in diesem Fall die Mittel im HH 2018 verbindlich bereitzustellen seien.

 

Im Verlauf des Vortrages wird aus dem Gremium heraus gebeten, die Pachtverhältnisse darzustellen um die Notwendigkeit der Benutzung der Brücke durch landwirtschaftlichen Verkehr besser einschätzen zu können.  Herr Stieber antwortet, dass nicht sehr viele Eigentümer aus Gösseldorf betroffen seien. Die Pachtverhältnisse seien nicht untersucht worden.

 

Frau OB Seidel legt dar, dass abzuwarten sei, welche Kosten für die Sanierung der Brücke anzusetzen seien. Wenn das Ergebnis bekannt sei, könne darüber entschieden werden ob die Sanierung wie gewünscht vorgenommen werde. Über den beantragten  Lückenschluss des Fußweges zwischen Gösseldorf und Wolfartswinden könne entschieden werden, wenn die Entscheidung bezüglich der Brückensanierung vorliege.