Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bauantrag Schank- und Speisewirtschaft Kellergeschoss Platenstraße 24 ("Grotte"), Dauerbewirtschaftung

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.10.2016   SR/009/2016 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 5
Vorlage:  31/037/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag vom Bauausschuss am 4.10.2016. Von dort wurde der Tagesordnungspunkt ohne größere Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Er möchte heute anhand einer Präsentation auf die wichtigsten Punkte eingehen.

Eine Dauerbewirtschaftung des Kellers wurde bereits 1985 und 1994 beantragt und jeweils im Bauausschuss abgelehnt. Hauptgrund waren hierfür massive Einwände betroffener Nachbarn wegen Lärmbelästigung. Bisher wurden mit Zustimmung der Stadt Ansbach bis zu 10 Veranstaltungen jährlich genehmigt. Beantragt wird nun eine dauerhafte Nutzung des Kellergewölbes zu gastronomischen Zwecken mit Hintergrundmusik und kleiner Bewirtung. Der Antrag wurde in vielerlei Hinsicht überprüft, wie im Sachverhalt auch beschrieben. Ganz entscheidend für eine Genehmigung des Antrages sei der Nachweis der erforderlichen 7 Stellplätze. Da ein Realnachweis dieser  7 Stellplätze nicht möglich ist, wären alle Stellplätze abzulösen. Dies entspräche einer Ablösesumme von 7 x 4.500 €, insgesamt 31.500 €. Die Frage der Stellplatzablöse liege nun in der Ermessensentscheidung des Stadtrates. Die Verwaltung habe aufgrund des zustehenden Ermessens auch keinen Beschlussvorschlag vorgelegt.

 

Herr Hüttinger erwidert, er sei der Meinung, in der Kernstadt solle grundsätzlich im Interesse der Stadtentwicklung bei allen Bauvorhaben auf eine Stellplatzpflicht bzw. –ablöse verzichtet werden. Die Grotte sei sicherlich ein interessantes, kulturelles Angebot für die Innenstadt. Allerdings wurde aus erheblichen Einwendungen der Antrag bereits zweimal im Bauausschuss abgelehnt. Er beantragt eine umfassende  Information aller baurechtlichen und betriebsrechtlichen Gegebenheiten zum Bauantrag im nächsten Bauausschuss.

 

Herr Schildbach spricht sich ebenfalls für einen Verzicht der Stellplatzablöse aus.  Parkplätze seien durch das in der Nähe liegende Parkhaus vorhanden. Die Chance für einen kulturellen Treffpunkt für Jugendliche in der Innenstadt sollte genutzt werden.

 

Herr Porzner erwidert, er habe Herrn Büschl so verstanden, wenn der Stadtrat die Ablöse zulassen würde, auch das Projekt genehmigt werde. Der erste Schritt sei doch die Entscheidung über die Stellplatzablöse. Die SPD spreche sich klar für eine Belebung der Innenstadt und für eine Zulassung Stellplatzablöse aus.

 

Herr Büschl entgegnet, die Ablöse sei eine entscheidende Hürde und verweist nochmals auf die ausführliche Vorlage. Sollte heute der Ablöse nicht entsprochen werden, wäre es gleichzeitig nicht möglich, die Baugenehmigung zu erteilen. Mit Blick auf die Vorredner solle man auch nicht außer Acht lassen, dass die Möglichkeit zur Ablehnung der Ablöse in dieser Größenordnung auch bei Vergnügungsstätten bereits praktiziert wurde und der Stadtrat im Sinne der Gleichbehandlung agieren müsste. Einen Einzelfall zur Änderung der Satzung zum Anlass zu nehme ohne die Konsequenzen zu betrachten, wäre seiner Meinung nach ein schlechter Weg. Auf Nachfrage gibt er an, dass eine Stundung oder Ratenzahlung der Ablösesumme laut Satzung unter entsprechend engen Voraussetzungen möglich sei.

 

Frau OB Seidel führt aus, dass ein solches Vorhaben im Sinne einer Belebung der Innenstadt grundsätzlich zu begrüßen sei. Bisher sei aber konsequent eine Stellplatzablöse gefordert worden. Sicherlich könne man sich Gedanken über eine Änderung der Stellplatzsatzung machen. Aktuell gelte diese aber und müsse beachtet werden. Auch solle man mit in die Betrachtung einbeziehen, wie man bisher bei anderen Vorhaben entschieden haben. Sie bittet Herrn Hüttinger, seinen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift auszuformulieren.

 

Herr Seiler sieht große Schwierigkeiten in der Einhaltung der Gaststättenverordnung speziell hinsichtlich der Toilettenfrage sowie des Fluchtweges. Die ödp lehne die dauerhafte Bewirtschaftung der Grotte generell ab.

