Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.01.2017   BA/001/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Speckdrumm-Halle

 

Herr Büschl bringt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt zur Kenntnis.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 07.06.2016 wurden verschiedene Beschlüsse zum weiteren Verfahrensablauf gefasst. Über die Ergebnisse kann wie folgt berichtet werden:

 

Verlängerung des Pachtvertrages für den Kulturverein

 

Das Mietverhältnis mit dem Kulturverein Speckdrumm e.V. begann am 01.01.1997 und endete am 31.12.2016. Es wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 auf eine Dauer von 5 Jahren (somit bis zum 31.12.2022) verlängert. Dieser Nachtrag zum Pachtvertrag wurde am 23.10.2016 unterzeichnet.

 

 

Errichtung einer abflusslosen Grube zur Abwasserbeseitigung

 

Zur Behebung des Abwasserproblems wurden mehrere Lösungsansätze untersucht, was letztendlich zum Einbau eines Abwassertanks mit einem Volumen von 10 m³ geführt hat. Dabei wurde die Abwassergrube teilweise mit Sand verfüllt und eine Schachtpumpenstation mit Doppelpumpenanlage und vorgeschaltetem Häcksler eingesetzt. Die anfallenden Abwässer werden per temperierter Druckleitung in den oberirdisch in einem Lagerraum eingebauten Abwassertank befördert, der vom Betriebsamt je nach Bedarf entleert wird.

Die Maßnahme konnte auch weitgehend mit den bereitgestellten Mitteln verwirklicht werden und ist bereits seit Mitte Dezember 2016 in Betrieb.

 

 

Entbehrlichkeitsantrag an das Eisenbahn-Bundesamt

 

Der Antrag zur Prüfung der Entbehrlichkeit für die zum Ankauf vorgesehenen Grundstücke Flst. 140/5 und 140/6 der Gemarkung Eyb beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde am 29.09.2016 ausgefertigt und dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, zugestellt.

Darin wurde auch erwähnt, dass die Stadt Ansbach bereits in Kontakt mit der DB Netz AG bezüglich des Grunderwerbs getreten ist. Mit dem Antrag wurde die Bitte verbunden, seitens des Eisenbahn-Bundesamtes ebenfalls eine Stellungnahme der DB Netz AG zum Verkauf der Flächen zu erwirken.

 

Am 21.11.2016 wurde mitgeteilt, dass aus Sicht der DB Netz AG eine Freistellbarkeit nicht gegeben sei. Die Gleisschutzzone rage in die Fläche hinein und überlagert teilweise die Bebauung. Der Antrag habe damit in der vorliegenden Form keine Aussicht auf Erfolg und müsse vom EBA abgelehnt werden.

 

Das EBA bot aufgrund der Erfolglosigkeit an, den Antrag aus Kostengründen zurückzuziehen, da eine Ablehnung die Gebührenhöhe beträchtlich beeinflusse.

 

In der Verwaltung wurde der Sachverhalt referatsübergreifend diskutiert und entschieden, zwar die schriftliche Stellungnahme zum Vorgang des EBA, aber den Antrag auf Entbehrlichkeitsprüfung zurückzuziehen, was zwischenzeitlich erfolgt ist.

 

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass damit sämtliche Einzelbestandteile des Stadtratsbeschlusses erfüllt sind.

 

 

Im Anschluss an den Sachvortrag wird aus dem Gremium vorgebracht, dass die im Stadtrat gefassten Beschlüsse umgesetzt wurden und die Halle nunmehr wieder genutzt werde, zukünftig einer Verlängerung im 5-Jahres-Rhythmus nichts im Wege stünde.

 

 

 

 

Bekanntgabe;

Action-Markt

 

Herr Wolter nimmt ergänzend zur schon erfolgten Beantwortung wie folgt Stellung zur Anfrage der BAP in der Sitzung des Bauausschusses vom 21. Nov. 2017 zur Zulässigkeit des action-Marktes im Brückencenter:

 

Das angebotene Sortiment sei im Einklang mit dem VEP. Eine Befreiung sei deshalb nicht erforderlich gewesen. Die Rückfrage  bezüglich der 750 qm offenen Verkaufsfläche im Bekleidungssektor stellt Herr Wolter digital wie folgt dar:

 

Verkaufsflächen Sortiment Textilien und Lederwaren:
Bekleidung:              740m²
Lederwaren:             150m²

abzüglich:                 Action             bis 87,42m²
                                    Nook               ca. 90m²

 

 

 

Anfrage;

Strüther Berg

 

Frau Homm-Vogel erkundigt sich nach dem Planungsstand zur Schaffung von Wohnbauflächen am Strüther Berg. Herr Büschl antwortet, dass der Aufstellungsbeschluss vorliege und das Bauleitplanverfahren  durchgeführt werde. Das für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Verkehrsgutachten wird  derzeit von einem Ing.-Büro erstellt. Nach dessen Vorliegen sei ein Grundsatzgespräch mit den Eigentümern  über das weitere Vorgehen zu führen.

 

 

Anfrage;

Verkehrszählung Elpersdorf

 

Frau Homm-Vogel fragt nach ob die Zahlen der fünfjährlichen Straßenverkehrszählung für 2015 nunmehr vorliegen. Frau OB Seidel antwortet, dass für diese Zählung das Staatliche Bauamt zuständig sei und die Ergebnisse auf Grund fehlender Freigabe des Bundes bis dato noch nicht vorliegen. Sobald das Ergebnis vorliege, werde das Gremium darüber informiert.

 

 

Anfrage;

Strahler Eisfläche Beckenweiher

 

Herr Stephan bezieht sich auf einen Artikel in der FLZ bezüglich der Anstrahlung der Eisfläche am Beckenweiher und beanstandet, da die Eisfläche wegen der erforderlichen Stärke noch nicht begehbar war, weshalb der Einsatz der Strahler nicht erfolgte. Er bitte darum, die Strahler an der Eisfläche (diese haben, bedingt durch den sehr niedrigen Wasserstand, weniger Risiko,  in der Karpfenstraße zu installieren und diese bis ca. 22.00 Uhr zu beleuchten.  Herr Büschl sagt eine Überprüfung zu.

 

 

Anfrage;

Draisstraße 2

 

Herr Stephan kritisiert, dass auf dem kompletten Gelände alle Bäume nicht fachgerecht geschnitten seien und zeigt ein Foto. Mit dem Eigentümer solle Kontakt aufgenommen werden, weil seiner Meinung nach die  Bäume nicht fachgerecht geschnitten sind und absterben könnten. Herr Büschl sagt eine Überprüfung zu, da er nicht ad hoc beantworten könne, in welchem Rechtsstatus die Bäume dort gepflanzt wurden. Die Konsequenzen die man ggf. daraus ziehen werde, hingen davon ab.

 

 

Anfrage;

Bauvorhaben Ansbach-Elpersdorf, Am Baumfeld

 

Herr Stephan spricht die Genehmigung der o.g. Bauvoranfrage an. Er schlägt vor, die weiteren Eigentümer anzusprechen, ob sie bereit seien, die gesamte Fläche zu überplanen bzw. ob Verkaufsbereitschaft bestünde. Herr Büschl sagt eine Beantwortung der Anfrage im nö-Teil der Sitzung zu.