Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.11.2016 BA/010/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Wolter gibt dem Gremium nachstehendes bekannt:
Gemeinde Burgoberbach
– Aufstellung Bebauungsplan Nr. XXIII „Bauhof Burgoberbach“
Die Die Gemeinde
Burgoberbach plant, mit dem Bebauungsplan Nr. XXIII den Neubau des Bauhofs zu
ermöglichen. Grund für den Neubau ist, dass sich der Bauhof derzeit in einer
umgenutzten Scheune im Ortskern befindet, wo keine Erweiterungsmöglichkeiten
bestehen. Außerdem entsprechen die Mannschaftsunterkünfte und die sanitären
Einrichtungen nicht mehr derzeit geltenden Standards. Das Plangebiet befindet
sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde Burgoberbach, unmittelbar nördlich der
gemeindlichen Kläranlage, und es umfasst
eine Fläche von ca. 3.150 m².
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet nur teilweise als Fläche für Gemeinbedarf mit der geplanten Nutzung „Neuer Bauhof“ ausgewiesen. Die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans wird in einem separaten Verfahren durchgeführt.
Dazu wird die Stadt als Nachbargemeinde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten.
Die Belange der
Stadt Ansbach sind von diesen Planungen nicht betroffen.
Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Geländeauffüllung zur
Verbesserung der forstwirtschaftlichen Nutzbarkeit“ sowie 7. Änderung des
Flächennutzungsplans, Gemeinde Sachsen b. A.
Die
Gemeinde Sachsen b. A. plant mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet
Geländeauffüllung zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Nutzbarkeit“ für
das Bauunternehmen Ulsenheimer Baugesellschaft mbH Raum zum Lagern von
überschüssigem Baumaterial und Bodenaushub zu schaffen.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Alberndorf, südöstlich von Hirschbronn, und umfasst ca. 1,9 ha. Die Erschließung erfolgt über die bereits bestehenden nördlichen Wirtschaftswege.
Bei der aufzufüllenden Fläche handelt es sich um um eine beckenartig ausgebildete Waldfläche, die eine große Kahlfläche aufweist. Sie wird in vier Abschnitte von West nach Ost unterteilt, die nacheinander aufgefüllt werden. Das maximal zulässige Auffüllvolmen beträgt 60.000 m³. Festgesetzt wird ein Sondergebiet.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für Landwirtschaft und Wald dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Dazu wird die Stadt als Nachbargemeinde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten.
Die Belange der
Stadt Ansbach sind von diesen Planungen nicht betroffen.
2. Änderung des
Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 1 „Hinterm Weiher“, Markt
Lichtenau
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 14 „Hinterm Weiher“ möchte die Marktgemeinde Lichtenau die aktuell bestehende erhöhte Nachfrage nach Wohnbauflächen befriedigen. Die Nachfrage zeigt insbesondere den Wunsch nach zentrumsnahen neuen Wohnbauflächenangeboten sowohl für junge Familien, als auch für ältere Bevölkerungsschichten. Letztendlich wurden Flächen im Umfeld der Brauerei Hauff südlich der Wattenbacher Straße von der Marktgemeinde erworben. Die frei werdenden Flächen bieten zusammen mit den dahinterliegenden Lagerflächen und Grünflächen für den Markt Lichtenau die Chance, das südlich an den historischen Ortskern angrenzende Quartier des Ortes städtebaulich neu zu ordnen und zentrumsnah attraktive neue Wohnbauflächen für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.
Die Flächen sind bisher bauplanungsrechtlich als gewerbliche Nutzflächen festgesetzt. Bei der Bebauungsplanänderung wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB anwendet. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,53 ha. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Dazu wird die Stadt als Nachbargemeinde im Rahmen der Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten.
Die Belange der
Stadt Ansbach sind von diesen Planungen nicht betroffen.
Anfrage BAP zum „action-Markt“ im Brückencenter
Herr Wolter
erläutert anhand einer digitalen Tabelle die Übersicht des Sortiments des
„action-Marktes. Das angebotene Sortiment sei im Einklang mit dem VEP. Die dort
getroffenen Festsetzungen würden eingehalten. Demnach war keine Befreiung
erforderlich. Bezüglich der Feststellung von Herrn Stephan, dass der
Textilbereich durch TC Buckenmeier und Bergwelt Valtin ausgereizt gewesen sei,
antwortet Herr Wolter, dass im Bekleidungssektor noch ca. 750 qm Verkaufsfläche
offen wären.
