Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.01.2017 HFWA/001/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/001/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 71 KB |
Herr Kleinlein erläutert den Sachverhalt wie folgt:
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Die Katholische Kirche wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes Mitglied: Frau Doris Neumeier
Als Vertreter: Frau Maria-Luise Müller
Vom Katholischen Pfarramt St. Ludwig wurde nun mit Schreiben vom 17.11.2016 als neues beratendes Mitglied
Herr Jochen Ehnes
Karolinenstraße 18
(dienstlich)
91522 Ansbach
benannt.
Stellvertretendes beratendes Mitglied ist weiterhin Frau Müller.
Des Weiteren wurde die Eltern-Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises und der Stadt Ansbach im Jugendhilfeausschuss wie folgend vertreten:
Beratendes Mitglied: Herr Jörg Schuster
Als Vertreter: Frau Nicole Noel
Von der Eltern-Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises und der Stadt Ansbach wurde nun mit Schreiben vom 24.11.2016 als neues beratendes Mitglied
Frau
Andrea Kaiser
Crailsheimstraße 64
(dienstlich)
91522 Ansbach
benannt.
Stellvertretendes beratendes Mitglied ist weiterhin Frau Noel.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Jochen Ehnes und Frau Andrea Kaiser als neue beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.