Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Haftpflichtschaden Fa. Südfleisch GmbH;
überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Zahlung der Selbstbeteiligung

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.01.2017   SR/001/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/006/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 88 KBVorlage 88 KB

Herr Nießlein berichtet, dass das Verfahren wegen Schadenersatzforderungen der Fa. Südfleisch GmbH wegen rechtswidriger Genusstauglichkeitsbescheinigungen  mit einem Vergleich abgeschlossen wurde.

 

Die bisherigen Leistungen in diesem Fall durch die Versicherungskammer Bayern betragen 7.089.238,95 €. Die vereinbarte Selbstbeteiligung der Stadt Ansbach von 5 % beträgt 354.461,95 €.

 

Die benötigten Mittel sind nicht im Haushalt 2017 eingeplant und müssen deshalb überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung kann im Rahmen der Jahresrechnung 2017 erfolgen.

 

Herr Porzner erkundigt sich, warum der Betrag noch nicht im Haushalt eingestellt sei, da das Urteil doch schon vom Herbst letzten Jahres sei.

 

Herr Nießlein erwidert, dass man damals noch nicht wusste, wann die Haftpflichtversicherung welchen Betrag ausbezahlt. Dies sei jetzt erst bekannt geworden.


Beschluss:

 

Für die vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall gegen die Fa. Südfleisch GmbH werden Mittel i.H.v. 354.461,95 € überplanmäßig bereitgestellt (HSt. 01.0300.6448)

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung 2017.