Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Vergabe des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.03.2017   BA/003/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/004/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wolter bezieht sich in seinem Sachvortrag auf nachstehende Sitzungsvorlage und stellt den Sachverhalt anhand einer dig. Präsentation dar.

 

 

Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 22.09.2015 wurde durch das Baureferat berichtet, dass eine Förderung des Vergnügungsstättenkonzepts im Rahmen der Städtebauföderderung durch die Regierung von Mittelfranken als förderfähig erachtet wird, wenn ein integriertes Stadtentwicklungskonzept  erstellt wird. Entsprechend wurden bereits 2016 und 2017 Mittel im Haushalt bereitgestellt sowie die Maßnahme im Rahmen des Sanierungsprogrammes in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2016 beschlossen.

 

Die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts ISEK wird im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls mit dem üblichen Verteilungsschlüssel von 60% (Bund/Freistaat) zu 40% (Stadt Ansbach) gefördert.

 

Integrierte Stadtentwicklungsplanung ist keine zusätzliche formelle Planungsebene, wie die Bauleitplanung, sondern ein informelles, ziel- und umsetzungsorientiertes Steuerungsinstrument. Zunehmende Veränderungen globaler und regionaler Rahmenbedingungen erfordern verstärkt anpassungsfähige Konzepte und Planungsprozesse.

 

Die Entwicklung eines Konzepts zur baulichen wie auch sozialen Weiterentwicklung der Stadt Ansbach ist mit Blick auf die nächsten 15 bis 20 Jahre ausgelegt.

 

Als Grundlage der Städtebauförderung sowie als Fördervoraussetzung u.a. für das städtische Vergnügungsstättenkonzept einerseits und als entscheidende Grundlage für die Fortschreibung des Ansbacher Flächennutzungsplanes (FNP) andererseits ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) nötig.

 

In unterschiedlichsten Bereichen wird somit eine grundlegende strategische Ausrichtung für das Treffen alltäglicher Verwaltungsentscheidungen benötigt – gerade auch vor dem Hintergrund der verschiedenen „Megatrends“: Digitalisierung, demografischer und sozialer Wandel, Individualisierung, Wandel des Mobilitätsverständnis, Klimawandel und Energiewende. Gerade im Bereich der Stadtentwicklung kommt dies besonders zum Tragen, vernetzt diese die verschiedenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Hand – von der Ausrichtung und Planung von Schulstandorten über die kommende Verkehrsentwicklung, die Frage neuer Wohn- und Gewerbegebiete inklusive ihrer Ausrichtung sowie der Pflege und Entwicklung der Erholungsbereiche, Grünflächen und Naturräume. Aber auch für die Entwicklung des Ansbacher Zentrums mit den Herausforderungen im Bereich Einzelhandel sowie den potentiellen Konflikten von gastronomischer und Wohnnutzung bedarf es vorausschauender und aus der Mitte der Bürgerschaft heraus getragener Ziele.

 

Nicht zuletzt koordiniert Stadtentwicklungsplanung zwischen räumlichen Ebenen und zwischen Fachplanungen. Sie nutzt andererseits zu ihrer Umsetzung die formellen Instrumente z.B. der Bauleitplanung oder der Fachplanungen.

 

Aus diesem Grund hat das Konzept wesentliche Bedeutung auch für die neu zu bildende Organisation zur Stadtentwicklung, die mittels integrierter Stadtentwicklungsplanung auf derzeitige und zukünftige Herausforderungen der Stadtentwicklung Ansbachs reagieren soll. Die Begleitung des Erstellungsprozesses soll maßgeblich durch diese Organisation erfolgen.

 

Am 28.07.2016 wurden 13 Planungsbüros durch das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz zur Abgabe eines Angebots für ein ISEK für die Stadt Ansbach aufgefordert. Dem Aufruf folgten zehn Büros, aus denen anhand der in der Angebotsaufforderung genannten wesentlichen Bestandteile des Konzepts drei Büros für ein Erörterungsgespräch ausgewählt wurden.

