Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bebauungsplan Nr. B 15 / I - Erweiterung des Baugebiets Feuchtlachfeld
a) Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
b) Beschluss zur Offenlegung

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.03.2017   SR/003/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 15
Vorlage:  30/005/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag im BA am 6.3.2017 und die entsprechende einstimmige Beschlussempfehlung.

 

Frau OB Seidel erkundigt sich, ob ein Sachvortrag gewünscht ist. Dies wird verneint.

 

Herr Büschl trägt anschließend den Beschlussvorschlag vor. Die Einarbeitung des Ergebnisses des Umweltberichtes sei mittlerweile erledigt, eine Planänderung sei nicht veranlasst.

 

Frau OB Seidel erklärt, dass –wie auch im BA kommuniziert- derzeit noch nach einem geeigneten Alternativstandort für die Errichtung eines Bolzplatzes gesucht werde, durch den die Wohnbebauung nicht beeinflusst würde.

 

Die BAP –Herr Stephan- stellt den Antrag, den Bolzplatz an der Stelle im Baugebiet auszuweisen bzw. festzusetzen, wo er vorgesehen war.

 

Anschließend folgt eine ausführliche Diskussion über die Notwendigkeit und den Standort des gewünschten Bolzplatzes.

 

Herr Büschl weist darauf hin, dass bei einer Festsetzung des Bolzplatzes der Entwurf des Bebauungsplans nochmals geändert werden und eine immissionsschutzrechtliche Überprüfung erfolgen müsse. Die Offenlegung könne somit bis auf Weiteres nicht beschlossen werden.

 

Frau Homm-Vogel beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Sie möchte zeitnah –bis zum nächsten BA oder StR- zwei bis drei Alternativstandorte benannt haben, an denen der Bolzplatz errichtet werden könnte.

 

Sodann ergeht folgende Abstimmung:

 

  • BAP-Antrag auf Ausweisung Bolzplatz

 

Abstimmungsergebnis: Ja 12  Nein 24

Mehrheitlich abgelehnt.

 

  • FW-Antrag auf Vertagung TOP 5 und Vorlage Alternativvorschläge

 

Abstimmungsergebnis: Ja 12  Nein 24

Mehrheitlich abgelehnt.

 

  • Beschlussvorschlag Verwaltung

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 15/I – Erweiterung Baugebiet Feuchtlachfeld ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.