Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Entlastung der Oberbürgermeisterin im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungslegung 2014

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.10.2016   SR/009/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  RPA/006/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 29 KBVorlage 29 KB

Herr Schalk erläutert den Sachverhalt:

 

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2014 durch den Stadtrat. Erkennbare Haushaltsüberschreitungen werden durch die Entlastung genehmigt, sonstige haushaltsmäßige Mängel werden geheilt, soweit sie auf einer unzureichenden Mitwirkung der Gemeindevertretung beruhen. Entlastet wird die Oberbürgermeisterin als Leiterin der Stadtverwaltung durch den Stadtrat (Art. 34, 36, 102 Abs. 3 GO). Aus der Bedeutung der Entlastung ergibt sich, dass die Ober-bürgermeisterin an der Beratung und Abstimmung hier aber nicht teilnehmen kann.

 

Auf Grund der Ergebnisse der Jahresrechnung 2014, die im Bericht vom 04.04.2016 aufgezeigt sind, wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2014 durch entsprechenden Beschluss am 11.05.2016 abgeschlossen (Art. 103 GO). Es kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2014 insgesamt ordnungsgemäß war.

 

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, verweise ich auf diesen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Frau OB Seidel hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.05.2016:

 

Der Stadtrat der Stadt Ansbach erteilt auf Grund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Rechnungslegung 2014 die Entlastung gemäß Art. 102 Gemeindeordnung.