Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.03.2017 BA/003/2017 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 2 |
Vorlage: | REF3/004/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 28 KB | ||
Antrag ÖDP, BAP - Barrierefreier Zugang Stadthaus 29 KB | ||
Antrag CSU, FW, SPD - Barrierefreiheit Stadthaus 84 KB |
Herr Büschl bezieht
sich auf die vorliegenden Anträge von CSU, FW, SPD, sowie ÖDP und BAP und
stellt fest, dass im Jahr 2012 die Standortuntersuchungen für einen
außenliegenden Aufzug und Innenaufzug in Abstimmung mit dem LfD vorgenommen wurden.
Nach eingehender Prüfung wurde der außen liegende Aufzug durch eine vom
damaligen Generalkonservator persönlich unterzeichnete Stellungnahme
entschieden abgelehnt. Zustimmung wurde
seitens des LfD für den Innenaufzug signalisiert, mit der Begründung, dass
dadurch das äußere Erscheinungsbild des Stadthauses erhalten bliebe. In 2012
fasste das Gremium ebenfalls den Grundsatzbeschluss für den Innenaufzug. Im
Zuge der weiteren Planungen wurde dieser durch ein Bürgerbegehren noch vor dem
Entscheid durch Stadtratsbeschluss gestoppt.
Herr Büschl
empfiehlt dem Gremium eine möglichst realistische Visualisierung des geplanten
Aufzuges im Innenraum des Stadthauses erstellen zu lassen. Der Außenstandort
werde erst recht an der Südseite von ihm äußerst kritisch betrachtet, da das
Stadthaus von allen vier Seiten einsehbar sei und keine Rückseite habe. Sollte
der Außenaufzug dennoch gewünscht werden, wäre deshalb eine
wirklichkeitsgetreue Visualisierung notwendig.
Frau OB Seidel
bittet, den Antragsteller um Erläuterung des Antrags. Herr Deffner führt aus,
dass ein Grundsatzbeschluss zu fällen sei, dass der Aufzug vom Gremium gewollt
sei. Der Antrag laute Anbindung des Aufzugs an der Südseite oder im Inneren des
Stadthauses.
Aus dem Gremium
heraus wird
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angemerkt,
dass die Barrierefreiheit wörtlich genommen, auch durch die Einrichtung eines Aufzuges
nicht durchführbar sei, da das Gebäude aufgrund seiner Struktur her nicht
barrierefrei sei. Es wird die Befürchtung geäußert, dass im Falle eines
Außenaufzugs wieder ein Bürgerentscheid zu erwarten sei. In diesem Zusammenhang
wird nochmals an die bestehenden Sitzungsräume im Bezirksrathaus erinnert.
·
vorgebracht,
dass es viele historische Gebäude gäbe, an denen ein Außenaufzug angebracht
sei. Als Beispiel wird Wolframs-Eschenbach genannt. Auf alle Fälle solle in die
Diskussion zur Anbringung des Aufzugs die Bevölkerung mit eingebunden werden.
·
darauf
hingewiesen, dass es wichtig sei, dass Bürger oder Mitarbeiter barrierefrei ins
Gebäude gelangen. Der Innenaufzug werde kritisch betrachtet, da dieser den Zugang
zum AkuT beeinträchtige. Dies wirke störend, da das AkuT der erste Anlaufpunkt
für Touristen sei.
·
für den
Außenaufzug plädiert, da hier alle Ebenen erschlossen werden können. Sinnvoll
sei die Anbringung des Aufzugs im Süden.
·
angefragt,
ob nicht eher ein moderner oder historischer Sitzungssaal gewünscht werde.
·
darauf
hingewiesen, dass eine Visualisierung des geplanten Aufzugs wichtig sei. Eine
Kostenprüfung sollte folgen.
·
ergeht
der Hinweis auf einen weiterführenden Antrag der CSU, SPD und FW zur Nutzung
des Rathausinnenhofes.
Aufgrund der
kontrovers geführten Diskussion bittet Frau OB Seidel eine grundsätzliche
Entscheidung zu fällen in welche Richtung die Bauverwaltung tätig werden solle.
In diesem Zusammenhang weist Frau OB Seidel noch darauf hin, dass geeignete Büros zu suchen seien, die mit der
wirklichkeitsnahen Visualisierung des gewünschten Aufzugs zu beauftragen wären.
Beschluss:
Der Beschluss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss für die Planung, Visualisierung und Konzeption eines Außenaufzuges im Süden die nötigen Mittel in Höhe von ca. 25.000,-€ bereitzustellen.