Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.10.2016 SR/009/2016 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 34, Nein: 5 |
Vorlage: | 31/037/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 288 KB |
Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag
vom Bauausschuss am 4.10.2016. Von dort wurde der Tagesordnungspunkt ohne
größere Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Er möchte heute
anhand einer Präsentation auf die wichtigsten Punkte eingehen.
Eine
Dauerbewirtschaftung des Kellers wurde bereits 1985 und 1994 beantragt und
jeweils im Bauausschuss abgelehnt. Hauptgrund waren hierfür massive Einwände
betroffener Nachbarn wegen Lärmbelästigung. Bisher wurden mit Zustimmung der
Stadt Ansbach bis zu 10 Veranstaltungen jährlich genehmigt. Beantragt wird nun
eine dauerhafte Nutzung des Kellergewölbes zu gastronomischen Zwecken mit
Hintergrundmusik und kleiner Bewirtung. Der Antrag wurde in vielerlei Hinsicht
überprüft, wie im Sachverhalt auch beschrieben. Ganz entscheidend für eine
Genehmigung des Antrages sei der Nachweis der erforderlichen 7 Stellplätze. Da
ein Realnachweis dieser 7 Stellplätze
nicht möglich ist, wären alle Stellplätze abzulösen. Dies entspräche einer
Ablösesumme von 7 x 4.500 €, insgesamt 31.500 €. Die Frage der Stellplatzablöse
liege nun in der Ermessensentscheidung des Stadtrates. Die Verwaltung habe
aufgrund des zustehenden Ermessens auch keinen Beschlussvorschlag vorgelegt.
Herr Hüttinger erwidert, er sei der Meinung, in der Kernstadt
solle grundsätzlich im Interesse der Stadtentwicklung bei allen Bauvorhaben auf
eine Stellplatzpflicht bzw. –ablöse verzichtet werden. Die Grotte sei
sicherlich ein interessantes, kulturelles Angebot für die Innenstadt.
Allerdings wurde aus erheblichen Einwendungen der Antrag bereits zweimal im
Bauausschuss abgelehnt. Er beantragt eine umfassende Information aller baurechtlichen und
betriebsrechtlichen Gegebenheiten zum Bauantrag im nächsten Bauausschuss.
Herr Schildbach spricht sich ebenfalls für einen Verzicht
der Stellplatzablöse aus. Parkplätze
seien durch das in der Nähe liegende Parkhaus vorhanden. Die Chance für einen
kulturellen Treffpunkt für Jugendliche in der Innenstadt sollte genutzt werden.
Herr Porzner erwidert, er habe Herrn Büschl so
verstanden, wenn der Stadtrat die Ablöse zulassen würde, auch das Projekt
genehmigt werde. Der erste Schritt sei doch die Entscheidung über die
Stellplatzablöse. Die SPD spreche sich klar für eine Belebung der Innenstadt
und für eine Zulassung Stellplatzablöse aus.
Herr Büschl entgegnet, die Ablöse sei eine entscheidende
Hürde und verweist nochmals auf die ausführliche Vorlage. Sollte heute der
Ablöse nicht entsprochen werden, wäre es gleichzeitig nicht möglich, die
Baugenehmigung zu erteilen. Mit Blick auf die Vorredner solle man auch nicht
außer Acht lassen, dass die Möglichkeit zur Ablehnung der Ablöse in dieser
Größenordnung auch bei Vergnügungsstätten bereits praktiziert wurde und der
Stadtrat im Sinne der Gleichbehandlung agieren müsste. Einen Einzelfall zur
Änderung der Satzung zum Anlass zu nehme ohne die Konsequenzen zu betrachten,
wäre seiner Meinung nach ein schlechter Weg. Auf Nachfrage gibt er an, dass
eine Stundung oder Ratenzahlung der Ablösesumme laut Satzung unter entsprechend
engen Voraussetzungen möglich sei.
Frau OB Seidel führt aus, dass ein solches Vorhaben im
Sinne einer Belebung der Innenstadt grundsätzlich zu begrüßen sei. Bisher sei
aber konsequent eine Stellplatzablöse gefordert worden. Sicherlich könne man
sich Gedanken über eine Änderung der Stellplatzsatzung machen. Aktuell gelte
diese aber und müsse beachtet werden. Auch solle man mit in die Betrachtung
einbeziehen, wie man bisher bei anderen Vorhaben entschieden haben. Sie bittet
Herrn Hüttinger, seinen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift
auszuformulieren.
Herr Seiler sieht große Schwierigkeiten in der
Einhaltung der Gaststättenverordnung speziell hinsichtlich der Toilettenfrage
sowie des Fluchtweges. Die ödp lehne die dauerhafte Bewirtschaftung der Grotte
generell ab.
