Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Residenzstraße - Bau einer Abbiegespur
Vorstellung Planung

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.01.2017   BA/001/2017 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/001/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Vor Eintritt in den Sachvortrag erläutert Herr Büschl die geplante Maßnahme wie nachstehend  beschrieben:

 

Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Jahr 2017 den Bau einer Rechtsabbiegespur von der Residenzstraße in die Brauhausstraße. Dadurch soll ein Unfallschwerpunkt beseitigt und der Verkehrsfluss sowohl auf der Residenzstraße, als auch der Brauhausstraße verbessert werden. Neben der Abbiegespur soll durch eine Umgestaltung der Einmündung in der Brauhausstraße künftig auch ein zweispuriges Linksabbiegen möglich sein. Darüber hinaus wird bei den betroffenen Fußgängerüberwegen durch entsprechende Leiteinrichtungen die Barrierefreiheit verbessert.

 

Zwischen dem Staatlichen Bauamt Ansbach (vertritt den Bund als Baulastträger) und Stadt Ansbach (Baulastträger für die Brauhausstraße) ist in diesem Zusammenhang auch noch eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen, da es sich um eine Anpassung bzw. bauliche Änderung einer bestehenden Kreuzung handelt.

 

Flankierend soll seitens der Stadt Ansbach die Möglichkeit der Einrichtung einer Bushaltestelle geprüft werden.

 

 

Herr Assum vom Staatlichen Bauamt stellt dem Plenum anhand einer digitalen Präsentation den geplanten Bau einer Abbiegespur von der Residenzstraße in die Brauhausstraße vor. Er gliedert seinen Sachvortrag in drei Abschnitte

 

1. Ausgangslage

2. Stand der Planung

3. Ausblick

 

1. Herr Assum nimmt Bezug auf die Ergebnisse der landesweit tätigen Unfallkommissionen. Diese führen vor Ort an dem unfallauffälligen Straßenbereich (hier: die Kreuzung vor dem Brückencenter) Untersuchungen und Analysen bezüglich der Unfallhäufigkeit durch und schlagen Abhilfemaßnahmen vor.  Der Untersuchungszeitraum bezieht sich auf einen drei-Jahresrhytmus. Im vorgegebenen Betrachtungszeitraum ereigneten sich 16 Verkehrsunfälle. Ca. 50 % davon waren dem Abbiegen geschuldet.

 

2.    Geplant ist eine 75 m lange Abbiegespur um den Verkehr zu entzerren. Die Länge sei nötig, um noch in die Spur fahren zu können, selbst wenn zwei Lkw’s vor einem stehen. Erreicht wird damit eine durchschnittliche Wartezeit von ca. 28 sec. Durch die Verbreiterung der zusätzlichen Fahrbahn (Neubau eines Rechtsabbiegestreifens von der Residenzstraße in die Brauhausstraße) musste der Fußweg neu geplant werden. Er wird zukünftig direkt an der Messstation des Landesamtes für Umwelt verlaufen. Die Station bleibt an der Stelle bestehen. Die naturschutzrechtlichen Belange seien mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Im Rahmen der geplanten Maßnahme ist auf Höhe des Brückencenters ein zweispuriges Linkseinbiegen von der Brauhausstraße in die Residenzstraße geplant, so dass hier zukünftig auch ein gesichertes Abbiegen möglich sei. Der gesamte Kreuzungsbereich wird für Fußgänger barrierefrei gestaltet. Zusammenfassend sei angemerkt, dass eine Verbesserung der Verkehrsqualität, eine Verkürzung der durchschnittlichen Wartezeit und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werde.  Herr Büschl führt ergänzend aus, dass die Bushaltestelle in der Brauhausstraße in Höhe des „Schützenhauses“ zu liegen kommen könne. Aus dem Gremium heraus wird dazu angefragt, ob die dort bestehenden Stellplätze entfallen. Herr Büschl antwortet, dass die Einrichtung der Bushaltestelle flankierend mit der Gesamtmaßnahme erfolgen solle, aber diesbezüglich noch keine Planung vorliege.

 

3.    Herr Assum eröffnet dem Gremium nachstehend den geplanten zeitlichen Ablauf der Maßnahme:

 

       Abstimmung der Maßnahme bis Ende Januar 2017

       Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung

       Bauausführungsplanung bis  03.02.2017

       Erstellung Ausschreibungsunterlagen bis 20.02.2017

       Rodungsarbeiten ab 28.02.2017

       Submission am 16.03.2017

 

       Herr Assum beziffert die Gesamtkosten der Umbaumaßnahme mit rd. 600.000,- €. Die Kostenbeteiligung der Stadt Ansbach werde auf Grundlage der Fahrbahnbreiten/-längen anteilig berechnet.

 

In der anschließenden Diskussion wird

 

-      angefragt, wieviel Bäume im Rahmen der Rodungsarbeiten an der Residenzstraße entfallen. Herr Assum antwortet, dass bei einer Gesamtlange von 75 m Fahrstreifen ca. 200 qm versiegelt werden und  beziffert die zu fällenden Bäume entlang des Weges  mit drei. Diese würden ersetzt. Zwei Bäume aus dem Mittelstreifen seien auch betroffen. Er versichert, dass jeder Baum genau betrachtet werde. Die zu fällenden Bäume werden anhand einer dig. Präsentation näher beschrieben.  Frau OB Seidel schlägt vor, die zur Fällung vorgesehenen Bäume mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen was Herr Assum bejaht, da bereits die Abstimmung hierfür laufe.  

-      die Barrierefreiheit für Fußgänger angefragt. Ob hier eine Nullabsenkung in den entsprechenden Bereichen erfolge. Es wird darauf hingewiesen dass für Sehbehinderte ein 3 cm Bord erforderlich sei.

-      nachgefragt, ob eine Verbesserung der Querungszeit für Fußgänger erreicht werde. Herr Assum antwortet, dass dies noch genau ermittelt werde. Ein regelkomformes Queren sei jedoch möglich.

-      um Auskunft gebeten, ob der bestehende Inselkopf in der Residenzstraße beim Abbiegebereich seine Form behalte. Herr Assum erklärt, dass dieser angepasst werde.

 

Abschließend stellt  Frau OB Seidel fest, dass mit der vorgestellten Maßnahme eine Verbesserung und zugleich Entlastung des Kreuzungsbereiches erreicht werde.