Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.01.2017 SPA/001/2017 |
Beschluss: | Einstimmig abgelehnt. |
Vorlage: | 53/003/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 88 KB |
Frau van der Linden erläutert, dass die RSG Ansbach e.V. mit Schreiben vom 18. Okt. 2016 einen Zuschuss zur Anschaffung eines Autos beantragt hat. Der Verein gibt an, dass das Auto überwiegend für die Jugendarbeit mit Renneinsätzen in ganz Deutschland verwendet wird. Die Kosten für den angeschafften Vito betragen lt. Rechnung 34.806,31 € (brutto). Der Verein beantragt hierzu einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten von 5.000,00 €.
Vom Sportausschuss der Stadt Ansbach wird beschlossen, dass für die Anschaffung eines Autos eines Vereins nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Ansbach keine Förderung erfolgen kann, da es sich bei der Investition um kein Sportgerät handelt.