Bei Beschluss 3b NÖ entfällt die Geheimhaltung:
Beschluss:
Die
Stadt Ansbach beauftragt den BKPV, beim gKU ANregiomed sowie bei dessen Tochter
MVZ ANregiomed GmbH bzw. deren Rechtsvorgängern MVZ Region Franken GmbH und MVZ
Klinikum Ansbach GmbH, eine Sonderprüfung gem. Art. 106 GO i.V.m. § 53 HGrG und
§ 12 Abs. 3 und 4 der Unternehmenssatzung ANregiomed sowie § 16 der
Unternehmenssatzung der MVZ ANregiomed GmbH durchzuführen.
Die
Prüfung soll u.a. folgende Fragen bzw. Themenfelder umfassen:
A)
wirtschaftliche Führung des Unternehmens
- die kontinuierlichen
Abweichungen vom Wirtschaftsplan
(Abweichungen
Prognosen vom Ergebnis)
- wurden durch den
Vorstand Frau Conrad unzutreffende Informationen über den finanziellen
Status des Unternehmens gegeben
- „Missmanagement“ –
wurde durch ein Handeln oder Unterlassen der Leitungsebene dem Unternehmen
Schaden zugefügt
- Projektmanagement
(Leistung, Controlling, Wirksamkeit)
- Notwendigkeit der
Beauftragung externer Leistungen (insbesondere Beratung)
- Personalaufwand der
Leitungsebene/Personalausstattung Verwaltung im Verhältnis zum
Gesamtunternehmen
(auch
im Hinblick auf Punkt 5)
- Personalkostenschlüssel
im Vergleich zu anderen Kliniken (z.B. außertarifliche Bezahlung?)
- finanzielle
Auswirkungen der Privatisierungen bzw. Auslagerungen von Leistungen (Bsp.
Labor, Apotheke) und ob dies dem Unternehmen tatsächlich Vorteile gebracht
haben (qualitativ, finanziell)
- Ausschreibungen von
ANregiomed (insbesondere Rechtmäßigkeit?)
- Sachaufwand (z.B. im
Vergleich zu anderen Krankenhäusern/Verbünden; auch mit Blick auf Punkt 8)
- interne
Verrechnungen generell
- Möglichkeiten zur
Steigerung des Marktanteils / Gründe für geringen Marktanteil (nur 48 %
Marktdurchdringung)
- Überlebensfähigkeit
von ANregiomed in aktueller Struktur
B) Bereich Verwaltungsrat
- Entscheidungen des
Verwaltungsrates im Rahmen der Fusion
- die vorzeitige
Vertragsverlängerung von Herrn Dr. Goepfert
- die Vorgehensweise
um die Ernennung von Frau Conrad zur Nachfolgerin von Herrn Dr. Goepfert
- Sinnhaftigkeit der
Unternehmensform gKU - hätte durch Wahl einer anderen Unternehmensform
eine andere Entwicklung erreicht werden können?
- hätte das Vorliegen
eines Medizinkonzeptes vor der Fusion zu anderen
Bewertungen/Entscheidungen im Rahmen der Fusion führen können
C) Bereich MVZ
- war der finanzielle
Aufwand für die Gründung der MVZs + den Kauf von Arztsitzen
gerechtfertigt. Wurde unter Umständen zum falschen Zeitpunkt zu viel Geld
aus dem Unternehmen gezogen
- die Betätigung der
MVZ
- die Verrechnungen
der MVZ mit ANregiomed
Diese
Punkte werden von der Verwaltung nach Klärung mit dem BKPV, ob dieser zur
Prüfung der jeweiligen Aufträge konkret in der Lage ist, als Prüfaufträge
formuliert.
Für
die Prüfung werden voraussichtlich Kosten von bis zu 100 EUR je Prüferstunde
anfallen. Sollten die Gesamtkosten den Betrag von 50.000 EUR übersteigen,
beschließt der Stadtrat erneut über eine eventuelle Änderung des
Prüfungsumfangs.
Die
Geheimhaltung des Beschlusses wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: Ja 33 Nein
1
Mehrheitlich beschlossen.