 

Herr Illig schlägt vor, die Höhe der Stellplatzablöse abhängig von den bewirtschafteten Tagen zu berechnen, sprich 2 Tage in der Woche Bewirtschaftung, dann auch nur 2/7 Ablöse zu stellen. Andere bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Einwendungen wären seines Erachtens überwindbar.

 

Herr Schalk erklärt, die CSU begrüße grundsätzlich das Vorhaben, sehe allerdings einen gänzlichen Verzicht auf die Stellplatzablöse oder auch eine reduzierte Stellplatzablöse problematisch.

 

Frau Homm-Vogel wünscht sich heute keine Diskussion über eine Änderung der Stellplatzsatzung. Die Fraktion der Freien Wähler begrüßt die Initiative der jungen Leute, die bereits viel in das Projekt investiert haben. Auch eine Reduzierung der Stellplatzablöse wäre aus ihrer Sicht denkbar.

 

Herr Stephan schließt sich dem Wortbeitrag von Herrn Hüttinger an. Es liegen zwei vom Bauausschuss abgelehnte Anträge aus den Jahren 1985 und 1995 vor, die nicht einfach aufgehoben werden könnten. Die seinerzeit geäußerten Bedenken/ Einwendungen liegen immer noch vor. Er habe bereits im Bauausschuss am 04.10. einen Ortstermin angeregt. Die notwendigen Rahmenbedingungen müssten für alle gelten.

 

Herr Schaudig spricht sich für eine vollständige Stellplatzablöse aus. Eine Reduzierung ist aus seiner Sicht nicht rechtens. Er weist daraufhin, dass der Stadtrat nicht über die bauordnungsrechtlichen Einwendungen zu entscheiden habe.

 

Herr Büschl ergänzt, dass in der Stellplatzsatzung der Stadt Ansbach eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung unter gewissen Voraussetzungen möglich wäre, ein Erlass sei nicht vorgesehen. Er bittet im Interesse der Rechtssicherheit eine etwaige Änderung zunächst in der Stellplatzsatzung vorzunehmen und hier keine Einzelentscheidung zu treffen. Zusammenfassend stellt er fest, dass die Einwendungen der Nachbarn ein wichtiger, nicht zu vernachlässigender Aspekt seien, den die Verwaltung natürlich würdigen müsse. Die rechtliche Beurteilung der bauplanungsrechtlichen, der bauordnungsrechtlichen sowie der brandschutztechnischen Vorgaben sei ansonsten das laufende Geschäft der Verwaltung. Der Antrag sei ansonsten entscheidungsreif und soll nicht aufgeschoben werden. Die Frage der Stellplatzablöse sei hingegen eine Entscheidung, die das Gremium, wie in der Vergangenheit, zu treffen habe. Die von Herrn Hüttinger beantragten Anträge stellen einen neuen Sachverhalt dar, der nicht adhoc entschieden werden kann und vorher beraten werden müsste.

 

Frau OB Seidel empfiehlt dem Gremium, sich an die derzeit geltenden rechtlichen Grundlagen zu halten. Die Nachvollziehbarkeit und Kontinuität der Entscheidungen des Stadtrates seien ein wichtiges Gut. Das Projekt an sich sei ein guter Ansatz, mehr Leben in die Innenstadt zu bringen. Man müsse aber bei der heutigen Entscheidung auch den hohen Parkdruck in der Innenstadt mit in Betracht ziehen.

 

Frau OB Seidel unterbricht die laufende Sitzung und fordert einen Besucher aus dem Publikum auf, etwaige Filmaufnahmen mit dem Handy unverzüglich einzustellen und die bereits getätigten Aufnahmen umgehend zu löschen.

 

Herr Hüttinger stellt nochmals seine Anträge.

1.) Der Bauausschuss soll in seiner nächsten Sitzung eine Anpassung der Stellplatzsatzung beraten mit dem Ziel, innerhalb der Kernstadt auf eine Stellplatzpflicht bzw. –ablöse zu verzichten und der Stadtrat eine entsprechende Änderung der Stellplatzsatzung beschließen. Begründung: Höhe der unrentierlichen Kosten beim Bau.

2.) Der Bauausschuss wird in seine nächsten Sitzung von der Verwaltung umfassend über alle baurechtlichen und betriebsrechtlichen Gegebenheiten zum Bauantrag Platenstraße 24 informiert und ein Beschlussvorschlag zur Genehmigung oder Ablehnung zur Abstimmung gebracht. Begründung: Der Bauausschuss hat mit seiner Ablehnung 1985 und 1994 klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Zustimmung zur Nutzung des Kellers eine bedeutende städtebauliche Komponente enthält.

Herr Sauerhöfer stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Frau OB Seidel bittet Herrn Hüttinger nochmals, seine gestellten Anträge in schriftlicher Form nachzureichen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat stimmt der Ablöse für die 7 erforderlichen Stellplätze zu.