Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Bekanntgabe des Wegfalls der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (§ 37 GeschOStR)

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.03.2017   SR/003/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bei folgendem Beschluss sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen:

 

TOP 2 nö.:    ANregiomed – erweiterte Jahresabschlussprüfung nach Art. 107 GO i.V.m. gem. § 53 HGrG;

Antrag CSU und BAP vom 08.03.2017

 

Beschluss:

 

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, wenn möglich zusammen mit dem Landkreis Ansbach, den Vorstand von ANregiomed aufzufordern, im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 den Prüfungsauftrag nach Art 107 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 53 HGrG zu erweitern. Die vorstehenden Ausführungen a) und b) sind dem erweiterten Prüfungsauftrag als Grundlage mitzugeben.

 

Ausführungen zu a) und b):

 

a)        Unter dem Punkt „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ können die Fragen aus dem Antrag Schaudig/Stephan gestellt werden. Wie z.B

 

·         wodurch entstanden die kontinuierlichen Abweichungen vom Wirtschaftsplan?

·         ergaben sich ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle?

·         ist die Position „Personalkosten“, die den größten Kostenblock darstellt mit der notwendigen Sorgfalt hinsichtlich Personalkostenschlüssel, außertariflicher Bezahlung etc. geplant und abgearbeitet worden?

·         Ergaben sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Ertragslage durch nicht sachgerechte bzw. rechtlich nicht einwandfreie Ausschreibungen (auch bei Beratungsleistungen)?

 

b)   Unter dem Punkt „verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste“ sollten die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem MVZ ANregiomed geprüft werden.

 

Hier können Fragen wie:

 

·         Erfolgte eine sachgerechte Bewertung des Kaufs von Arztsitzen durch die MVZ ANregiomed GmbH?

·         Erfolgte die Kostenverrechnung zwischen MVZ ANregiomed GmbH und dem gKU ANregiomed?

 

gestellt werden.

 

Zu diesem Punkt sollte insbesondere darauf eingegangen werden, ob hier erkennbare Fehldispositionen vorliegen bzw. wesentliche Unterlassungen bei diesen Geschäftsvorfälle erkennbar sind.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 35  Nein 1

Mehrheitlich beschlossen.