Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Bekanntgabe des Wegfalls der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (§ 37 GeschOStR)

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.01.2017   SR/001/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bei Beschluss 3b NÖ entfällt die Geheimhaltung:

 

Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach beauftragt den BKPV, beim gKU ANregiomed sowie bei dessen Tochter MVZ ANregiomed GmbH bzw. deren Rechtsvorgängern MVZ Region Franken GmbH und MVZ Klinikum Ansbach GmbH, eine Sonderprüfung gem. Art. 106 GO i.V.m. § 53 HGrG und § 12 Abs. 3 und 4 der Unternehmenssatzung ANregiomed sowie § 16 der Unternehmenssatzung der MVZ ANregiomed GmbH durchzuführen.

 

Die Prüfung soll u.a. folgende Fragen bzw. Themenfelder umfassen:

 

A) wirtschaftliche Führung des Unternehmens

 

  1. die kontinuierlichen Abweichungen vom Wirtschaftsplan

(Abweichungen Prognosen vom Ergebnis)

  1. wurden durch den Vorstand Frau Conrad unzutreffende Informationen über den finanziellen Status des Unternehmens gegeben
  2. „Missmanagement“ – wurde durch ein Handeln oder Unterlassen der Leitungsebene dem Unternehmen Schaden zugefügt
  3. Projektmanagement (Leistung, Controlling, Wirksamkeit)
  4. Notwendigkeit der Beauftragung externer Leistungen (insbesondere Beratung)
  5. Personalaufwand der Leitungsebene/Personalausstattung Verwaltung im Verhältnis zum Gesamtunternehmen

(auch im Hinblick auf Punkt 5)

  1. Personalkostenschlüssel im Vergleich zu anderen Kliniken (z.B. außertarifliche Bezahlung?)
  2. finanzielle Auswirkungen der Privatisierungen bzw. Auslagerungen von Leistungen (Bsp. Labor, Apotheke) und ob dies dem Unternehmen tatsächlich Vorteile gebracht haben (qualitativ, finanziell)
  3. Ausschreibungen von ANregiomed (insbesondere Rechtmäßigkeit?)
  4. Sachaufwand (z.B. im Vergleich zu anderen Krankenhäusern/Verbünden; auch mit Blick auf Punkt 8)
  5. interne Verrechnungen generell
  6. Möglichkeiten zur Steigerung des Marktanteils / Gründe für geringen Marktanteil (nur 48 % Marktdurchdringung)
  7. Überlebensfähigkeit von ANregiomed in aktueller Struktur

B) Bereich Verwaltungsrat

  1. Entscheidungen des Verwaltungsrates im Rahmen der Fusion
  2. die vorzeitige Vertragsverlängerung von Herrn Dr. Goepfert
  3. die Vorgehensweise um die Ernennung von Frau Conrad zur Nachfolgerin von Herrn Dr. Goepfert
  4. Sinnhaftigkeit der Unternehmensform gKU - hätte durch Wahl einer anderen Unternehmensform eine andere Entwicklung erreicht werden können?
  5. hätte das Vorliegen eines Medizinkonzeptes vor der Fusion zu anderen Bewertungen/Entscheidungen im Rahmen der Fusion führen können

C) Bereich MVZ

  1. war der finanzielle Aufwand für die Gründung der MVZs + den Kauf von Arztsitzen gerechtfertigt. Wurde unter Umständen zum falschen Zeitpunkt zu viel Geld aus dem Unternehmen gezogen
  2. die Betätigung der MVZ
  3. die Verrechnungen der MVZ mit ANregiomed

 

Diese Punkte werden von der Verwaltung nach Klärung mit dem BKPV, ob dieser zur Prüfung der jeweiligen Aufträge konkret in der Lage ist, als Prüfaufträge formuliert.

 

Für die Prüfung werden voraussichtlich Kosten von bis zu 100 EUR je Prüferstunde anfallen. Sollten die Gesamtkosten den Betrag von 50.000 EUR übersteigen, beschließt der Stadtrat erneut über eine eventuelle Änderung des Prüfungsumfangs.

 

Die Geheimhaltung des Beschlusses wird aufgehoben.

 

 

Abstimmungsergebnis: Ja 33  Nein 1 

Mehrheitlich beschlossen.