Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Bekanntgabe des Wegfalls der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (§ 37 GeschOStR)

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2017   SR/002/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bei folgenden Beschlüssen sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen:

 

TOP 4 Änderung des KAG - Auswirkungen auf die Abrechnung von Erschließungsanlagen

 

Beschluss :

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen von Herrn Büschl zur neuen Regelung von Art. 5a Abs.7 Satz 2 KAG (Erschließungsbeiträge können 25 Jahre nach dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht mehr erhoben werden)  zur Kenntnis und beschließt folgendes weiteres Vorgehen:

 

a) Die Stadtverwaltung wird beauftragt baldmöglichst 2 beamtete Vollzeitkräfte (3. QE max. A 11) und einen Bautechniker bzw. Bauingenieur für die Abrechnung der Erschließungskosten einzustellen.

Es sollte keine Befristung erfolgen, da es auf einem leergefegten Arbeitsmarkt schwierig ist überhaupt fachlich geeignete Bewerber zu finden. Über die weitere Verwendung der Arbeitskräfte nach  dem 01.04.2021 wird von der Verwaltungsleitung unter Berücksichtigung der dann sich ergebenden Personalsituation entschieden.

 

b) Sollte für die Einstellung der zusätzlichen Vollzeitkräfte eine Anpassung des Stellenplans im Haushalt 2017 erforderlich werden, wird die Verwaltung einen entsprechenden Nachtrag zum Stellenplan in den Stadtrat zur Entscheidung einbringen.

 

Einstimmig beschlossen.