Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Barrierefreiheit Stadthaus - Antrag CSU, FW, SPD, ÖDP, BAP

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.03.2017   BA/003/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage:  REF3/004/2017 

Herr Büschl bezieht sich auf die vorliegenden Anträge von CSU, FW, SPD, sowie ÖDP und BAP und stellt fest, dass im Jahr 2012 die Standortuntersuchungen für einen außenliegenden Aufzug und Innenaufzug in Abstimmung mit dem LfD vorgenommen wurden. Nach eingehender Prüfung wurde der außen liegende Aufzug durch eine vom damaligen Generalkonservator persönlich unterzeichnete Stellungnahme entschieden  abgelehnt. Zustimmung wurde seitens des LfD für den Innenaufzug signalisiert, mit der Begründung, dass dadurch das äußere Erscheinungsbild des Stadthauses erhalten bliebe. In 2012 fasste das Gremium ebenfalls den Grundsatzbeschluss für den Innenaufzug. Im Zuge der weiteren Planungen wurde dieser durch ein Bürgerbegehren noch vor dem Entscheid durch Stadtratsbeschluss gestoppt.

 

Herr Büschl empfiehlt dem Gremium eine möglichst realistische Visualisierung des geplanten Aufzuges im Innenraum des Stadthauses erstellen zu lassen. Der Außenstandort werde erst recht an der Südseite von ihm äußerst kritisch betrachtet, da das Stadthaus von allen vier Seiten einsehbar sei und keine Rückseite habe. Sollte der Außenaufzug dennoch gewünscht werden, wäre deshalb eine wirklichkeitsgetreue Visualisierung notwendig.

 

Frau OB Seidel bittet, den Antragsteller um Erläuterung des Antrags. Herr Deffner führt aus, dass ein Grundsatzbeschluss zu fällen sei, dass der Aufzug vom Gremium gewollt sei. Der Antrag laute Anbindung des Aufzugs an der Südseite oder im Inneren des Stadthauses.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

·           angemerkt, dass die Barrierefreiheit wörtlich genommen, auch durch die Einrichtung eines Aufzuges nicht durchführbar sei, da das Gebäude aufgrund seiner Struktur her nicht barrierefrei sei. Es wird die Befürchtung geäußert, dass im Falle eines Außenaufzugs wieder ein Bürgerentscheid zu erwarten sei. In diesem Zusammenhang wird nochmals an die bestehenden Sitzungsräume im Bezirksrathaus erinnert.

 

·           vorgebracht, dass es viele historische Gebäude gäbe, an denen ein Außenaufzug angebracht sei. Als Beispiel wird Wolframs-Eschenbach genannt. Auf alle Fälle solle in die Diskussion zur Anbringung des Aufzugs die Bevölkerung mit eingebunden werden.

 

·           darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, dass Bürger oder Mitarbeiter barrierefrei ins Gebäude gelangen. Der Innenaufzug werde kritisch betrachtet, da dieser den Zugang zum AkuT beeinträchtige. Dies wirke störend, da das AkuT der erste Anlaufpunkt für Touristen sei.

 

·           für den Außenaufzug plädiert, da hier alle Ebenen erschlossen werden können. Sinnvoll sei die Anbringung des Aufzugs im Süden.

 

·           angefragt, ob nicht eher ein moderner oder historischer Sitzungssaal gewünscht werde.

 

·           darauf hingewiesen, dass eine Visualisierung des geplanten Aufzugs wichtig sei. Eine Kostenprüfung sollte folgen.

 

·           ergeht der Hinweis auf einen weiterführenden Antrag der CSU, SPD und FW zur Nutzung des Rathausinnenhofes.

 

Aufgrund der kontrovers geführten Diskussion bittet Frau OB Seidel eine grundsätzliche Entscheidung zu fällen in welche Richtung die Bauverwaltung tätig werden solle. In diesem Zusammenhang weist Frau OB Seidel noch darauf hin, dass  geeignete Büros zu suchen seien, die mit der wirklichkeitsnahen Visualisierung des gewünschten Aufzugs zu beauftragen wären.

 


Beschluss:

 

Der Beschluss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss für die Planung, Visualisierung und Konzeption eines Außenaufzuges im Süden die nötigen Mittel in Höhe von ca. 25.000,-€ bereitzustellen.