Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Ortsverbindungsstraße Schalkhausen-Geisengrund: Neubau Gehweg bis zum Sportplatz

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.01.2017   BA/001/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/017/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wehrer stellt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt vor.

 

Entlang der Gemeindeverbindungsstraße Schalkhausen - Geisengrund ist der Neubau eines ca. 270 Meter langen Gehweges entlang der Straße geplant. Dieser soll die verkehrssichere Erreichbarkeit des Sportplatzes auch ohne motorisierte Verkehrsmittel sicherstellen. Damit könnte eine langjährige berechtigte Forderung der Bürger von Schalkhausen verwirklicht werden. Die Abgrenzung des Gehweges zur Straße erfolgt mit einem Hochbord.

 

Im bebauten Bereich, in etwa auf den ersten 40 Metern, ist der Gehweg mit einer Breite von 2,50 Meter geplant. Dies entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Hier ist der Bau einer Stützmauer erforderlich.

 

Auf dem freien Feld bis zum Zugang des Sportgeländes war in der Vorplanung des Tiefbauamtes ursprünglich ein separater abgesetzter Geh- und Radweg vorgesehen. Da die Eigentümer der angrenzenden Felder Wert auf eine möglichst geringe Grundabtretung legten, ist der Ausbau nur mit einer Breite von 1,50m direkt an der Fahrbahn vorgesehen. Deshalb wird auch ein Hochbord nötig.

 

Die Stadtwerke planen im Bereich des geplanten Gehweges umfangreiche Leitungsverlegungen für Strom und Wasser. Aus Gründen des Bauablaufes und der Gewährleistung ist eine gemeinsame Ausschreibung mit den Stadtwerken und Vergabe an den günstigsten Gesamtbieter beabsichtigt.

 

Da die Gemeindeverbindungsstraße nach Geisengrund bereits seit langem in einem schlechten baulichen Zustand ist, soll im Zuge der Baumaßnahme eine Deckensanierung auf der Länge des Gehwegneubaus erfolgen. Entlang des Gehweges ist die Aufstellung von Straßenlampen geplant. Außerdem sind die Brückengeländer sowie die Verrohrung des Fürstengrabens, der die Gemeindeverbindungsstraße unterquert, zu erneuern.

 

Nach Zustimmung des Bauausschusses zur vorgelegten Planung soll die Maßnahme öffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausführung kann dann voraussichtlich ab Mitte April erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Deckungsring zur Verfügung.

 

Im Anschluss an den Sachvortrag wird aus dem Gremium heraus die Haltung der betroffenen Grundeigentümer, selbst wenn es wie hier um die Verkehrssicherheit gehe,  so wenig Grund abgeben zu wollen, verärgert kritisiert.

 

 


Beschluss:

Der vorgestellten Planung wird zugestimmt.

Die Ausschreibung soll gemeinsam mit den Arbeiten der Stadtwerke durchgeführt werden und die Vergabe an den günstigsten Gesamtbieter erfolgen.