Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.02.2017 BA/002/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 31/006/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 90 KB |
Herr Hildner stellt dem Gremium die nachstehend näher bezeichnete Maßnahme vor.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22.09.2015 beschlossen, die Architektenleistung
zur Generalsanierung der Weinbergschule an das Architekturbüro Monika Freund zu
vergeben.
Frau Freund war bei der stufenweisen Beauftragung bisher mit den Leistungsphasen 1 – 6 HOAI betraut. Frau Freund ist seit dem 01.02.2017 städtische Mitarbeiterin, so dass die weitergehenden Leistungsphasen Lph 7 – Mitwirkung bei der Vergabe – und Lph 8 –Bauüberwachung und Dokumentation – anderweitig vergeben werden müssen. Die Bauverwaltung schlägt das Architekturbüro Peteranderl aus Nürnberg vor. Mit dem Architekturbüro Peteranderl hatte Frau Freund bereits in der Vergangenheit ein Büro an der Hand, das entsprechende Zuarbeiten leistete. Mit der Vergabe der weiteren Planungsleistungen erfolgt somit kein Bruch in der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens.
Aus dem Gremium heraus wird
um Auskunft gebeten, warum die bislang mit den Arbeiten beauftragte Architektin das Projekt nicht weiterführen könne. Herr Büschl führt aus, dass sich dies aus dem Beschäftigungsverhältnis der Architektin begründet. Frau OB Seidel ergänzt dass das Baureferat eine sehr enge Personaldecke habe und die angesprochene bislang freiberuflich tätige Architektin nunmehr bei der Stadt Ansbach beschäftigt sei und mehrere Projekte und Arbeiten erledigen müsse. Frau OB Seidel sieht mit der Vergabe an das vorgeschlagene Architekturbüro keine Nachteile für die Stadt Ansbach, da diesem die Planung bereits bekannt sei.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Büro
Peteranderl Architekten GmbH
Schleifweg 37
90409 Nürnberg
mit den Leistungsphasen 7 -Mitwirkung ber der Vergabe- und 8 -Bauüberwachung und Dokumentation- zum Projekt „Generalsanierung Weinbergschule BA III“ zu beauftragen, da Frau Freund, welche mit der Gesamtmaßnahme beauftragt war, seit dem 01.02.2017 stätische Beschäftigte ist.