Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Weiterführung der Stadtsanierung
a) Sanierungsprogramm 2017
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2018 - 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.11.2016   BA/010/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/028/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt dem Gremium auf Grundlage der nachstehenden Sitzungsvorlage und ergänzt durch eine dig. Präsentation das Sanierungsprogramm 2017 vor.

 

Vor Eintritt die Sachbehandlung führt Herr Büschl ergänzend aus, dass das Sanierungsprogramm durch das Projekt „Sanierung Rezatparkplatz in Höhe von ca. 530.000,-€ ergänzt wurde. Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen betrage nunmehr 3.365.000,-€ und sei mit insgesamt 7 Positionen das größte Sanierungsprogramm seit langem.

 

a) Sanierungsprogramm 2017

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2017 in Abstimmung mit der Kämmerei folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:

 

1.         Neugestaltung/Ausbau Promenade

            Fortführung der Maßnahme einschließlich Sparkassenplatz

Baukosten einschließlich Nebenkosten                                                             220.000,00 €

 

2.         Neugestaltung/Ausbau Maximilianstraße

            Fortführung der Maßnahme

Baukosten einschließlich Nebenkosten                                                 340.000,00 €

 

3.         Neugestaltung/Ausbau Neustadt

Durchführung der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,

in der Vergangenheit immer wieder verschoben)                                 515.000,00 €

 

4.         Martin-Luther-Platz 3/Rathaushof

            Umbau für Kultur und VHS                                                                             1.670.000,00 €

            (der Teil der Verwaltungsnutzung wird nicht über das

            Sanierungsprogramm gefördert)

 

5.         Programm Aktive Zentren

Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungs-

konzepts (ISEK)                                                                                             50.000,00 €

 

6.         Fassadenprogramm

            Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen

            zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds          40.000,00 €

 

 

Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen

beträgt  damit für das Jahr 2017                                                                        2.835.000,00 €.

 

 

Zu den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2017 die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2017 bereit.

 

 

b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2018 - 2020

 

Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2018 bis 2020 Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 1.810.000 €, 935.000 € und 680.000 € angemeldet.  Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H.. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H..

 

In der anschließenden Diskussion wird aus dem Gremium heraus

 

·         angeregt, für die unter Pkt. 3 aufgeführte Maßnahme zusammen mit den Akteuren den zeitlichen Ablauf der Maßnahme ergebnisorientiert abzustimmen. Die Sanierung der Neustadt solle so schnell wie möglich erfolgen, da diese in den letzten Jahren sehr unter der Maßnahme Promenade „gelitten“ habe. Herr Büschl führt hierzu aus, dass die Maßnahme bereits den Anliegern vorgestellt wurde und zu gegebener Zeit auch die AG Teilhabeplan eingebunden werde.  

·         festgestellt, dass der Rezatparkplatz nicht in das Sanierungsprogramm 2017 passe. Die Aufnahme dieser Maßnahme in das Sanierungsprogramm werde wichtigere Projekte verzögern oder gar verhindern. Herr Büschl weist darauf hin, dass es lediglich um die Sicherung von Fördergeldern gehe. Für die Maßnahme „Sanierung Rezatparkplatz“ standen Fördergelder eben nur unter Maßgabe der Aufnahme in das Sanierungsprogramm zur Verfügung. Frau OB Seidel führt ergänzend dazu aus, dass im Sanierungsprogramm auch Maßnahmen enthalten sein dürfen, die nicht sofort ausgeführt werden.

·         daran erinnert, dass bezüglich der Sanierung des Rezatparkplatzes ein Mehrheitsbeschluss bestehe. Außerdem würden die vom Wasserwirtschaftsamt vorgegebenen Hochwasserschutzmaßnahmen schon seit Jahren erfolglos diskutiert.

·         um Definition des „ISEK“ gebeten. Herr Wolter antwortet hierzu, dass dies Grundlage für die geplante Flächennutzungsplanfortschreibung sei. Ziel ist es, ein Konzept für das Gesamtstadtbild zu erstellen. Die Erstellung des „ISEK“ ist allerdings Grundlage für weitere Zuschüsse aus der Städtebauförderung.

·         vorgeschlagen, über den Rezatparkplatz getrennt abzustimmen. Herr Büschl stellt fest, dass eine Einzelabstimmung schwierig sei. Es handle sich um ein Gesamtpaket und die heutige Beschlussfassung beziehe sich auf das gesamte Sanierungsprogramm. Daran sei jedoch keine sofortige Ausführung der Maßnahmen gekoppelt. Frau OB Seidel fügt ergänzend hinzu, dass eine Einzelabstimmung nicht erforderlich sei, da das Sanierungsprogramm nur zur Reservierung der Fördergelder diene.

 

Frau OB Seidel bittet nunmehr um Abstimmung für das Volumen des Sanierungsprogrammes 2017. Herr Schildbach, Herr Dr. Schoen und Herr Forstmeier stimmen dem Sanierungsprogramm grundsätzlich zu, allerdings findet die Maßnahme Sanierung Rezatparkplatz nicht deren Zustimmung.


Beschluss:

 

Dem Sanierungsprogramm für das Jahr 2017 und der mittelfristigen Programmfortschreibung für die Jahre 2018 bis 2020 wird zugestimmt.