Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.03.2017 BA/003/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/008/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 90 KB |
Herr Stieber bringt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt zur Kenntnis:
Im Bauausschuss am
16.01.2017 stellte Herr Assum von Staatlichen Bauamt Ansbach die bevorstehenden
Umbauarbeiten an der Kreuzung Residenzstraße/Brauhausstraße vor. Neben der
Anlage einer weiteren Spur zum Linksabbiegen aus der Brauhausstraße wird für
die Rechtsabbieger aus Nürnberg kommend eine Spur ergänzt.
Das Bundesfernstraßengesetz sieht bei Änderungen bestehender Kreuzungen eine
Kostenverteilung nach Straßenraumbreiten auf die jeweiligen Straßenbaulastträger vor. Dafür
hat das Staatliche Bauamt vor Kurzem eine Vereinbarung vorgelegt, die im Haus
geprüft wurde. Im vorliegenden Fall trägt die Stadt Ansbach 24,31% der
Herstellungskosten, die vom Staatlichen Bauamt mit 600.000.-€ angesetzt wurden.
Demnach entfallen
auf die Stadt Ansbach etwa 146.000.-€. Hinzu kommen noch der übliche
Verwaltungskostenzuschlag sowie einige einhergehende Arbeiten, die die Stadt
Ansbach selbst trägt, sodass von Investitionskosten von 170.000.-€ ausgegangen
werden kann.
Der Betrag ist
derzeit nicht im Haushalt der Stadt Ansbach berücksichtigt. Mit dem Staatlichen
Bauamt wurde abgestimmt, dass die Zahlung erst im Jahr 2018 erfolgen kann.
Somit sind zur Erfüllung der Vereinbarung 170.000.-€ verbindlich in den
Haushalt des Jahres 2018 einzustellen.
Beschluss:
Der vorliegenden
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das
Staatliche Bauamt Ansbach und der Stadt Ansbach über die Änderung der Kreuzung
der Staatsstraße St2255 in die Bundesstraße B13 wird zugestimmt.
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss die verbindliche
Bereitstellung der Mittel i.H.v. 170.000.-€ im Haushaltsjahr 2018.