Anhörungsverfahren zum LEP
Herr Wolter bezieht
sich in seiner Bekanntgabe auf ein Anschreiben an das Staatsministerium
bezüglich der Teilfortschreibung des LEP und teilt mit,
zu den in der Teilfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramm Bayern geänderten Festlegungen nimmt die Stadt
Ansbach gern Stellung.
Hauptproblem des Zentrale-Orte-Systems ist
die seit Jahrzehnten fortwährende Entstehung einer deutlichen Diskrepanz
zwischen Anspruch und Realität. Auch wenn eine flächendeckende Sicherung der
Daseinsvorsorge wünschenswert ist, zeigt die reale Situation aufgrund des
demografischen Wandels und Wanderungsbewegungen aus ländlich geprägten Regionen
in die Großstädte und Hochschulstandorte eine den landesplanerischen
Festsetzungen zuwiderlaufende Entwicklung auf. In der Konsequenz erscheint eine
Überarbeitung des Systems notwendig, eine reine Aufstufung möglichst vieler Gemeinden
zu zentralen Orten kann jedoch ohne flankierende Maßnahmen nicht zu einer
Umkehrung der genannten Trends führen.
Ähnlich wie beim Zentralen-Orte-System
ändert eine isolierte Ausweitung der Förderkulisse auf weitere Bereiche wenig,
wenn keine Anpassung der Fördermittel stattfindet. Hier ist sicherzustellen,
dass auch die bereits bestehenden Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf
durch die Aufnahme weiterer Gebietskörperschaften keine Nachteile erleiden.
Durch die in der Teilfortschreibung angestrebten Erweiterungen des Anbindegebots
besteht mittelfristig das Risiko einer Konkurrenz zwischen angebundenen
Gewerbegebieten und den dann möglichen nicht angebundenen Gewerbegebieten.
Diese Lockerung kann zu einer massiven Unattraktivität der angebundenen und
bestehenden Gewerbegebiete führen. Aus diesem Grund wird diese Änderung seitens
der Stadt Ansbach nicht befürwortet.
Sachstand „Nahversorger Schalkhausen“
Herr Wolter teilt
mit, dass bezüglich der Alternativprüfung wegen des erforderlichen Grunderwerbs
bereits mehrfach Gespräche stattfanden. In den Vorgesprächen mit mehreren
Grundeigentümern wurde die Verkaufsbereitschaft ihrer Grundstücke angefragt. Etliche
Grundeigentümer sind nicht verkaufsbereit. Die Antwort eines Eigentümers steht
bis dato noch aus.
Herr Büschl erörtert dem Gremium den dzt. Sachstand zum
Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie im
Bezirksklinikum
Der Bauantrag wurde eingereicht. Es handelt sich um eine Einheit mit 30 Betten. Die dzt. Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgt in einem temporären Containerbau mit 17 Betten. die Gesamtbaukosten betragen 13,6 Mio €. Das neue Gebäude entsteht auf einer Grundfläche von 4.100 m². Das Gebäude ist bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig. Stellplätze sind auf dem Gelände des Bezirksklinikum ausreichend vorhanden und nachgewiesen. Das Bauvorhaben entspricht den Anforderungen des Denkmalschutzes. Die Baugenehmigung ist demzufolge zu erteilen.
Stellplatzsatzung;
Anträge Freie Wähler und BAP
Der Antrag über die Änderung der Stellplatzsatzung werde im 1. Quartal 2017 behandelt.
Stellplätze Grotte;
Antrag Hüttinger
Die Stellplatzberechnung für den Betrieb „Grotte“ wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erledigt. Die Verbescheidung des Bauantrages erfolgt zeitnah. Die zum Ansatz gebrachte Ablösegebühr für die fehlenden Stellplätze kann
im Rahmen einer Ratenzahlung oder über die Vorlage einer Bankbürgschaft erfolgen.
Starkregenereignis –
Abfuhr Mähgut
Das Betriebsamt wird in einem der nächsten Ausschüsse in 2017 die davon betroffenen Flächen näher definieren.
Sachstand Speckdrum
Der Mietvertrag mit dem Speckdrumm wurde wie vom Stadtrat beschlossen, auf 5 Jahre verlängert. Eine Entbehrlichkeitsantrag beim Eisenbahnbundesamt wurde gestellt. Die Abwasserentsorgung wird in den nächsten Wochen oberirdisch durch einen Abwassertank mit einem Fassungsvermögen von 10 cbm geregelt. Der Anschluss erfolge noch in 2016. Die Entleerung erfolge durch einen Schlammsaugwagen.
