Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.02.2017 UA/001/2017 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 23/003/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 189 KB |
Herr Fritsche informiert über die Biberstatistik 2016. Zu Beginn des Vortrages verweist er auf die erste Folie der Präsentation. Das dort abgebildete Foto, geschossen mit einer Wildkamera der US-Army am Soldatenweiher, sei wahrscheinlich das erste Bild von lebenden Bibern im Stadtgebiet.
Er berichtet, dass aktuell von mindestens 18 Biberrevieren im Stadtgebiet auszugehen ist. Die Reviere bestehen an folgenden Gewässern:
• 3 an der Rezat
• 2 am Eichenbach (mit Soldatenweiher)
• 3 am Onolzbach (mit Scheerweiher)
• 2 am Hennenbach
• 3 am Silberbach (mit Silberbächlein/Feuchtlach)
• 1 Höllmühlbach (mit Kläranlage Höfen)
• 2 am Käferbach (mit Kläranlage Elpersdorf)
• 1 an Irrebach/Rohrgraben/Winterschneidbächlein (mit Kläranlage Winter-schneidbach)
• 1 am Wiesengraben (mit Gemeindeweiher b. Bernhardswinden)
Von der Faustregel von 3,3 Bibern pro Revier ausgehend, entspricht dies etwa 60 Einzeltieren. Bei den vorgelegten Zahlen handle es sich natürlich um Momentaufnahmen, die wahrscheinlich von den aktuellen Zahlen abweichen. Insbesondere könne auch der strenge Winter wieder zu einer Verringerung der Population geführt haben.
Herr Fritsche berichtet, dass über den Bayerischen Biberschadensfond, durch den landwirtschaftliche, teichwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Schäden ausgeglichen werden, im Jahr 2016 ein Fraß- und ein Vernässungsschaden im Stadtgebiet reguliert wurde.
Die Kosten für den Biberberater sind im Vergleich zu 2015 im letzten Jahr gestiegen und betrugen 1.207,15 €. Alleine 14 Einsätze im Bereich der Kläranlage Neudorf trugen zur Kostensteigerung bei.
Herr Fritsche erläutert, dass es bei den Zugriffen rechtlich so geregelt sei, dass die Untere Naturschutzbehörde die Fangerlaubnisse erteile. Lediglich im Bereich der Kläranlagen und bei Hochwasserschutzanlagen bestehe über die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AVV) eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung zum Fang.
Im Jahr 2016 wurden zwei Ausnahmegenehmigungen durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt. Zudem wurden insgesamt fünf Fallen an den Kläranlagen in Neudorf, Höfen und Elpersdorf aufgestellt. Insgesamt kam es zu neun Biberfängen sowie einen Totfund und einen Biber, der sich selbst gefangen hatte.
Als diesjährige Schwerpunkte des Bibermanagements 2016 seien aufzuzählen:
Herr Fritsche dankt in seinem Bericht ausdrücklich den Kollegen des Tiefbauamtes und des Betriebsamtes sowie dem Biberberater, Herrn Engelhard, für ihre dauerhaft gute Arbeit und das sofortige Ausrücken in Notfällen.
Anhand von aktuellen Bildern des Hennenbachs im Bereich des Reiterhofes weist Herr Fritsche auf Konflikte hin, die entstehen werden, wenn die Pferde dort wieder auf der Weide stehen. In diesem Bereich sind die Uferstreifen lediglich zwei Meter breit, der Biberbau sei in einem der Teiche. Er weist darauf hin, dass die Biber den Bach kostenfrei renaturieren würden, wenn der Uferstreifen eine Breite von 10 m hätte und in öffentlichem Eigentum wäre.
Zum Abschluss des Vortrags verweist Herr Fritsche auf zwei Broschüren des Landesamts für Umwelt, die im Eingangsbereich ausliegen.
Herr Stadtrat Müller merkt an, dass es gegenüber der Feuerwehr an der Rezat oft aussähe, als hätten „Riesen Mikado“ gespielt. Herr Fritsche erklärt hierzu, dass die Unterhaltslast für die Rezat beim Wasserwirtschaftsamt liege und Unterhaltsmaßnahmen wohl vorwiegend dann stattfänden, wenn Bäume verkehrsgefährdend seien bzw. auf den Radweg zu stürzen drohten.
Herr Stadtrat Müller erkundigt sich weiter, was denn mit den gefangenen Bibern passiere. Herr Fritsche erklärt, dass die Tiere erschossen würden. Für Biber bestehe ein Vermarktungsverbot, sie dürften aber verschenkt werden. Kleinere Exemplare werden meist in die Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht.
Herr Stadtrat Hillermeier fragt nach dem Gewicht eines Bibers. Dieses wird von Herrn Fritsche mit bis zu 18 Kilogramm angegeben.