Herr Illig schlägt vor, die Höhe der Stellplatzablöse
abhängig von den bewirtschafteten Tagen zu berechnen, sprich 2 Tage in der
Woche Bewirtschaftung, dann auch nur 2/7 Ablöse zu stellen. Andere
bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Einwendungen wären seines
Erachtens überwindbar.
Herr Schalk erklärt, die CSU begrüße grundsätzlich das
Vorhaben, sehe allerdings einen gänzlichen Verzicht auf die Stellplatzablöse oder
auch eine reduzierte Stellplatzablöse problematisch.
Frau Homm-Vogel wünscht sich heute keine Diskussion über
eine Änderung der Stellplatzsatzung. Die Fraktion der Freien Wähler begrüßt die
Initiative der jungen Leute, die bereits viel in das Projekt investiert haben.
Auch eine Reduzierung der Stellplatzablöse wäre aus ihrer Sicht denkbar.
Herr Stephan schließt sich dem Wortbeitrag von Herrn
Hüttinger an. Es liegen zwei vom Bauausschuss abgelehnte Anträge aus den Jahren
1985 und 1995 vor, die nicht einfach aufgehoben werden könnten. Die seinerzeit
geäußerten Bedenken/ Einwendungen liegen immer noch vor. Er habe bereits im
Bauausschuss am 04.10. einen Ortstermin angeregt. Die notwendigen
Rahmenbedingungen müssten für alle gelten.
Herr Schaudig spricht sich für eine vollständige
Stellplatzablöse aus. Eine Reduzierung ist aus seiner Sicht nicht rechtens. Er
weist daraufhin, dass der Stadtrat nicht über die bauordnungsrechtlichen
Einwendungen zu entscheiden habe.
Herr Büschl ergänzt, dass in der Stellplatzsatzung der
Stadt Ansbach eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung unter gewissen
Voraussetzungen möglich wäre, ein Erlass sei nicht vorgesehen. Er bittet im
Interesse der Rechtssicherheit eine etwaige Änderung zunächst in der
Stellplatzsatzung vorzunehmen und hier keine Einzelentscheidung zu treffen.
Zusammenfassend stellt er fest, dass die Einwendungen der Nachbarn ein
wichtiger, nicht zu vernachlässigender Aspekt seien, den die Verwaltung
natürlich würdigen müsse. Die rechtliche Beurteilung der
bauplanungsrechtlichen, der bauordnungsrechtlichen sowie der
brandschutztechnischen Vorgaben sei ansonsten das laufende Geschäft der
Verwaltung. Der Antrag sei ansonsten entscheidungsreif und soll nicht
aufgeschoben werden. Die Frage der Stellplatzablöse sei hingegen eine
Entscheidung, die das Gremium, wie in der Vergangenheit, zu treffen habe. Die
von Herrn Hüttinger beantragten Anträge stellen einen neuen Sachverhalt dar,
der nicht adhoc entschieden werden kann und vorher beraten werden müsste.
Frau OB Seidel empfiehlt dem Gremium, sich an die derzeit
geltenden rechtlichen Grundlagen zu halten. Die Nachvollziehbarkeit und
Kontinuität der Entscheidungen des Stadtrates seien ein wichtiges Gut. Das
Projekt an sich sei ein guter Ansatz, mehr Leben in die Innenstadt zu bringen.
Man müsse aber bei der heutigen Entscheidung auch den hohen Parkdruck in der
Innenstadt mit in Betracht ziehen.
Frau OB Seidel unterbricht die laufende Sitzung und
fordert einen Besucher aus dem Publikum auf, etwaige Filmaufnahmen mit dem
Handy unverzüglich einzustellen und die bereits getätigten Aufnahmen umgehend
zu löschen.
Herr Hüttinger stellt nochmals seine Anträge.
1.) Der Bauausschuss soll in seiner nächsten Sitzung eine Anpassung der
Stellplatzsatzung beraten mit dem Ziel, innerhalb der Kernstadt auf eine
Stellplatzpflicht bzw. –ablöse zu verzichten und der Stadtrat eine
entsprechende Änderung der Stellplatzsatzung beschließen. Begründung: Höhe der
unrentierlichen Kosten beim Bau.
2.) Der Bauausschuss wird in seine nächsten Sitzung von der Verwaltung
umfassend über alle baurechtlichen und betriebsrechtlichen Gegebenheiten zum
Bauantrag Platenstraße 24 informiert und ein Beschlussvorschlag zur Genehmigung
oder Ablehnung zur Abstimmung gebracht. Begründung: Der Bauausschuss hat mit
seiner Ablehnung 1985 und 1994 klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Zustimmung
zur Nutzung des Kellers eine bedeutende städtebauliche Komponente enthält.
Herr Sauerhöfer stellt den Antrag zur Abstimmung.
Frau OB Seidel bittet Herrn Hüttinger nochmals, seine
gestellten Anträge in schriftlicher Form nachzureichen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt der Ablöse für die 7 erforderlichen Stellplätze zu.