Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.01.2017 PA/008/2017 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Steinhäuser verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage.
Beschluss:
1. Verwaltungsberufe
a.) Für den Bereich der 3. Qualifizierungsebene werden im Einstellungsjahr 2017 drei Nachwuchskräfte eingestellt.
b.) Für den Bereich der 2. Qualifizierungsebene oder
VFA-K wird im Einstellungsjahr 2017 eine
Nachwuchskraft eingestellt.
Die Einstellung der vorgenannten Nachwuchskräfte
erfolgt jeweils mit Übernahmegarantie,
wobei in der Abschluss- bzw. Qualifikationsprüfung jeweils eine Mindestnote von 3,50 erreicht werden
muss.
2. Verwaltungsnahe und technische Ausbildungsberufe
a.) Für die Ausbildung zur/zum Fachinformatiker/in – Fachrichtung
Systemintegration wird im Einstellungsjahr 2017 eine Nachwuchskraft eingestellt.
b.) In der Ausbildungsrichtung Fachangestellte/r für Medien- und
Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek wird im Einstellungsjahr 2017 eine Nachwuchskraft eingestellt.
Die Ausbildungsverhältnisse in den vorgenannten Ausbildungsrichtungen
werden bedarfsgestützt mit dem Ziel der Nachbesetzung frei werdender
Planstellen in den jeweiligen Fachbereichen eingerichtet. Die Einstellung der
Nachwuchskräfte erfolgt deshalb jeweils mit
Übernahmegarantie, wobei in der Abschlussprüfung eine Mindestnote von 3,50 erreicht werden muss.