Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: BW197 Bahnbrücke Gösseldorf - Bericht über den Bauwerkszustand

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.01.2017   BA/001/2017 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/001/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wehrer stellt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt vor:

 

Im Bauausschuss am 15.08.2014 wurde bereits über den desolaten Zustand der Bahnbrücke BW198 zwischen Gösseldorf und Winterschneidbach berichtet. Auf Grundlage dessen wurden bereits für das Haushaltsjahr 2015 250.000.-€ für deren Abbruch zur Verfügung gestellt.

Nach nunmehr zwei Jahren zähen Verhandlungen mit der DB Netz AG wurde der Stadt Ansbach eine lediglich siebenstündige Sperrpause im Herbst 2017 zugewiesen, in der der Abbruch nun erfolgen soll.

 

Unmittelbar westlich von Gösseldorf befindet sich eine weitere von insgesamt drei Bahnbrücken, die sich in der Baulast der Stadt Ansbach befindet. Die Plattenbalkenbrücke mit der Nummer BW197 wurde im Jahr 1964 von der Deutschen Bahn erbaut und ging 1994 durch das Inkrafttreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes in das Eigentum der Stadt Ansbach über. Sie ist lediglich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.

 

Brücken dieser Art wurden in dieser Dekade vielfach im Baukastenprinzip mit Typenstatik und -plänen von der Deutschen Bahn erstellt. Die Brücke BW199 bei Wolfartswinden, die im Jahr 2008 abgebrochen und ersetzt wurde, gehörte ebenfalls zu diesem Typ.

Der Überbau besteht aus Fertigteilträgern, bei denen sog. Sigma-Ovalstahl zum Vorspannen genutzt wurde. Chargen dieser Stahlsorte, unter die auch der Stahl in Gösseldorf fällt, sind spannungsrisskorrosionsgefährdet. D.h. sie neigen dazu, wasserstoffinduziert zu korrodieren und auf Grund der ständigen Zugbeanspruchung zu reißen.
Die Vorgehensweise für betroffene Bauwerke sieht vor, diese statisch zu überrechnen, ob bei einem Versagen dieser Spannglieder der vorhandene Beton sowie die schlaffe Bewehrung die Lasten vorübergehend aufnehmen können. Im Weiteren würde sich dann in Form von Rissen das Versagen des Spannstahls äußerlich zeigen („rechnerisches Ankündigungsverhalten bei sukzessivem Spanngliedausfall“). Die Prüfungsintervalle müssten entsprechend verkürzt werden.

Für diesen Nachweis wurde von der Bauverwaltung der TÜV Rheinland/LGA Bautechnik GmbH beauftragt, dessen Gutachten im Ergebnis allerdings negativ ausfiel. Vor allem im Bereich der Auflager ist das notwendige Ankündigungsverhalten bei Weitem nicht gegeben.

 

Tiefergehende Untersuchungen zum Zustand des Spannstahls könnten nur zerstörend durchgeführt werden und würden damit das Bauwerk in ähnlicher Weise wie die Korrosion schädigen. Flächendeckende Aussagen könnten damit allerdings auch nicht getroffen werden.

Solche speziellen Untersuchungen kann die LGA nicht leisten. Nach deren Auskunft wäre die Beauftragung z.B. einer Universität notwendig, was aber in keiner Relation zu dem betroffenen Bauwerk stünde.

 

In der Folge ist die Brücke ohne Sanierungsmaßnahmen nicht mehr länger betreibbar.

Solche Maßnahmen wären u.a. die Verwendung von außen aufgebrachter verstärkender Bewehrung in Form von aufgeklebten Kohlefaser-Lamellen, Stahllaschen oder externen Spanngliedern.

Alle Maßnahmen sind allerdings durch die Bauart der Brücke mit vielen Längs- und Querrippen enorm aufwändig und teuer sowie nur von mittelfristiger Dauer. Eine bauaufsichtliche Zulassung dieser Bauarten für solche Brücken besteht nicht – es müsste eine teure Zulassung für den Einzelfall erfolgen.

