Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Messwerte Luftgütemessstation 2016

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Sitzung:13.02.2017   UA/001/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/004/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Brenner informiert anhand von Tabellen und Säulendiagrammen über die Auswertungen der Luftgütemessstationen in Ansbach, die von der Regierung von Mittelfranken übermittelt wurden. Relevant seien hier die zwei Parameter für Feinstaub und Stickoxide.

 

Der Jahresmittelwert für Feinstaub beträgt:

 

  • bei PM 10: 18 µg/m³ (bei einem Grenzwert von 40 µg/m³)  und

·         bei PM 25: 12 µg/m³ (bei einem Grenzwert von 25 µg/m³ (in Stufe 1 ab 2015) und 20 µg/m³ (in Stufe 2 ab 2020))

 

Der Grenzwert für den Tagesmittelwert von 50 µg/m³, der jährlich an 35 Tagen überschritten werden darf, wurde an einem Tag überschritten.

 

Auch bei den Stickoxiden liegt Ansbach mit dem  Jahresmittelwert von 33 µg/m³ unterhalb des Grenzwertes. Die Stundenmittelwerte wurden im Jahr 2016 an keinem Tag überschritten.

In den schematischen Darstellungen sei zwar erkennbar, dass die Werte weiterhin zurückgingen, eine Verflachung der Kurve sei jedoch erkennbar.

Verglichen mit den umliegenden Messstationen sei festzustellen, dass alle Messstationen beim Feinstaub unter den Grenzwerten geblieben sind. Im Bereich der Stickoxide gab es an der Messstation Von-der-Tann-Straße in Nürnberg Überschreitungen im Jahresmittelwert. Dies sei typisch für verkehrsnahe Messstationen.

 

Bei den Aussichten für 2017 sei auffallend, dass die im Januar und Februar herrschende Inversionswetterlage bereits zu neun Überschreitungen der zulässigen Tagesmittelwerte für Feinstaub in Ansbach geführt hat. Von der weiteren Witterung in den Wintermonaten sei es abhängig, ob die Anzahl von 35 zulässigen Überschreitungen im Jahr 2017 eingehalten werden kann.

 

Bezüglich der Messstation zur Untersuchung des luftgetragenen Eintrags persistenter Schadstoffe ins Ökosystem mittels Bioindikatoren informiert Herr Brenner, dass das LfU für die 2016 errichtete Messstation an der Residenzstraße Ergebnisse vorgelegt hat. Die Datenerhebung erfolgt hier über sog. Passivsammler und Bergerhoff-Sammler und durch Weidelgraskulturen. Die aktuelle vorläufige Untersuchung zur Standortprüfung wird 2017 noch fortgeführt. Eine endgültige Standortwahl für dauerhafte Messstationen und deren Errichtung erfolgt 2017/2018 durch das LfU.

 

Bei den vom LfU übermittelten Daten zeigen sich erwartungsgemäß vor allem Staubniederschläge von Eisen und Aluminium, aber auch anderen Metallen. Interessant sei jedoch der Eintrag der auf der Schautafel mit „Rest“ bezeichneten Metalle. Hier handle es sich u.a. um Zinn und Antimon, die durch den Abrieb von Kupplungs- und Bremsbelägen entstünden.

 

Bei den ermittelten Werten in den Graskulturen zeige sich, dass die Messwerte auf ähnlichem Niveau wie an anderen verkehrsnahen Messpunkten sind. Es gibt keine Überschreitung der Immissionswerte nach der TA Luft oder den Höchstgehalten für Pflanzliche Lebens- oder Futtermittel nach europäischen Richtlinien.

 

Frau Stadträtin Krettinger erkundigt sich, ob das Wetter die Hauptursache für den nur leichten Rückgang der vergangenen Jahresbilanzen gewesen sei. Lt. Herrn Brenner könnten hier nur Mutmaßungen darüber vorgenommen werden welchen Anteil die Wetterlage an den leicht rückläufigen Zahlen hätte. Hier spielten mehrere Einzelfaktoren eine Rolle, auch die Einzelfeuerungsanlagen, die lt. 1.BImschV an immer niedrigere Grenzwerte gebunden sind, dürften nicht vergessen werden.

Bei den Stickoxiden handle es sich vorwiegend um Verkehrsparameter. Bei der Senkung dieser Parameter sei man auf die Bundesregierung angewiesen und welche Konsequenzen aus dem Abgasskandal gezogen würden.

Das LfU arbeite weiter an der Aufarbeitung der Messdaten, sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, erfolge eine Berichterstattung im Umweltausschuss.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer möchte wissen, was mit der Messstation passiere, wenn die Abbiegespur an der Residenzstraße gebaut wird. Herr Büschl weist darauf hin, dass die Messstation an ihrem Standort verbleibt, da sie aus verkehrsrechtlicher Sicht keine Sichtbehinderung darstellt. Nach Auskunft von Herrn Brenner müsse man hier zwischen der Baustellenzeit und dem späteren Heranrücken der Messstation an die Residenzstraße unterscheiden. Das Staatliche Bauamt sei bezüglich der Messstation in Kontakt mit dem LfU. Für verkehrsnahe Messstationen gäbe es Anforderungen, wie weit diese höchstens vom laufenden Verkehr entfernt sein dürfen, für einen Mindestabstand vom Verkehr gäbe es jedoch keine Anforderungen. Der Bau der Abbiegespur habe nach Ansicht des LfU nicht zwangsläufig Erhöhungen der Messwerte zur Folge. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich der Verkehr auf eine zusätzliche Spur verteilt, was sich wiederum auf den Verkehrsfluss und die Luftströmung auswirken kann.

Während der Bauzeit müsse man unterscheiden zwischen zwei Emmissionen, nämlich die durch Baumaschinen zum Einen und durch den Umschlag von Baustoffen zum Anderen. Bezüglich der Baumaschinen gelte ab 2019 eine neue Verordnung der Bayerischen Landesregierung auch für die Stadt Ansbach. Bereits jetzt müsse man aber insbesondere auf eine nasse Deposition von Staub bei z.B. Fräsarbeiten achten.

Das Umweltamt rufe die Messdaten jedoch täglich ab und wäre hier in der Lage bei Überschreitungen zeitnah einzuschreiten.