Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Residenzstraße - Bau einer Abbiegespur -Abschluss Kreuzungsvereinbarung

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.03.2017   BA/003/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/008/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Stieber bringt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Im Bauausschuss am 16.01.2017 stellte Herr Assum von Staatlichen Bauamt Ansbach die bevorstehenden Umbauarbeiten an der Kreuzung Residenzstraße/Brauhausstraße vor. Neben der Anlage einer weiteren Spur zum Linksabbiegen aus der Brauhausstraße wird für die Rechtsabbieger aus Nürnberg kommend eine Spur ergänzt.

Das Bundesfernstraßengesetz sieht bei Änderungen bestehender Kreuzungen eine Kostenverteilung nach Straßenraumbreiten auf die  jeweiligen Straßenbaulastträger vor. Dafür hat das Staatliche Bauamt vor Kurzem eine Vereinbarung vorgelegt, die im Haus geprüft wurde. Im vorliegenden Fall trägt die Stadt Ansbach 24,31% der Herstellungskosten, die vom Staatlichen Bauamt mit 600.000.-€ angesetzt wurden.

Demnach entfallen auf die Stadt Ansbach etwa 146.000.-€. Hinzu kommen noch der übliche Verwaltungskostenzuschlag sowie einige einhergehende Arbeiten, die die Stadt Ansbach selbst trägt, sodass von Investitionskosten von 170.000.-€ ausgegangen werden kann.

 

Der Betrag ist derzeit nicht im Haushalt der Stadt Ansbach berücksichtigt. Mit dem Staatlichen Bauamt wurde abgestimmt, dass die Zahlung erst im Jahr 2018 erfolgen kann. Somit sind zur Erfüllung der Vereinbarung 170.000.-€ verbindlich in den Haushalt des Jahres 2018 einzustellen.

 


Beschluss:

 

Der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach und der Stadt Ansbach über die Änderung der Kreuzung der Staatsstraße St2255 in die Bundesstraße B13 wird zugestimmt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss die verbindliche Bereitstellung der Mittel i.H.v. 170.000.-€ im Haushaltsjahr 2018.