Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.03.2017 SR/003/2017 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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8.1 Leserbrief
Herr Voxbrunner aus Sachsen b.A. zum Projekt Stauraumkanal und
Entlastungspumpwerk der awean AöR
Herr Büschl gibt folgenden Sachverhalt zum Hintergrund der Vorwürfe des Leserbriefschreibers bekannt:
Jede Kläranlage
kann aufgrund Ihrer hydraulischen Dimensionierung nur eine bestimmte maximale
Abwassermenge behandeln. Aufgrund dieser Einschränkungen der
Leistungsfähigkeiten ordnet man im Kanalnetz sog. Entlastungsbauwerke an, die
bei größeren Regenereignissen eine definierte Teilmenge zur Kläranlage
weiterleiten und den Rest in einen Vorfluter (Gewässer) abgeschlagen. Bei
längeren Trockenperioden lagern sich viele Stoffe in der Sohle der Kanäle ab.
Bei einem dann stattfindenden Regenereignis werden diese Stoffe remobilisiert.
Erst wenn dieses Rückhaltevolumen vollständig mit Mischwasser eingestaut ist,
wird das später nachlaufende Regenwasser, welches dann schon relativ sauber
ist, in den Vorfluter abgeschlagen. Um eben diesen Spülstoß und das stark
verschmutzte Abwasser im Kanal weiterzuleiten werden in den
Entlastungsbauwerken Schwellen angedordnet. Durch diese Schwellen wird das
Wasser in den zuführenden Kanälen aufgestaut und eine Trennung zwischen
Vorfluter und Kanal erzielt. Die damaligen Regenüberläufe 6,7,8 und 9 waren noch
Entlastungsbauwerke, die zu wenig Aufstauraum vorweisen können und dadurch zu
wenig Rückhaltevolumen im Netz aktivieren. Sie entsprachen nicht mehr dem Stand
der Technik, da hier viel zu hohe Schmutzfrachten in das Gewässer ausgetragen
wurden. Durch die geplante Baumaßnahme „Stauraumkanal Promenade“ sollen die
letzten sanierungsbedürftigen Regenüberläufe im Stadtgebiet ersetzt werden. Die
Stadt Ansbach (einschließlich der awean) weist den Vorwurf der
Gewässerverunreinigung entschieden zurück. Genau das Gegenteil sei der Fall.
8.2. Feuerwehrgerätehaus
Hennenbach
Herr Deffner fragt
an, wie es mit dem Bau des Feuerwehrhauses Hennenbach weitergeht. Es müssten
alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, dass es mit dem Bau zügig vorangehe.
Herr Nießlein
erläutert, dass eine zivil-rechtliche Klage des Nachbarn noch anhängig sei. Die
Verhandlung vor dem Landgericht ist am 20.03.2017. Man müsse vor einem
Weiterbau auf rechtssicherer Seite sein und den Ausgang des Verfahrens
abwarten.
8.3. Neugestaltung
Maximilianstraße
Auf Anfrage von
Herrn Hayduk teilt Herr Büschl mit, dass es dort in der Nebenfahrbahn einen
verkehrsberuhigten Bereich geben wird.
8.4. Herzkatheter-Bereitschaft
Herr Dr. Bucka
erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Herzkatheter-Bereitschaft da der
Testlauf seit Ende 2016 ausgelaufen ist.
Frau OB Seidel
antwortet, dass sie vor Weihnachten von der damaligen Vorständin Signale
erhalten habe, dass ab 2017 wieder eine durchgehende Herzkatheter-Bereitschaft angeboten
werde. Doch mit dem Wechsel an der Spitze von ANregiomed im Januar sei die
Sache in den Hintergrund getreten. Sie habe nunmehr ANregiomed darum gebeten,
Daten und Fakten zusammenzustellen und ihr vorzutragen. Dabei habe sie nochmals
die klare Haltung des Stadtrates für eine 7x24 Stunden LHK-Bereitschaft
kommuniziert.