Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014 - 2020)

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.02.2017   HFWA/002/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/008/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Die Agentur für Arbeit wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:           Herr Rainer Blank

Als Vertreterin:                      Frau Wilhelmine Meyer

 

Von der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg wurde nun mit E-Mail vom 18.01.2017 als neues beratendes Mitglied

 

Frau

Katharina Mikusch

Schwärzgasse 1

91781 Weißenburg (dienstlich)

 

und als stellvertretendes beratendes Mitglied

 

Herr

Rainer Blank

Schalkhäuser Straße 40

91522 Ansbach (dienstlich)

 

benannt.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Katharina Mikusch als neues beratendes und Herrn Rainer Blank als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.