Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.03.2017   SR/003/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

8.1       Leserbrief Herr Voxbrunner aus Sachsen b.A. zum Projekt Stauraumkanal und Entlastungspumpwerk der awean AöR

 

Herr Büschl gibt folgenden Sachverhalt zum Hintergrund der Vorwürfe des Leserbriefschreibers bekannt:

 

Jede Kläranlage kann aufgrund Ihrer hydraulischen Dimensionierung nur eine bestimmte maximale Abwassermenge behandeln. Aufgrund dieser Einschränkungen der Leistungsfähigkeiten ordnet man im Kanalnetz sog. Entlastungsbauwerke an, die bei größeren Regenereignissen eine definierte Teilmenge zur Kläranlage weiterleiten und den Rest in einen Vorfluter (Gewässer) abgeschlagen. Bei längeren Trockenperioden lagern sich viele Stoffe in der Sohle der Kanäle ab. Bei einem dann stattfindenden Regenereignis werden diese Stoffe remobilisiert. Erst wenn dieses Rückhaltevolumen vollständig mit Mischwasser eingestaut ist, wird das später nachlaufende Regenwasser, welches dann schon relativ sauber ist, in den Vorfluter abgeschlagen. Um eben diesen Spülstoß und das stark verschmutzte Abwasser im Kanal weiterzuleiten werden in den Entlastungsbauwerken Schwellen angedordnet. Durch diese Schwellen wird das Wasser in den zuführenden Kanälen aufgestaut und eine Trennung zwischen Vorfluter und Kanal erzielt. Die damaligen Regenüberläufe 6,7,8 und 9 waren noch Entlastungsbauwerke, die zu wenig Aufstauraum vorweisen können und dadurch zu wenig Rückhaltevolumen im Netz aktivieren. Sie entsprachen nicht mehr dem Stand der Technik, da hier viel zu hohe Schmutzfrachten in das Gewässer ausgetragen wurden. Durch die geplante Baumaßnahme „Stauraumkanal Promenade“ sollen die letzten sanierungsbedürftigen Regenüberläufe im Stadtgebiet ersetzt werden. Die Stadt Ansbach (einschließlich der awean) weist den Vorwurf der Gewässerverunreinigung entschieden zurück. Genau das Gegenteil sei der Fall.

 

8.2.      Feuerwehrgerätehaus Hennenbach

 

Herr Deffner fragt an, wie es mit dem Bau des Feuerwehrhauses Hennenbach weitergeht. Es müssten alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, dass es mit dem Bau zügig vorangehe.

 

Herr Nießlein erläutert, dass eine zivil-rechtliche Klage des Nachbarn noch anhängig sei. Die Verhandlung vor dem Landgericht ist am 20.03.2017. Man müsse vor einem Weiterbau auf rechtssicherer Seite sein und den Ausgang des Verfahrens abwarten.

 

8.3.      Neugestaltung Maximilianstraße

 

Auf Anfrage von Herrn Hayduk teilt Herr Büschl mit, dass es dort in der Nebenfahrbahn einen verkehrsberuhigten Bereich geben wird.

 

8.4.      Herzkatheter-Bereitschaft

 

Herr Dr. Bucka erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Herzkatheter-Bereitschaft da der Testlauf seit Ende 2016 ausgelaufen ist.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass sie vor Weihnachten von der damaligen Vorständin Signale erhalten habe, dass ab 2017 wieder eine durchgehende Herzkatheter-Bereitschaft angeboten werde. Doch mit dem Wechsel an der Spitze von ANregiomed im Januar sei die Sache in den Hintergrund getreten. Sie habe nunmehr ANregiomed darum gebeten, Daten und Fakten zusammenzustellen und ihr vorzutragen. Dabei habe sie nochmals die klare Haltung des Stadtrates für eine 7x24 Stunden LHK-Bereitschaft kommuniziert.