Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.02.2017 SR/002/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bei folgenden Beschlüssen sind die Gründe für die Geheimhaltung
entfallen:
TOP 4 Änderung des KAG - Auswirkungen
auf die Abrechnung von Erschließungsanlagen
Beschluss :
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen von Herrn Büschl zur neuen Regelung von Art. 5a Abs.7 Satz 2 KAG (Erschließungsbeiträge können 25 Jahre nach dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht mehr erhoben werden) zur Kenntnis und beschließt folgendes weiteres Vorgehen:
a) Die Stadtverwaltung wird beauftragt baldmöglichst 2 beamtete Vollzeitkräfte (3. QE max. A 11) und einen Bautechniker bzw. Bauingenieur für die Abrechnung der Erschließungskosten einzustellen.
Es sollte keine Befristung erfolgen, da es auf einem leergefegten Arbeitsmarkt schwierig ist überhaupt fachlich geeignete Bewerber zu finden. Über die weitere Verwendung der Arbeitskräfte nach dem 01.04.2021 wird von der Verwaltungsleitung unter Berücksichtigung der dann sich ergebenden Personalsituation entschieden.
b) Sollte für die Einstellung der zusätzlichen Vollzeitkräfte eine Anpassung des Stellenplans im Haushalt 2017 erforderlich werden, wird die Verwaltung einen entsprechenden Nachtrag zum Stellenplan in den Stadtrat zur Entscheidung einbringen.
Einstimmig beschlossen.