Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Überplanmäßiger Mittelbedarf im Deckungsring 002 - Bauunterhalt

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2016   HFWA/009/2016 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/004/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck erläutert den Sachverhalt:

 

Der Deckungsring Hochbauunterhalt im laufenden Haushalt 2016 ist in diesem Jahr aufgrund verschiedener Ereignisse weitgehend ausgeschöpft. Seitens des Fachamtes werden überplanmäßige Mittel in Höhe von                                                                                                          75.000,00 €

beantragt.

 

Folgende unaufschiebbare und unvorhersehbare Bauunterhaltsarbeiten haben erhebliche Kosten verursacht, die bei der Haushaltsaufstellung so nicht planbar waren.

Es handelt sich um folgende Maßnahmen:

  • erweiterter Bauunterhalt Naglerstr. 9 (Speckdrumm) zur Mängelbeseitigung
  • aufgrund des Unwetters Ende Mai 2016 wurden Dachinstandsetzungen am Anwesen Reuterstr. 2 a (Dienerhaus) sowie Reparaturarbeiten am Glasdach der Gewächshäuser „Gärtnerei“ notwendig
  • am sanierten Teil der Weinbergschule wurde das Unterfangen eines Fundaments dringend erforderlich
  • die gestiegene Schülerzahl in der FOS/BOS hat dazu geführt, dass ein zusätzlicher Klassenraum in der ehemaligen Metallwerkstatt hergerichtet werden musste

 

Die vom Hochbauamt vorgetragenen Gründe sind plausibel. Laufende Bauunterhaltsarbeiten müssen ausgeführt werden und können nicht aufgeschoben werden.

 

Zur Deckung der unabweisbaren Mehrausgaben im Deckungsring 002 ‑Bauunterhalt– können bereits bekannte Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen verwendet werden.

 

Im Bauausschuss am 04.10.2016 sei ausführlich über den TOP berichtet worden.

 


Beschluss

 

Für unabweisbare Ausgaben im Deckungsring 002 – Bauunterhalt – werden überplanmäßige Mittel in Höhe von                                                                                                                         75.000,00 €

bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch bereits feststehende Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (HSt. 01.9000.0410).