Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Feststellung der Jahresrechnung 2014

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.10.2016   SR/009/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  RPA/005/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Schalk, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Herr Schalk erläutert den Sachverhalt:

 

Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung unter Heranziehung des Rechnungsprüfungsamtes als Sachverständiger geprüft (Örtliche Rechnungsprüfung; Art. 103 GO, § 11 GeschOStR). Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ist Voraussetzung für deren Feststellung durch den Stadtrat und den Beschluss über die Entlastung (Art. 102 GO). Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss im Prüfungszeitraum entsprechende Sitzungen abgehalten.

 

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

 

·         die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,

·         die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahres-rechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

·         wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,

·         die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

 

Abschluss der Prüfung:

Auf Grund der Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung 2014, die im Bericht vom 04.04.2016 aufgezeigt sind, wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 durch einen entsprechenden Beschluss am 11.05.2016 abgeschlossen (Art. 103 GO). Es kann festgestellt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2014 insgesamt ordnungsgemäß war.

 

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses verweist er auf diesen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Er informiert, dass der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Ansbach (Örtliche Rechnungsprüfung) heute im Rahmen einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses an Frau Oberbürgermeisterin Seidel übergeben wurde.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.05.2016:

 

Auf Grund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Stadtrat der Stadt Ansbach die Jahresrechnung 2014 der Stadt Ansbach gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit folgendem Ergebnis fest:

 

1. Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungsergebnisse) des Haushaltsjahres 2014 betragen

 

im Verwaltungshaushalt:   102.529.173,49 Euro;

im Vermögenshaushalt:       20.480.427,70 Euro,

im Gesamthaushalt von     123.009.601,19 Euro.

 

2. Der Jahresrechnung 2014 der Stadt Ansbach sind u. a. folgende Anlagen beigefügt (§ 77 KommHV):

 

Vermögensübersicht 2014 (Jahresrechnung 2014 Band 2, S. 147),

 

Übersicht über die Schulden 2014 (Jahresrechnung 2014 Band 2, S. 161), und

Übersicht über die Rücklagen 2014 (Jahresrechnung 2014, Band 2, S. 163),

 

Rechnungsquerschnitt 2014 (Jahresrechnung 2014, Band 2, S. 83), und

Gruppierungsübersicht 2014 (Jahresrechnung 2014, Band 2, S. 7),

 

Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2014 unerledigten Verwahrgelder (Jahresrechnung 2014, Band 2, S. 165),

 

Rechenschaftsbericht (Jahresrechnung 2014, Band 2, S. 199).