Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2017;
a) Bezirksumlage 2017
b) Stellenplan 2017 - finanzielle Auswirkungen -
c) Darlehen/Vorschuss ANregiomed

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.11.2016   SR/010/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/010/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Hüttinger stellt vor Beginn des Tagesordnungspunktes den Antrag, Punkt 4 c „Darlehen für ANregiomed“ abzusetzen und in der nächsten Stadtratssitzung zu beraten. Die Zahlen von ANregiomed weisen inzwischen eine extrem kurze Halbwertszeit auf. Er möchte die nächste Verwaltungsratssitzung am 23.11.2016 abwarten, um zumindest einigermaßen auf dem aktuellen Stand zu sein. Auch müssten die Träger besser in die Entscheidungen eingebunden werden.

 

Herr Schwarzbeck stellt klar, wenn heute kein Beschluss gefasst wird, sind keine Haushaltsmittel in 2017 enthalten und die Stadt ist nicht handlungsfähig. Ein Nachtragshaushalt wäre dann erforderlich, der mindestens 6 – 8 Wochen Vorlaufzeit brauche. Heute gehe es nur darum, Haushaltsmittel in den Haushalt 2017 einzustellen, damit die Stadt handlungsfähig ist. In welcher Höhe der Ausgleich bezahlt wird, kann noch entschieden werden.

 

Es erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Hüttinger, TOP 4 a abzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 29

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann trägt Herr Schwarzbeck folgenden Sachverhalt zur Bezirksumlage vor:

 

a)         Bezirksumlage

 

Der Bezirk Mittelfranken hat einen Haushaltsentwurf erstellt, in dem eine Erhöhung der Bezirksumlage um 0,9 Prozentpunkte vorgesehen ist. Anlässlich einer Informationsveranstaltung des Bezirks Mittelfranken haben die betroffenen Städte und Landkreise den Mitarbeitern des Bezirks Mittelfranken sowie den politischen Vertretern des Bezirks Mittelfranken nachdrücklich erklärt, dass eine derartige Erhöhung für die Städte und Landkreise sehr schwierig zu verkraften ist.

 

Bei der Begründung der Erhöhung für den Umlagesatz wird darauf verwiesen, dass im Sozialbereich erhöhte Ausgaben für unbegleitete Minderjährige entstehen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für diesen Personenkreis hat der Bezirk Mittelfranken die Kosten zu übernehmen. Seitens des Bezirks Mittelfranken wird hier die Meinung vertreten, dass nur wenige junge Volljährige ohne entsprechende Betreuung in Einrichtungen bzw. ambulante Betreuungen bei uns leben können. Für diese Betreuungsaufgabe entstehen voraussichtlich Kosten i.H.v. knapp 20 Mio. € im Jahr 2017, die über die Bezirksumlageerhöhung gedeckt werden sollen.

 

Erfahrungsgemäß wird bei den Beratungen des Haushalts 2017 in den politischen Gremien des Bezirks Mittelfranken eine Abschwächung der Verwaltungsvorlage erfolgen. Mit einer Erhöhung von 0,3 – 0,5 Prozentpunkten muss aber gerechnet werden. Für die Stadt Ansbach würde dies Mehrausgaben i.H.v. zwischen 160.000,00 € und 265.000,00 € bedeuten. Derzeit laufen noch Gespräche, deren Ziel keine Erhöhung der Bezirksumlage ist.

 

Beschluss:

 

Für die evtl. entstehenden Mehrausgaben Bezirksumlage werden im Haushalt 2017 keine Haushaltsmittel bereitgestellt, da der Bezirkshaushalt noch nicht beraten ist und im politischen Gremium Bezirkstag eine Entscheidung gegen eine Erhöhung der Bezirksumlage getroffen werden sollte. Aufgrund der höheren Umlagekraft steigen die Einnahmen des Bezirks Mittelfranken deutlich über 4 v.H.

Bei einer abweichenden Beschlussfassung des Bezirkstages muss der Stadtrat im Herbst 2017 überplanmäßige Mittel bewilligen. Deren Höhe ist dann auch bekannt.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

Anschließend trägt Herr Schwarzbeck folgenden Sachverhalt zum Stellenplan vor:

 

b)        Stellenplan

 

Bei den Stellenplanberatungen am 07.11.2016 wurde eine Stelle neu geschaffen. Für diese neue Stelle sowie für die beschlossenen Beförderungen und Höhergruppierungen entstehen 2017 Ausgaben, die im extrem knapp kalkulierten Haushaltsentwurf so nicht enthalten sind. Die errechneten Mehrkosten von rd. 100.000 € sollten noch im Haushalt 2017 berücksichtigt werden.

 

Beschluss:

 

Aufgrund der Beschlüsse im Personalausschuss vom 07.11.2016 zu Stellenmehrungen, Höhergruppierungen und Beförderungen werden im Haushalt 2017 zusätzlich 100.000 € im Sammelnachweisring „Personalkosten“ bereitgestellt (UA 1100 zus. 35.000 € und Deckungsreserve Personalausgaben 65.000 €).

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch die Veranschlagung von Mehreinnahmen bei HSt. 01.0341.2616 (Verzinsung von Steuernachforderungen) in gleicher Höhe.

 

Einstimmig beschlossen.

