Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.01.2017 BA/001/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bekanntgabe;
Speckdrumm-Halle
Herr Büschl bringt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt zur Kenntnis.
In der Sitzung des
Stadtrates am 07.06.2016 wurden verschiedene Beschlüsse zum weiteren
Verfahrensablauf gefasst. Über die Ergebnisse kann wie folgt berichtet werden:
Verlängerung des Pachtvertrages für den Kulturverein
Das Mietverhältnis
mit dem Kulturverein Speckdrumm e.V. begann am 01.01.1997 und endete am
31.12.2016. Es wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 auf eine Dauer von 5 Jahren (somit
bis zum 31.12.2022) verlängert. Dieser Nachtrag zum Pachtvertrag wurde am
23.10.2016 unterzeichnet.
Errichtung einer abflusslosen Grube zur
Abwasserbeseitigung
Zur Behebung des
Abwasserproblems wurden mehrere Lösungsansätze untersucht, was letztendlich zum
Einbau eines Abwassertanks mit einem Volumen von 10 m³ geführt hat. Dabei wurde
die Abwassergrube teilweise mit Sand verfüllt und eine Schachtpumpenstation mit
Doppelpumpenanlage und vorgeschaltetem Häcksler eingesetzt. Die anfallenden
Abwässer werden per temperierter Druckleitung in den oberirdisch in einem
Lagerraum eingebauten Abwassertank befördert, der vom Betriebsamt je nach
Bedarf entleert wird.
Die Maßnahme konnte
auch weitgehend mit den bereitgestellten Mitteln verwirklicht werden und ist
bereits seit Mitte Dezember 2016 in Betrieb.
Entbehrlichkeitsantrag an das Eisenbahn-Bundesamt
Der Antrag zur
Prüfung der Entbehrlichkeit für die zum Ankauf vorgesehenen Grundstücke Flst.
140/5 und 140/6 der Gemarkung Eyb beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde am
29.09.2016 ausgefertigt und dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg,
zugestellt.
Darin wurde auch
erwähnt, dass die Stadt Ansbach bereits in Kontakt mit der DB Netz AG bezüglich
des Grunderwerbs getreten ist. Mit dem Antrag wurde die Bitte verbunden,
seitens des Eisenbahn-Bundesamtes ebenfalls eine Stellungnahme der DB Netz AG
zum Verkauf der Flächen zu erwirken.
Am 21.11.2016 wurde
mitgeteilt, dass aus Sicht der DB Netz AG eine Freistellbarkeit nicht gegeben sei.
Die Gleisschutzzone rage in die Fläche hinein und überlagert teilweise die
Bebauung. Der Antrag habe damit in der vorliegenden Form keine Aussicht auf
Erfolg und müsse vom EBA abgelehnt werden.
Das EBA bot aufgrund
der Erfolglosigkeit an, den Antrag aus Kostengründen zurückzuziehen, da eine
Ablehnung die Gebührenhöhe beträchtlich beeinflusse.
In der Verwaltung
wurde der Sachverhalt referatsübergreifend diskutiert und entschieden, zwar die
schriftliche Stellungnahme zum Vorgang des EBA, aber den Antrag auf
Entbehrlichkeitsprüfung zurückzuziehen, was zwischenzeitlich erfolgt ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass damit sämtliche Einzelbestandteile des Stadtratsbeschlusses erfüllt sind.
Im Anschluss an den
Sachvortrag wird aus dem Gremium vorgebracht, dass die im Stadtrat gefassten
Beschlüsse umgesetzt wurden und die Halle nunmehr wieder genutzt werde,
zukünftig einer Verlängerung im 5-Jahres-Rhythmus nichts im Wege stünde.
Bekanntgabe;
Action-Markt
Herr Wolter nimmt ergänzend
zur schon erfolgten Beantwortung wie folgt Stellung zur Anfrage der BAP in der
Sitzung des Bauausschusses vom 21. Nov. 2017 zur Zulässigkeit des
action-Marktes im Brückencenter:
Das angebotene
Sortiment sei im Einklang mit dem VEP. Eine Befreiung sei deshalb nicht
erforderlich gewesen. Die Rückfrage
bezüglich der 750 qm offenen Verkaufsfläche im Bekleidungssektor stellt
Herr Wolter digital wie folgt dar:
Verkaufsflächen Sortiment
Textilien und Lederwaren:
Bekleidung: 740m²
Lederwaren: 150m²
abzüglich: Action bis 87,42m²
Nook ca.
90m²
Anfrage;
Strüther Berg
Frau Homm-Vogel
erkundigt sich nach dem Planungsstand zur Schaffung von Wohnbauflächen am Strüther
Berg. Herr Büschl antwortet, dass der Aufstellungsbeschluss vorliege und das Bauleitplanverfahren
durchgeführt werde. Das für die
Umsetzung der Maßnahme erforderliche Verkehrsgutachten wird derzeit von einem Ing.-Büro erstellt. Nach
dessen Vorliegen sei ein Grundsatzgespräch mit den Eigentümern über das weitere Vorgehen zu führen.
Anfrage;
Verkehrszählung Elpersdorf
Frau Homm-Vogel
fragt nach ob die Zahlen der fünfjährlichen Straßenverkehrszählung für 2015
nunmehr vorliegen. Frau OB Seidel antwortet, dass für diese Zählung das
Staatliche Bauamt zuständig sei und die Ergebnisse auf Grund fehlender Freigabe
des Bundes bis dato noch nicht vorliegen. Sobald das Ergebnis vorliege, werde
das Gremium darüber informiert.
Anfrage;
Strahler Eisfläche Beckenweiher
Herr Stephan bezieht
sich auf einen Artikel in der FLZ bezüglich der Anstrahlung der Eisfläche am
Beckenweiher und beanstandet, da die Eisfläche wegen der erforderlichen Stärke
noch nicht begehbar war, weshalb der Einsatz der Strahler nicht erfolgte. Er
bitte darum, die Strahler an der Eisfläche (diese haben, bedingt durch den sehr
niedrigen Wasserstand, weniger Risiko, in der Karpfenstraße zu installieren und diese
bis ca. 22.00 Uhr zu beleuchten. Herr
Büschl sagt eine Überprüfung zu.
Anfrage;
Draisstraße 2
Herr Stephan
kritisiert, dass auf dem kompletten Gelände alle Bäume nicht fachgerecht geschnitten
seien und zeigt ein Foto. Mit dem Eigentümer solle Kontakt aufgenommen werden,
weil seiner Meinung nach die Bäume nicht
fachgerecht geschnitten sind und absterben könnten. Herr Büschl sagt eine
Überprüfung zu, da er nicht ad hoc beantworten könne, in welchem Rechtsstatus
die Bäume dort gepflanzt wurden. Die Konsequenzen die man ggf. daraus ziehen
werde, hingen davon ab.
Anfrage;
Bauvorhaben Ansbach-Elpersdorf, Am Baumfeld
Herr Stephan spricht
die Genehmigung der o.g. Bauvoranfrage an. Er schlägt vor, die weiteren
Eigentümer anzusprechen, ob sie bereit seien, die gesamte Fläche zu überplanen
bzw. ob Verkaufsbereitschaft bestünde. Herr Büschl sagt eine Beantwortung der
Anfrage im nö-Teil der Sitzung zu.