Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Zuschussantrag MC Ansbach Bau Materialhütte und Jugendkartauto

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2017   SPA/001/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  53/004/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau van der Linden erläutert, dass der Motorsportclub Ansbach mit Schreiben vom         19. Oktober 2016 die Unterstützung für seine Jugendkartgruppe beantragt hat. Die Kartgruppe des MC Ansbach möchte mit seinen ausgebildeten Trainern den Kindern und Jugendlichen in Ihrem Verein mit diesem Sport ein Hobby bieten, bei dem Sie Spaß, Sozialkompetenz, Geschicklichkeit, Geduld und Gemeinschaftssinn und nicht zuletzt eine frühe Heranführung an den Straßenverkehr und das verantwortungsvolle Umgehen mit einem Motorfahrzeug erlernen.

Der Verein wird im Herbst 2017 die Bayerischen Meisterschaften im Kinder- und Jugendkartslalom nach Ansbach holen.

 

Frau van der Linden führt aus, dass der Verein einen Zuschuss für den Neubau Ihrer Materialhütte am Trainingsgelände (diese wurde von Unbekannten stark beschädigt) beantragt. Die Kosten belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf 3.935,00 € (netto). Zuschüsse durch Verbände sind nicht möglich.

 

Des Weiteren beantragt der Motorsportclub Ansbach einen Zuschuss zum Kauf von zwei neuen Karts für die Bayerischen Meisterschaften. Die Kosten für die Anschaffung der Karts betragen laut Angebot 8.995,50 € (brutto). Der Verein erhält hierzu vom ADAC pro Kart einen Zuschuss von 1.500,00 €.

 

Herr Link erläutert abschließend, dass der Stadtverband für Sport den Beschlussvorschlag unterstütze und insbesondere aufgrund der Austragung der Bayerischen Meisterschaften ein Anerkennungsbetrag von 500,00 € durchaus gerechtfertigt sei.


Der Sportausschuss beschließt

 

a)         für den Neubau der Materialhütte auf dem Trainingsgelände analog zu den

städtischen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss von 20% der angegebenen

Kosten und

 

b)         für die Finanzierung der Karts für den Jugendsport und die Ausrichtung der

Bayerischen Meisterschaften einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 500,00 €

 

zu gewähren.