 

Insbesondere wurden folgende Leistungsbestandteile gefordert:

 

1) Vorschläge zur Umsetzung innovativer Partizipationsverfahren und integrierter Planungskultur während der ISEK-Erarbeitung, auch durch zeitgemäßen Einsatz digitaler Medien. Aktive Beteiligung der Bewohner (z.B. Workshops, Stadtspaziergänge) und der Träger öffentlicher Belange. Konzept- und Ideenentwicklung für die Öffentlichkeitsarbeit

 

2) mind. drei Präsentationen des ISEK in Gremien der Stadt Ansbach (Bauausschuss, Stadtrat)

 

3) Erstellung von zwei Versionen des Berichts:

·       ISEK Abschlussbericht

·       ISEK Kurzfassung

 

4) Gesamtmaßnahmenkonzept: Gesamtübersicht aller Maßnahmen (konkrete Handlungsempfehlungen) mit Priorisierung und zeitlichem Horizont (lang-, mittel- und kurzfristig) und räumliches Konzept

 

Mit der Erarbeitung des ISEKs soll ein langfristiges Konzept entwickelt werden, das unter Beachtung gesamtstädtischer Bezüge sowohl das Zentrum stärkt als auch die Ortsteile gleichwertig berücksichtigt.

 

Übergeordnete Themen des ISEKs sind Stadtbild und Stadtgestalt, Landschaft und Freiraum, Wohnen und Soziales, Wirtschaft und Handel, Kultur und Freizeit, Wissen und Bildung, Energie und Klima, Mobilität und Verkehr. Von hoher Bedeutung ist ein räumliches Konzept für die Gesamtstadt.

 

Ein besonderer Fokus sollte dabei auf folgenden Punkten liegen:

1.    Mobilität

2.    Bau- und Raumstruktur (Stadtgestalt, Bebauungsstruktur und städtebauliche Dichte) und Erarbeitung eines darauf basierenden, auch baulichen Konzepts

3.    Wohnungsbau und Flächenpotenziale in der Kernstadt und den Ortsteilen

4.    Entwicklung der Innenstadt

5.    Freiraumentwicklung: Öffentlicher Raum, Grün- und Freiflächen, Spiel- und Stadtplätze

 

Für die einzelnen Handlungsfelder soll eine qualitative und quantitative Analyse durgeführt werden, die die Themen Barrierefreiheit, Chancengleichheit und Gender-Mainstreaming berücksichtigt.

 

Nach erfolgten Gesprächen mit drei ausgewählten Büros (am 23.01. und 25.01.2017) stellte sich das Büro UmbauStadt in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken/Sachgebiet 34 als den geforderten Kriterien und Anforderungen am besten entsprechender Auftragnehmer heraus. Das bundesweit tätige Büro hat zahlreiche vergleichbare integrierte Handlungskonzepte in verschiedenen Programmen der Städtebauförderung erarbeitet. Auch förmliche Verfahren (Bauleitplanverfahren, vorbereitende Untersuchungen) sowie unter anderem auch Rahmenpläne, Stadtumbaumanagement, Sanierungsberatung und -planung oder Gestaltungssatzungen gehören zum Angebotsspektrum des Büros.

 

Das Angebot von UmbauStadt beinhaltet u.a.:

Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse:

zu den Schwerpunkten Mobilitätskonzept, Bau- und Raumstruktur, Wohnen, Innenstadt, Freiraumentwicklung

Definition von Handlungsfeldern

Ziel- und Maßnahmenplanung inkl. räumliches Konzept für die Gesamtstadt

Dialogprozess:

Arbeits- und Lenkungsgruppen, Bürgerbeteiligung, drei Präsentationen in Gremien

 

Der Leistungsumfang kann im Verlauf des Prozesses und in Abhängigkeit von den Anforderungen, die durch die Arbeits- oder Lenkungsgruppen formuliert werden, naturgemäß noch variieren, so dass auch Veränderungen der Vergabesumme möglich sind.

 

Neben den ausgezeichneten Referenzen und einer langjährigen Erfahrung im Bereich integrierter Stadtentwicklungskonzepte überzeugte das Büro mit innovativen Ansätzen zu Partizipation.

