Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.02.2017 HFWA/002/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/008/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 30 KB |
Herr Kleinlein trägt den Sachverhalt wie folgt vor:
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Die Agentur für Arbeit wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes Mitglied: Herr Rainer Blank
Als Vertreterin: Frau Wilhelmine Meyer
Von der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg wurde nun mit E-Mail vom 18.01.2017 als neues beratendes Mitglied
Frau
Katharina Mikusch
Schwärzgasse 1
91781 Weißenburg
(dienstlich)
und als stellvertretendes beratendes Mitglied
Herr
Rainer Blank
Schalkhäuser Straße
40
91522 Ansbach
(dienstlich)
benannt.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Katharina Mikusch als neues beratendes und Herrn Rainer Blank als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.