Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Umsatzsteuerprüfung für die Jahre 2010 - 2013
hier: Steuernachzahlung
(außerplanmäßige und überplanmäßige Mittelbewilligung)

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2016   HFWA/010/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/038/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck erläutert den Sachverhalt:

 

Aufgrund der Steuerbetriebsprüfung durch das Finanzamt Ansbach muss die Stadt Ansbach für die Jahre 2010 - 2013 Steuern von  insgesamt 60.573,56 nachzahlen. Für diesen Betrag wurden vom Finanzamt Zinsen in Höhe von 9.511,00 € festgesetzt. Die Beträge teilen sich wie folgt auf:

 

          Jahr               Steuer                     Zins                  Gesamtsumme

          2010            17.781,50 €          4.348,00 €              22.129,50 €

          2011            10.219,48 €          1.887,00 €              12.106,48 €

          2012            19.442,25 €          2.425,00 €              21.867,25 €

          2013            13.130,33 €             851,00 €              13.981,33 €

                              60.573,56 €          9.511,00 €              70.084,56 €

 

Die Nachzahlungen setzen sich hauptsächlich aus Umsatzsteuernachzahlungen für das Parkhaus Altstadt (42.099,76 €), Vorsteuerrückerstattungen Distlersaal (5.633,99 €) und den Umsatzsteuernachbesteuerung für Leistungsbezüge aus dem Ausland (21.968,38 €) zusammen.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar. Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen sichergestellt.

 

Herr Seiler bittet um Erklärung des Begriffs „Leistungsbezug aus dem Ausland“. Herr Schwarzbeck erklärt dies kurz.


Beschluss:

 

Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 70.084,56 € werden bewilligt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt die Aufteilung der Ausgaben auf den entsprechenden Haushaltsstellen vorzunehmen.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HSt. 01.9000.0410).