Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen - 6. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2016   HFWA/010/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/006/2016 

Herr Kleinlein erläutert den Sachverhalt:

 

Bis einschließlich 31.08.2016 fehlte eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass kommunaler Satzungen, nach denen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Bereits erlassene Satzungsbestimmungen dieser Art wurden vom BVerwG für unwirksam erklärt.

 

Mit Wirkung zum 1. September 2016 ist das "Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung" in Kraft getreten, welches in exakt definiertem Umfang die Aufnahme derartige Anforderungen in kommunale Satzungen ermöglicht. In Folge soll die städtische Friedhofs- und Bestattungssatzung im Rahmen der neu eröffneten Möglichkeiten geändert werden.

 

Herr Hüttinger erachtet den Gesetzentwurf als unzureichend.

 

Herr Illig bringt den Einwand, dass dies dann auch für andere Bereiche gelten müsse, z.B. bei Firmen die Pflastersteine verkaufen.

 

Es wurde angefragt ob künftig jeder Händler einer Überprüfung unterzogen werden muss.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt hierzu, dass der Händler seine Kunden hierüber aufzuklären habe.

 

Herr Kleinlein weist noch einmal daraufhin, dass es nur die Grabsteine betrifft, welche aus Naturstein bestehen.


Beschluss:

 

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat, die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ansbach (Friedhofs- und Bestattungssatzung) in der Fassung des Entwurfs vom 26.10.2016 zu erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.