Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 16.01.2017 BA/001/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/001/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 140 KB |
Herr Wehrer stellt
dem Gremium nachstehenden Sachverhalt vor:
Im Bauausschuss am
15.08.2014 wurde bereits über den desolaten Zustand der Bahnbrücke BW198
zwischen Gösseldorf und Winterschneidbach berichtet. Auf Grundlage dessen
wurden bereits für das Haushaltsjahr 2015 250.000.-€ für deren Abbruch zur
Verfügung gestellt.
Nach nunmehr zwei
Jahren zähen Verhandlungen mit der DB Netz AG wurde der Stadt Ansbach eine
lediglich siebenstündige Sperrpause im Herbst 2017 zugewiesen, in der der
Abbruch nun erfolgen soll.
Unmittelbar westlich
von Gösseldorf befindet sich eine weitere von insgesamt drei Bahnbrücken, die
sich in der Baulast der Stadt Ansbach befindet. Die Plattenbalkenbrücke mit der
Nummer BW197 wurde im Jahr 1964 von der Deutschen Bahn erbaut und ging 1994
durch das Inkrafttreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes in das Eigentum der
Stadt Ansbach über. Sie ist lediglich für landwirtschaftlichen Verkehr
freigegeben.
Brücken dieser Art
wurden in dieser Dekade vielfach im Baukastenprinzip mit Typenstatik und
-plänen von der Deutschen Bahn erstellt. Die Brücke BW199 bei Wolfartswinden,
die im Jahr 2008 abgebrochen und ersetzt wurde, gehörte ebenfalls zu diesem
Typ.
Der Überbau besteht
aus Fertigteilträgern, bei denen sog. Sigma-Ovalstahl zum Vorspannen genutzt
wurde. Chargen dieser Stahlsorte, unter die auch der Stahl in Gösseldorf fällt,
sind spannungsrisskorrosionsgefährdet. D.h. sie neigen dazu,
wasserstoffinduziert zu korrodieren und auf Grund der ständigen
Zugbeanspruchung zu reißen.
Die Vorgehensweise für betroffene Bauwerke sieht vor, diese statisch zu
überrechnen, ob bei einem Versagen dieser Spannglieder der vorhandene Beton
sowie die schlaffe Bewehrung die Lasten vorübergehend aufnehmen können. Im
Weiteren würde sich dann in Form von Rissen das Versagen des Spannstahls
äußerlich zeigen („rechnerisches Ankündigungsverhalten bei sukzessivem
Spanngliedausfall“). Die Prüfungsintervalle müssten entsprechend verkürzt
werden.
Für diesen Nachweis
wurde von der Bauverwaltung der TÜV Rheinland/LGA Bautechnik GmbH beauftragt,
dessen Gutachten im Ergebnis allerdings negativ ausfiel. Vor allem im Bereich
der Auflager ist das notwendige Ankündigungsverhalten bei Weitem nicht gegeben.
Tiefergehende
Untersuchungen zum Zustand des Spannstahls könnten nur zerstörend durchgeführt
werden und würden damit das Bauwerk in ähnlicher Weise wie die Korrosion
schädigen. Flächendeckende Aussagen könnten damit allerdings auch nicht
getroffen werden.
Solche speziellen
Untersuchungen kann die LGA nicht leisten. Nach deren Auskunft wäre die
Beauftragung z.B. einer Universität notwendig, was aber in keiner Relation zu
dem betroffenen Bauwerk stünde.
In der Folge ist die
Brücke ohne Sanierungsmaßnahmen nicht mehr länger betreibbar.
Solche Maßnahmen
wären u.a. die Verwendung von außen aufgebrachter verstärkender Bewehrung in
Form von aufgeklebten Kohlefaser-Lamellen, Stahllaschen oder externen
Spanngliedern.
Alle Maßnahmen sind
allerdings durch die Bauart der Brücke mit vielen Längs- und Querrippen enorm
aufwändig und teuer sowie nur von mittelfristiger Dauer. Eine bauaufsichtliche
Zulassung dieser Bauarten für solche Brücken besteht nicht – es müsste eine
teure Zulassung für den Einzelfall erfolgen.
