Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.01.2017 BA/001/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/017/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 70 KB |
Herr Wehrer stellt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt vor.
Entlang der Gemeindeverbindungsstraße Schalkhausen - Geisengrund ist der Neubau eines ca. 270
Meter langen Gehweges entlang der Straße geplant. Dieser soll die
verkehrssichere Erreichbarkeit des Sportplatzes auch ohne motorisierte
Verkehrsmittel sicherstellen. Damit könnte eine langjährige berechtigte
Forderung der Bürger von Schalkhausen verwirklicht werden. Die Abgrenzung des
Gehweges zur Straße erfolgt mit einem Hochbord.
Im bebauten Bereich,
in etwa auf den ersten 40 Metern, ist der Gehweg mit einer Breite von 2,50
Meter geplant. Dies entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Hier ist
der Bau einer Stützmauer erforderlich.
Auf dem freien Feld
bis zum Zugang des Sportgeländes war in der Vorplanung des Tiefbauamtes
ursprünglich ein separater abgesetzter Geh- und Radweg vorgesehen. Da die
Eigentümer der angrenzenden Felder Wert auf eine möglichst geringe
Grundabtretung legten, ist der Ausbau nur mit einer Breite von 1,50m direkt an
der Fahrbahn vorgesehen. Deshalb wird auch ein Hochbord nötig.
Die Stadtwerke
planen im Bereich des geplanten Gehweges umfangreiche Leitungsverlegungen für
Strom und Wasser. Aus Gründen des Bauablaufes und der Gewährleistung ist eine
gemeinsame Ausschreibung mit den Stadtwerken und Vergabe an den günstigsten
Gesamtbieter beabsichtigt.
Da die
Gemeindeverbindungsstraße nach Geisengrund bereits seit langem in einem
schlechten baulichen Zustand ist, soll im Zuge der Baumaßnahme eine
Deckensanierung auf der Länge des Gehwegneubaus erfolgen. Entlang des Gehweges
ist die Aufstellung von Straßenlampen geplant. Außerdem sind die
Brückengeländer sowie die Verrohrung des Fürstengrabens, der die
Gemeindeverbindungsstraße unterquert, zu erneuern.
Nach Zustimmung des Bauausschusses
zur vorgelegten Planung soll die Maßnahme öffentlich ausgeschrieben werden. Die
Ausführung kann dann voraussichtlich ab Mitte April erfolgen. Die
erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Deckungsring zur Verfügung.
Im Anschluss an den
Sachvortrag wird aus dem Gremium heraus die Haltung der betroffenen Grundeigentümer,
selbst wenn es wie hier um die Verkehrssicherheit gehe, so wenig Grund abgeben zu wollen, verärgert
kritisiert.
Beschluss:
Der vorgestellten Planung wird zugestimmt.
Die Ausschreibung soll gemeinsam mit den Arbeiten der Stadtwerke durchgeführt werden und die Vergabe an den günstigsten Gesamtbieter erfolgen.