Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Deckblatt Nr. 31 zum Flächennutzungsplan und vorhabenbezogener Bebauungsplan Be2 PV Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden
a) Änderungs- und Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.11.2016   SR/011/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1
Vorlage:  30/026/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Beschlussempfehlung im BA am 21.11.2016. Anschließend trägt er den Beschlussvorschlag vor.

 

Herr Hüttinger legt großen Wert darauf, dass in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Verbot zur Errichtung eines Stacheldrahtzaunes aufgenommen wird.

 

Herr Büschl erklärt, dass seiner Kenntnis bislang kein Stacheldraht vorgesehen sei, die Anlagen jedoch generell aus Sicherheitsgründen eingefriedet werden. Er wird an den Vorhabenträger mit der Bitte um Regelung dieses Ausschlusses herantreten, kann aber heute nicht zusagen, ob dies vertraglich geregelt werden kann.


Beschluss entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 21.11.2016:

 

a) Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden werden der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dieser erhält die Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Be2 PV Anlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden“. Der Geltungsbereich entspricht dem im Bebauungsplanentwurf vom 16.11.2016 festgesetzten Geltungsbereich.

 

Der Flächennutzungsplan wird entsprechend mit dem Deckblatt Nr. 31 geändert.

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3(1) und §4(1) BauGB durchzuführen.