Weiterhin schränkt
die Bahnlinie Maßnahmen durch die erforderliche Bauhöhe und die Oberleitung
ein. Zusätzlich macht der aufrecht zu erhaltende Bahnbetrieb derartige Arbeiten
nahezu unmöglich.
Die Kosten für die
og. Sicherungsmaßnahmen – unabhängig von deren Durchführbarkeit – dürften
geschätzt im Bereich von 250.000.-€ liegen.
Ungeachtet der
Korrosions-Problematik muss im Zuge der Sperrpause für den Abbruch der benachbarten
Bogenbrücke BW198 der Berührschutz der Oberleitung für ca. 30.000.-€ erneuert
werden.
Weiterhin ist das
südliche Widerlager unsachgemäß ausgebildet. In der Folge rutscht stetig die
Böschung nach. Hier sind für 2018 Sanierungsmaßnahmen i.H.v. ca. 110.000.-€
vorgesehen, sodass die Sanierung der Brücke in den nächsten Jahren mit
mindestens 360.000.-€ zu Buche schlagen würde, ohne die Gesamtlebensdauer
maßgeblich zu verlängern.
Die theoretische
Nutzungsdauer von vorgespannten Überbauten liegt bei 70 Jahren. Das Bauwerk bei
Gösseldorf weist bereits ein Alter von 52 Jahren auf.
In Folge dessen wäre
ein Rückbau von BW197 aus Sicht der Verwaltung der einzig wirtschaftlich wie
baulich gangbarer Weg. Die Kosten dafür würden schätzungsweise 80.000.-€
betragen. Hierbei bietet sich die bereits gewährte Sperrpause im Herbst 2017
für das BW198 an, um erneut langwierige Sperrpausenterminierungen zu umgehen.
Ein Ersatzbau für die landwirtschaftlich genutzte Brücke würde aus den
Erfahrungen vom Bau der Brücke Wolfartswinden mit ca. 1,25 Mio.€ zu Buche
schlagen. Weshalb dies aus Sicht der Verwaltung zunächst zurückgestellt werden
sollte. Die Umwege resultierend aus dem Wegfall der Brücke halten sich mit
unter 3 km über Winterschneidbach und unter 4 km über Wolfartswinden und in
Grenzen.
Die Ertüchtigung
eines städtischen Wirtschaftsweges verkürzt Letzteren auf 2,5 km.
Da für die
derzeitige Lastklasse die Sicherheit der Brücke nicht garantiert werden kann,
wurde die Brücke bereits im vergangenen Spätherbst in Absprache mit dem SG
Straßenverkehrswesen für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Im Anschluss an den
Sachvortrag wird aus dem Gremium heraus
- angezweifelt, ob der Abriss sinnvoll sei.
Diese Brücke sei bislang für Spaziergänger die einzige Verbindung zu dem
naheliegenden Wald gewesen. Es solle doch versucht werden, wenigstens eine
Fußgängerquerung zu ermöglichen. Herr Wehrer erklärt, das zum einen die
Umsetzung der gewünschten Querung an geltende Richtlinien der Bahn gebunden sei
und zum anderen derzeit die Finanzierung nicht gesichert sei.
- angefragt, welche alternativen
Möglichkeiten es gäbe, um das Naherholungsgebiet zu nutzen. Frau OB Seidel
antwortet, dass beide Brücken bezüglich Sicherheit nicht mehr diskutabel waren
und ein Brückenneubau derzeit nicht finanziert sei.
- vorgeschlagen,
unter Verwertung der Widerlager eine kostengünstige Fußgängerquerung zu
untersuchen.
Frau OB Seidel macht deutlich, dass derzeit keine adäquate Lösung
angeboten werden könne, da dies nicht finanziert sei.
Beschluss:
Die Bauverwaltung
wird mit dem Rückbau der Bahnbrücke 197 bei Gösseldorf beauftragt.