Weiterhin schränkt die Bahnlinie Maßnahmen durch die erforderliche Bauhöhe und die Oberleitung ein. Zusätzlich macht der aufrecht zu erhaltende Bahnbetrieb derartige Arbeiten nahezu unmöglich.

Die Kosten für die og. Sicherungsmaßnahmen – unabhängig von deren Durchführbarkeit – dürften geschätzt im Bereich von 250.000.-€ liegen.

 

Ungeachtet der Korrosions-Problematik muss im Zuge der Sperrpause für den Abbruch der benachbarten Bogenbrücke BW198 der Berührschutz der Oberleitung für ca. 30.000.-€ erneuert werden.

Weiterhin ist das südliche Widerlager unsachgemäß ausgebildet. In der Folge rutscht stetig die Böschung nach. Hier sind für 2018 Sanierungsmaßnahmen i.H.v. ca. 110.000.-€ vorgesehen, sodass die Sanierung der Brücke in den nächsten Jahren mit mindestens 360.000.-€ zu Buche schlagen würde, ohne die Gesamtlebensdauer maßgeblich zu verlängern.

Die theoretische Nutzungsdauer von vorgespannten Überbauten liegt bei 70 Jahren. Das Bauwerk bei Gösseldorf weist bereits ein Alter von 52 Jahren auf.

 

In Folge dessen wäre ein Rückbau von BW197 aus Sicht der Verwaltung der einzig wirtschaftlich wie baulich gangbarer Weg. Die Kosten dafür würden schätzungsweise 80.000.-€ betragen. Hierbei bietet sich die bereits gewährte Sperrpause im Herbst 2017 für das BW198 an, um erneut langwierige Sperrpausenterminierungen zu umgehen.

 
Ein Ersatzbau für die landwirtschaftlich genutzte Brücke würde aus den Erfahrungen vom Bau der Brücke Wolfartswinden mit ca. 1,25 Mio.€ zu Buche schlagen. Weshalb dies aus Sicht der Verwaltung zunächst zurückgestellt werden sollte. Die Umwege resultierend aus dem Wegfall der Brücke halten sich mit unter 3 km über Winterschneidbach und unter 4 km über Wolfartswinden und in Grenzen.

Die Ertüchtigung eines städtischen Wirtschaftsweges verkürzt Letzteren auf 2,5 km.

 

Da für die derzeitige Lastklasse die Sicherheit der Brücke nicht garantiert werden kann, wurde die Brücke bereits im vergangenen Spätherbst in Absprache mit dem SG Straßenverkehrswesen für Fahrzeuge aller Art gesperrt.

 

Im Anschluss an den Sachvortrag wird aus dem Gremium heraus

 

- angezweifelt, ob der Abriss sinnvoll sei. Diese Brücke sei bislang für Spaziergänger die einzige Verbindung zu dem naheliegenden Wald gewesen. Es solle doch versucht werden, wenigstens eine Fußgängerquerung zu ermöglichen. Herr Wehrer erklärt, das zum einen die Umsetzung der gewünschten Querung an geltende Richtlinien der Bahn gebunden sei und zum anderen derzeit die Finanzierung nicht gesichert sei.

- angefragt, welche alternativen Möglichkeiten es gäbe, um das Naherholungsgebiet zu nutzen. Frau OB Seidel antwortet, dass beide Brücken bezüglich Sicherheit nicht mehr diskutabel waren und ein Brückenneubau derzeit nicht finanziert sei.

-   vorgeschlagen, unter Verwertung der Widerlager eine kostengünstige Fußgängerquerung zu untersuchen.

Frau OB Seidel macht deutlich, dass derzeit keine adäquate Lösung angeboten werden könne, da dies nicht finanziert sei.  


Beschluss:

 

Die Bauverwaltung wird mit dem Rückbau der Bahnbrücke 197 bei Gösseldorf beauftragt.