 

Das Büro UmbauStadt kann nach erfolgtem Beschluss umgehend mit der Arbeit beginnen. Der Bearbeitungszeitraum wird voraussichtlich 12 bis 15 Monate betragen.

 

Im Rahmen der nun folgenden Aussprache wird aus dem Gremium heraus

 

·           angeregt, ein Gelände für die Landesgartenschau zu suchen sowie die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Das Konzept sei auf die Zukunft ausgerichtet und somit wegweisend für die jüngere Generation. Ebenso sei es wichtig, die Ortsteile entsprechend ihrer vorherrschenden Struktur mit einzubeziehen. Herr Wolter antwortet, dass dies auch ein wichtiges Kriterium sei, wie Jugendliche in den Gesamtprozess eingebunden werden können. Die Einbindung der Ortsteile sei möglich, würde dann aber die Kosten erhöhen. Ziel des integrierten Stadtentwicklungskonzepts sei die Schaffung eines Mehrwerts für die gesamte Stadt.

 

·      von Frau OB Seidel wird angemerkt, dass die Stadtentwicklung insgesamt betrachtet werde und zum jetzigen Zeitpunkt keine allzu kleinteiligen Aspekte beleuchtet werden sollten.

 

·      darum gebeten, die Innenentwicklung der Stadtteile z.B. Umnutzungsmöglichkeiten auf den Dörfern mit in das ISEK einzubeziehen.

 

·      in diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass jungen Leuten mehr Entwicklungsmöglichkeiten im Ortsteil geboten werden müssten. Auch sollten in die Erstellung des Gutachtens  Alternativen für die Entwicklung der Landwirtschaft mit einfließen. Frau OB  Seidel führt hierzu aus, dass das ISEK sowohl für die Entwicklung der Kernstadt wichtig sei, aber auch die Attraktivität der ländlichen Entwicklung ein wichtiger Faktor für eine Flächenstadt wie Ansbach sei.

 

·      festgestellt, dass die Vergabe des ISEK begrüßt werde. Bei der Erarbeitung des Konzeptes solle der soziale Wohnungsbau eine große Rolle spielen. Viele Städte gingen dies jetzt offensiv an. Es solle geprüft werden, welche rechtlichen Grundlagen es gäbe, sozialen Wohnungsbau einzufordern. Herr Büschl führt aus, dass die Voraussetzung dafür sei, dass Bedarf bestehe. Der soziale Wohnungsbau könne auch durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages möglich sein.

 

·      bezüglich sozialer Wohnungsbau dargelegt, dass die Möglichkeit vorhanden sei, als Stadt hier regulierend einzugreifen. Etwaige Investoren könnten jedoch bei diesem Ansinnen der Stadt von ihrem geplanten Vorhaben  abgehalten werden.

 

·      dazu angemerkt, dass die Schaffung sozialen Wohnungsbau wichtig sei. Angeregt wird, Schaffung von bezahlbaren Wohnraum in den Ortsteilen.

 

·      nachgefragt, wie sich das Lenkungsteam zusammensetze. Herr Wolter antwortet, dass diesbezüglich die Ausführungen des Büros abzuwarten seien.

 

·      gewünscht, jetzt den Grundsatzbeschluss zu fassen und später die Details festzulegen. Frau OB Seidel stimmt dem zu und regt an, die Modalitäten des Vertrages an die jeweilige Entwicklung anzupassen, da zusätzliche Themen sicher gerne vorbereitet werden, wenn diese etwas tiefer beleuchtet werden soll

 

·      der Ablauf bzw. die weitere Umsetzung angefragt. Herr Wolter antwortet, dass Ende März ein Gespräch mit allen Beteiligten geführt werde. Für die Bearbeitungszeit wird ein Zeitraum von 12-15 Monaten festgesetzt. Optionale Bausteine werden über Nachverträge geregelt. Damit verbunden seien dazu natürlich auch Änderungen in der Vergabesumme.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Auftrags zur Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Ansbach an das Büro UmbauStadt in Höhe von 94.699,60 € brutto.