Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.03.2017 SR/003/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bei folgendem Beschluss sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen:
TOP 2 nö.: ANregiomed
– erweiterte Jahresabschlussprüfung nach Art. 107 GO i.V.m. gem. § 53 HGrG;
Antrag CSU und BAP vom 08.03.2017
Beschluss:
Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, wenn möglich zusammen mit dem Landkreis Ansbach, den Vorstand von ANregiomed aufzufordern, im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 den Prüfungsauftrag nach Art 107 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 53 HGrG zu erweitern. Die vorstehenden Ausführungen a) und b) sind dem erweiterten Prüfungsauftrag als Grundlage mitzugeben.
Ausführungen zu a) und b):
a) Unter dem Punkt „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ können die Fragen aus dem Antrag Schaudig/Stephan gestellt werden. Wie z.B
·
wodurch
entstanden die kontinuierlichen Abweichungen vom Wirtschaftsplan?
·
ergaben
sich ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte
Geschäftsvorfälle?
·
ist
die Position „Personalkosten“, die den größten Kostenblock darstellt mit der
notwendigen Sorgfalt hinsichtlich Personalkostenschlüssel, außertariflicher
Bezahlung etc. geplant und abgearbeitet worden?
·
Ergaben
sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Ertragslage durch nicht
sachgerechte bzw. rechtlich nicht einwandfreie Ausschreibungen (auch bei
Beratungsleistungen)?
b) Unter dem Punkt „verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste“ sollten die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem MVZ ANregiomed geprüft werden.
Hier können Fragen wie:
·
Erfolgte
eine sachgerechte Bewertung des Kaufs von Arztsitzen durch die MVZ ANregiomed
GmbH?
·
Erfolgte
die Kostenverrechnung zwischen MVZ ANregiomed GmbH und dem gKU ANregiomed?
gestellt werden.
Zu diesem Punkt sollte insbesondere darauf eingegangen
werden, ob hier erkennbare Fehldispositionen vorliegen bzw. wesentliche
Unterlassungen bei diesen Geschäftsvorfälle erkennbar sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja 35 Nein 1
Mehrheitlich
beschlossen.