Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Beckenweiher - Ertüchtigung und Erneuerung der Ablaufleitung - Vergabe

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.03.2017   BA/003/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/009/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 92 KBVorlage 92 KB

Herr Stieber erläutert dem Gremium nachstehende Thematik:

 

Das Niederschlagswasser aus der Dachfläche und den befestigten Flächen des geplanten Gästehauses am Finanzcampus soll in den Beckenweiher eingeleitet werden. Die entsprechende Genehmigungsplanung wurde im Auftrag des Staatlichen Bauamtes erstellt. Die Ausführungskosten übernimmt der Freistaat Bayern.

Im Rahmen der Genehmigungsplanung und der Abstimmung zwischen den Beteiligten wurde durch das Wasserwirtschaftsamt gefordert, dass für den Beckenweiher ebenfalls ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt wird. Um die Einleitung aus dem Bereich des Gästehauses zu erlauben, sind ein Auslaufbauwerk zu erstellen und die Ablaufleitung zu erneuern. Die Kosten hierfür sind von der Stadt Ansbach als Gewässereigentümer zu übernehmen.

 

Östlich des Beckenweihers verläuft eine Verrohrung, mit der das Wasser der Parkplätze südlich der Wirtschaftsschule zum südlich des bestehenden Finanzcampus gelegenen Brandbächleins abgeleitet wird. Diese Verrohrung ist auf Grund Ihres baulichen Zustandes zu erneuern. Außerdem muss sie wegen des neuen Kombigebäudes auf dem Gelände des Finanzcampus in einer neuen Trasse verlegt werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Freistaat. Für das ausschließlich zur Parkplatzentwässerung notwendige nördliche Teilstück sind die Kosten von der Stadt Ansbach zu übernehmen.

 

Die neu zu erstellende Verrohrung leitet nicht nur den städtischen Parkplatz ab sondern auch größere Flächen aus dem Bereich des bestehenden Finanzcampus. Deshalb wurde für diese Ableitung die erforderliche Genehmigungsplanung im Auftrag des Staatlichen Bauamtes erstellt. Vor der Einleitung in das Brandbächlein ist ein Rückhaltebecken mit Drossel- und Überlaufbauwerk notwendig. Der Flächenanteil der Stadt Ansbach an der angeschlossenen Fläche beträgt ca. 25%. Den entsprechenden Kostenanteil hat die Stadt Ansbach zu übernehmen.

 

Die Ausschreibung für die gesamten Tiefbaumaßnahmen am Finanzcampus erfolgte durch das Staatliche Bauamt. Da die für die Stadt Ansbach durchzuführenden Maßnahmen sinnvollerweise gemeinsam ausgeführt werden, sind die entsprechenden Arbeiten hier enthalten. Der von der Stadt Ansbach zu übernehmende Kostenanteil beträgt, entsprechend dem Ausschreibungsergebnis des wirtschaftlichsten Bieters, 89.627,23€. Im Haushalt sind Mittel i.H. von 95.000.-€ vorhanden.

 

Aus dem Gremium heraus wird angeregt, die Ableitung des Oberflächenwassers auch on der Berufsschule zu planen. Herr Stieber antwortet, dass dies geprüft wurde und dies aufgrund des Höhenunterschiedes nicht machbar sei.


Beschluss:

Frau Oberbürgermeisterin Seidel wird ermächtigt, mit dem Staatlichen Bauamt eine Kostenübernahmevereinbarung für die von der Stadt Ansbach zu tragenden Arbeiten am Beckenweiher abzuschließen.