Anfrage;
1.Umzug TSV Fichte
2.Stellplätze Alte
Poststraße/Maximilianstraße
3. Uzstr. 2
Herr Dr. Schoen bezieht sich auf einen diesbezüglichen Artikel in der FLZ und bittet um Auskunft. Herr Büschl führt zu 1. aus, dass die angesprochene Thematik zunächst im Sportausschuss behandelt werden soll.
zu 2. wird auf die Beteiligung des Verkehrsausschusses hingewiesen.
zu 3. führt Herr Büschl aus, dass dort ein Wohn- und Geschäftshaus geplant sei.
Anfrage;
1.Sachstand laufende
Baumaßnahmen
2. runder Tisch
Stadtentwicklungsgesellschaft
Frau Homm-Vogel bittet um Überlassung einer Bestandsliste vor den Haushaltsberatungen in der alle laufenden Maßnahmen erfasst seien. Herr Büschl erklärt zu 1., dass darüber evtl. jeweils unter aktuellen Bekanntgaben berichtet werden könne.
2. Herr Büschl antwortet, dass hierfür Anfang Februar ein entsprechender Termin angesetzt werden könne. Frau OB Seidel fügt hinzu, dass dieser Termin eigentlich erst dann Sinn mache, wenn die ausgeschriebenen Stellen dazu besetzt seien. Aus dem Gremium heraus wird hierzu angemerkt, dass sich der Stadtrat erst im Klaren sein solle, was die Zielsetzung die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft sein solle. Über den weiteren Verlauf der Bildung dieser Gesellschaft solle im Stadtrat berichtet werden.
Anfrage;
1. Zustand Verkehrswege
Endresstraße
2. Einmündung
Karlstraße in Promenade
Herr Deffner spricht die Pflasterung im Bereich des Brandversicherungsamtes in der Endresstraße an. Der Übergang asphaltierte Straße zum gepflasterten Bereich sei in einem schlechten Zustand. Herr Wehrer sagt zeitnahe Abhilfe zu, die noch durch die nötige Ausweichstrecke zur Maximilianstraße nicht möglich war.
2. Die Einmündung der Karlstraße in Promenade zeigt Mängel auf. Herr Wehrer erklärt, dass eine Beseitigung der Mängel im Zuge der Gewährleistung geplant sei.
Anfrage;
1.Unfallhäufigkeit Wasserzell/Rangauklinik – Kreisverkehr
2. Wohnen in Egloffswinden, Außenbereich
3. Parkplatzchaos am Klinikum
Herr Büschl führt zu 1. aus: Zuständig sei der Freistaat. Er sehe wenig Chance einen Kreisverkehr zu bauen, da es dafür auf der Strecke bestimmte Kriterien gebe, die nicht erfüllt seien.
zu 2. antwortet Herr Büschl, dass der Antragsteller nachgewiesen habe, dass keine entsprechenden Flächen für eine Erweiterung vorliegen. Das geplante Wohnhaus war nach § 35 Abs. 2 BauBG genehmigungsfähig.
Bezüglich der Parkplatzsituation führt Herr Büschl aus, dass so viel wie möglich Stellplätze zur Verfügung stehen.
Anfrage; Fuß- und Radweg Brodswinden.
Frau Koch kritisiert den o.g. Radweg und fragt an, ob nicht eine einfachere Lösung sinnvoller gewesen wäre. Herr Wehrer antwortet, dass es Mindestanforderungen für den Bau von Radwegen gäbe, die einzuhalten seien. Er weist auf den positiven Nutzen für Brodswinden hin,
Anfrage; Bauantrag kunststoffverarbeitender Betrieb im Osten von
Ansbach
Herr Stephan fragt nach dem Umfang des o.g. Bauantrages. Herr Büschl gibt bekannt, dass es sich hierbei um eine Werkserweiterung handele.
Anfrage; Skulptur am Montgelasplatz
Herr Forstmeier kritisiert die fehlenden Pflastersteine auf dem Hügel der o.g. Skulptur. Herr Büschl sagt die Wiederherstellung zu.
Anfrage; westliche Dollmannstraße
Herr Schildbach kritisiert die Ablagerungen von Baustoffen und die lange Standzeit von Containern im Bereich der sog. „Soldatenwohnungen.“ Herr Büschl erklärt, dass die Stadt nur eingreifen könne und auch werde, wenn ein sicherheitsgefährdender Zustand erkennbar sei.