 

Abschließend trägt Herr Schwarzbeck folgenden Sachverhalt zum Darlehen für ANregiomed vor:

 

c)         Darlehen für ANregiomed

 

Im Stadtrat wurde am 11.10.2016 darüber berichtet, dass ANregiomed gemäß dem Konsortialvertrag sowie der KUV die Trägerausgleichszahlungen, bis zum Ausgleich durch Stadt und Landkreis Ansbach, fünf Jahre vorfinanzieren muss. Nachdem derzeit nicht erkennbar ist, dass in den nächsten Jahren schwarze Zahlen beim gemeinsamen Kommunalunternehmen ANregiomed entstehen können, muss das gemeinsame Kommunalunternehmen ANregiomed die bereits bekannten Trägerausgleichszahlungen vorfinanzieren. Diese Vorfinanzierung kann nicht allein aus dem Kreditrahmen des Unternehmens für den laufenden Betrieb entnommen werden. Deshalb sind die Engpässe bei der Liquidität entstanden, die sich im kommenden Jahr fortsetzen.

 

Für das Unternehmen gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:

 

1.)        Die beiden Träger des Unternehmens gewähren ein Trägerdarlehen/vorgezogenen Trägerausgleich zur Zwischenfinanzierung. In den Jahren 2018 – 2020 könnte durch Abzug von den Trägerausgleichszahlungen das Darlehen/der vorgezogene Trägerausgleichgetilgt werden. Hierbei ist an 6 Mio. € gedacht, die sich gemäß den Eigentumsanteilen (40 : 60) auf die Träger verteilen.

 

2.)        Das Unternehmen ANregiomed muss auf dem Kreditmarkt versuchen ein entsprechendes Darlehen zur Sicherung der Liquidität zu erhalten. Aufgrund der bekannten Probleme erhält das gKU ANregiomed relativ ungünstige Zinskonditionen.

 

Im Haushaltsentwurf 2017 sind für die Gewährung eines Trägerdarlehens/eines Vorschusses an ANregiomed keine Haushaltsmittel enthalten. Der Landkreis Ansbach hat im Oktober 2016 bereits beschlossen, im Haushalt 2017 entsprechende Mittel für eine Überbrückung des Liquiditätsengpasses bereit zu stellen.

 

Der Stadtrat kann die Mittelbereitstellung haushaltsrechtlich beschließen, für die Auszahlung aber einen gesonderten Stadtratsbeschluss sich vorbehalten. Denkbar wäre ein Zeitpunkt nach Vorlage des Rohentwurfs für den Jahresabschluss 2016.

 

Frau OB Seidel macht explizit darauf aufmerksam, dass die Herzkatheter-Bereitschaft trotz mehrheitlichem Votum nicht umgesetzt wurde, es strukturell etwas verändert werden müsse und die Stadt als Träger mehr Einflussmöglichkeiten haben muss.

 

In einer anschließenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen

 

  • Klinikum soll in kommunaler Trägerschaft bleiben
  • Fusion war richtige Weg
  • ANregiomed muss Rohentwurf für den Jahresabschluss 2016 sowie aktuelle Zahlen vorlegen
  • ausführliche und rechtzeitige Beratung im Stadtrat vor Auszahlung Trägerausgleich
  • es müsse ein Zeichen gesetzt werden, um den Ernst der Lage zu erfassen
  • Beschlussvorschlag enthält Vorfestlegungen, die so nicht beschlossen werden können
  • Prognose noch ungünstiger als angenommen
  • Entscheidungen werden immer wieder unter Zeitdruck getroffen
  • Gefahr, dass die Liquidität des Klinikums nicht mehr gegeben ist, wenn Beschluss nicht gefasst wird
  • an Beschluss müsse Forderungen geknüpft werden
  • Erinnerung an Übernahme Trägerausgleich

 

Herr Porzner beantragt Schluss der Rednerliste. Hiermit besteht Einverständnis.

 

Herr Schwarzbeck verliest einen neu formulierten Beschlussvorschlag, in dem die Forderung, im Februar nochmal grundsätzlich über die Thematik zu diskutieren, verankert ist.

 

Herr Schaudig hält es für ganz wichtig, dass spätestens im Februar im Stadtrat detailliert über das Thema beraten wird und mit welchen Vorgaben und in welcher Höhe die Stadt Mittel bereitstellt. Dies soll im Beschlussvorschlag so mit aufgenommen werden.


Beschluss:

 

Dem gKU ANregiomed soll in Absprache mit dem Landkreis Ansbach im Frühjahr 2017 ein Trägerdarlehen / ein Vorschuss auf Trägerausgleichszahlungen in Aussicht gestellt werden. Die Rückzahlung soll in drei gleichen Raten in den Jahren 2018 bis 2020 erfolgen und wird von den bereits feststehenden Trägerausgleichszahlungen des jeweiligen Jahres einbehalten.

 

Der Stadtrat behält sich vor, hierzu einen entsprechenden Darlehensvertrag / eine Vereinbarung nach Vorlage des Rohentwurfs „Jahresabschluss 2016“ und der Vorlage der aktuellen Zahlen für 2017 zu beschließen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden durch die Mittelbereitstellung von 2,4 Mio. € im Haushalt 2017 geschaffen.

 

Die Finanzierung im Haushalt 2017 erfolgt durch eine weitere Neuverschuldung von 2,4 Mio. € erfolgen, die bis zum Haushaltsjahr 2020 zurückzuführen ist.

 

Ab Februar 2017 ist die detaillierte Beratung und Entscheidung im Stadtrat vorzubereiten.