Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.11.2016 HFWA/010/2016 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/038/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 143 KB |
Herr Schwarzbeck erläutert den Sachverhalt:
Aufgrund der Steuerbetriebsprüfung durch das Finanzamt Ansbach muss die Stadt Ansbach für die Jahre 2010 - 2013 Steuern von insgesamt 60.573,56 nachzahlen. Für diesen Betrag wurden vom Finanzamt Zinsen in Höhe von 9.511,00 € festgesetzt. Die Beträge teilen sich wie folgt auf:
Jahr Steuer Zins Gesamtsumme
2010 17.781,50 € 4.348,00 € 22.129,50 €
2011 10.219,48 € 1.887,00 € 12.106,48 €
2012 19.442,25 € 2.425,00 € 21.867,25 €
2013 13.130,33
€ 851,00 € 13.981,33 €
60.573,56
€ 9.511,00 € 70.084,56 €
Die Nachzahlungen setzen sich hauptsächlich aus Umsatzsteuernachzahlungen für das Parkhaus Altstadt (42.099,76 €), Vorsteuerrückerstattungen Distlersaal (5.633,99 €) und den Umsatzsteuernachbesteuerung für Leistungsbezüge aus dem Ausland (21.968,38 €) zusammen.
Die Ausgaben sind unabweisbar. Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen sichergestellt.
Herr Seiler bittet um Erklärung des Begriffs „Leistungsbezug aus dem Ausland“. Herr Schwarzbeck erklärt dies kurz.
Beschluss:
Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 70.084,56 € werden bewilligt.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Aufteilung der Ausgaben auf den entsprechenden Haushaltsstellen vorzunehmen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HSt. 01.9000.0410).